Zulassungsverfahren und zugelassene Varroamittel in Deutschland - Übersicht Tierarzneimittel

  • Hallo

    Da gebe ich Freizeitimker recht.


    Ein einmaliges Bedampfen wird nie und nimmer ausreichen..



    Was habe ich am 21.November 2021 #22 geschrieben.

    Bald sind wir dort....

    Der Verdampfer - Diese Tablette - Der Überteuerte Preis


    Aber daran ändern wir eh nix.



    Meiner Meinung nach sollte man lieber das Augenmerk auf die richtigen Informationen des Sublimierens legen.

    Das Schulen einer nicht Zugelassenen Methode ist bestimmt auch nicht erlaubt.

    Deshalb Informieren...


    Zu Beispiel, dass man 1gr und nicht 5 gr. in ein Volk bläst.

    Dass man eine PSA ,,Persönliche Schutz Ausrüstung " benutzt.

    Wann man bedampft ,,Sommer Herbst oder Winter" und warum !

    Bei welcher Temperatur !

    Brut frei oder nicht !

    Usw. usw.........


    Da machen halt viele Irgend etwas.

    Das kann nicht der Weg sein.


    Schönes Wochenende

    Dirk

  • wobei 1 g relativ zur Beuteform und zur Jahreszeit zu sehen ist. Im richtigem Winter bei Brutfreiheit 1 - 2 mal da Erreichbarkeit im Randbereich je nach Zufügungsbereich unterschiedlich ist. Bei Drohnenbrutphase würde eine Blockverlängerung eine höhere Gesamtwirkung ergeben. Inklusive unterjährige Notreduktionseingriffe unter Berücksichtigung der Honigsituation. Zeigt nur das es kein universal gültiges Schema gibt.

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Das würde implizieren das man eine Blockbehandlung braucht.

    Brutfrei, also in dem Zustand wo Oxalsäure für die Behandlung zugelassen ist, reicht eine Behandlung aus. Im Winter bei andauernder Brutfreiheit wäre eine zweite Behandlung nach vorheriger Diagnose möglich.

    (Frei nach Schweizer Bienengesundheitsdienst)

    Blockbehandlung ist in meinen Augen eine Krücke, wenn man zwanghaft im nicht brutfreien Zustand mit Oxalsäure behandeln will.

  • Es hat schon seine Berechtigung, möglichst "früh" im Kalenderjahre mit Oxalsäure zu behandeln, nämlich nach der letzten Honigernte, und nicht erst bei der Brutfreiheit im Spätherbst oder Winter. Zum einen sind bei Spätbehandlung noch mehr Milben, dafür umso weniger gesunde Bienen vorhanden, zum anderen kann man sich der Brutfreiheit i.d.R. kaum sicher sein und zum letzten erreicht der Oxalsäurerauch das Innere der Bienenkugel kaum.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Ich gehe im übrigen davon aus, das auch in der möglicherweise kommenden Zulassung für Oxalsäuredihydrat das Wort "Brutfrei" nicht fehlen wird.