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Neues Tierarzneimittelrecht in Deutschland ab 28. Januar 2022

  • Kai
  • 5. Februar 2022 um 12:04
  • Kai
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    • 5. Februar 2022 um 12:04
    • #1

    "Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt ab 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Die dann ebenfalls in allen Mitgliedstaaten anzuwendende Verordnung (EU) 2019/6 schränkt u.a. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein.

    Ziel der gesetzlichen Neuerung ist es, den Belangen von Tierhaltern, Tierärzten und Verwaltung besser Rechnung zu tragen: ..."

    Weiterlesen: Pressemitteilung des BMEL

    Dazu einige Links:

    Bundesgesetzblatt: Erlass des Tierarzneimittelgesetzes https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s4530.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s4530.pdf%27%5D__1644058889490

    Tierarzneimittelgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/tamg/TAMG.pdf

    EU-Verordnung 2019/6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…19R0006&from=DE

    LG

    Kai

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 5. Februar 2022 um 13:04
    • #2

    Vielen Dank fuer die Verweise. Da haben wir jetzt alles beisammen.

  • Kai
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    • 5. Februar 2022 um 13:07
    • #3
    Zitat von Postkugel

    ...Da haben wir jetzt alles beisammen.

    Genau. Nun muss man sich in das neue Recht einarbeiten. Ich bin gespannt, vermute aber, dass den Tierhaltern weitere Knüppel zwischen die Beine geworfen werden.

    LG

    Kai

  • teewee
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    • 5. Februar 2022 um 14:14
    • #4

    Die massiven Einschränkungen bei Antibiotika finde ich erst mal gut.

    .

    Einmal editiert, zuletzt von teewee (5. Februar 2022 um 17:00) aus folgendem Grund: Sinn ergänzt

  • Kai
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    • 5. Februar 2022 um 15:43
    • #5

    Schauen wir doch mal in den § 87 des neuen TAMG, Zitat:

    § 87 Strafvorschriften

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. entgegen § 37 Absatz 2 ein Tierarzneimittel oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt in den Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt,

    2. entgegen § 38 Absatz 1 Nummer 1 ein Tierarzneimittel, einen Wirkstoff oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt herstellt oder auf dem Markt bereitstellt,

    ...

    ;)

    LG

    Kai

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    • 5. Februar 2022 um 17:05
    • #6

    Das "veterinärmedizinische Produkt" ist nicht definiert, habe ich zumindest nicht im Gesetz gefunden. Hat auch der Fachverband Pharmaindustrie bemängelt...

    .

  • Kai
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    • 5. Februar 2022 um 17:18
    • #7
    Zitat von teewee

    Das "veterinärmedizinische Produkt" ist nicht definiert, habe ich zumindest nicht im Gesetz gefunden. Hat auch der Fachverband Pharmaindustrie bemängelt...

    Danke. :)

    Das heißt also für die Staatsanwaltschaften: "Feuer frei!" ;)

    Ergo: mich würde nicht wundern, wenn die Verdampfer in Kürze aus den deutschen Imkershops verschwinden. Oder habe ich da einen Denkfehler? Wie gesagt, habe bei weitem noch nicht das ganze Gesetz gelesen.

    LG

    Kai

  • teewee
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    • 5. Februar 2022 um 18:32
    • #8

    Ganz habe ich es auch noch nicht durch. Wenn man aber veterinärmedizinisches Produkt googled kommen da zum Entflohungsmittel für Hamster bis zum elektrischen Betäubungsgerät für Kühe allerlei Dinge raus. Ich deute es mit Laienverstand Mal so, das Dinge, die das Zulassungsverfahren durchlaufen haben und genehmigt wurden, dann unter diese Bezeichnung fallen.

    Das Verbot von Verdampfern die jetzt erhältlich sind musste dann also erst Mal per Verordnung o.ä. ergänzend geregelt werden.

    Wird so sein wie mit Einhandmessern:

    Kannst du überall kaufen, darfst sie aber nicht führen. Wer schmiert schon mit dem Einhandmessern zu Hause sein Butterbrot...;)

    .

  • bienengral
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    • 5. Februar 2022 um 19:55
    • #9

    Es wird nur in D strenge Auslegungen geben, in anderen EU Staaten wird das locker gesehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen das in anderen Ländern das Bestandsbuch für freiverkäufliche Varroamittel überprüft bzw. überhaupt geführt werden wird.

    Auch wird es nur in D bei kleinerem Verstoß zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommen.

    Grüße Thomas

  • Kai
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    • 7. Februar 2022 um 21:07
    • #10

    Und hier, so blöd das Thema auch ist, aber notwendig und informativ. Übel, was uns da erwartet (mein Reden von vorgestern):

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    LG

    Kai

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    • 8. Februar 2022 um 13:05
    • #11
    Zitat von bienengral

    ...

    Auch wird es nur in D bei kleinerem Verstoß zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommen.

    Grüße Thomas

    Hallo Thomas,

    ja, das wird definitiv so sein. Denn die Strafsanktionen im neuen TAMG wurden ja besonders gründlich und umfassend gestaltet:

    Strafen bei:

    • Nichtführen von Bestandsbüchern
    • Falschführen von Bestandsbüchern
    • Nichtaufbewahren von Kaufbelegen über 5 Jahre
    • Anwendung nicht mehr zugelassener Arzneimittel
    • Erwerb nicht zugelassener Arzneimittel
    • Besitz nicht zugelassener Arzneimittel
    • Erwerb nicht zugelassener arzneimitteltechnischer Geräte (Verdampfer)
    • Besitz nicht zugelassener arzneimitteltechnischer Geräte
    • Behinderung von amtlichen Kontrollen

    sind alle umfassend und penibel genau laut dem neuen Gesetz jetzt angesagt.

    Viel Spaß mit den Bienen, kann man da nur wünschen. ;)

    LG

    Kai

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    • 8. Februar 2022 um 17:57
    • #12
    Zitat von bienengral

    Es wird nur in D strenge Auslegungen geben

    Und vielleicht noch "Ösiland", das steht uns ja nur ungern nach.

    An unserem Wesen soll wohl wiede einmal die ganze Welt genesen, tut sie aber auch hier nicht. Im Ernst, es ist mal wieder zum Erbrechen im überregulierten und übergriffigen mitteleuropäischen Musterstaat.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Freizeitimker
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    • 8. Februar 2022 um 18:00
    • #13
    Zitat von Kai

    Strafen bei:

    • Nichtführen von Bestandsbüchern
    • Falschführen von Bestandsbüchern
    • Nichtaufbewahren von Kaufbelegen über 5 Jahre
    • Anwendung nicht mehr zugelassener Arzneimittel
    • Erwerb nicht zugelassener Arzneimittel
    • Besitz nicht zugelassener Arzneimittel
    • Erwerb nicht zugelassener arzneimitteltechnischer Geräte (Verdampfer)
    • Besitz nicht zugelassener arzneimitteltechnischer Geräte
    • Behinderung von amtlichen Kontrollen

    sind alle umfassend und penibel genau laut dem neuen Gesetz jetzt angesagt.

    Das liest sich wie eine Dystopie, ein Tollhaus, ein schlechter Scherz, ein böser Traum.

    Am besten ist, gleich mal die Tasche für die Anstalt mit der gesiebten Luft packen. So prophylaktisch für den Fall der Fälle....

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kai
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    • 11. Februar 2022 um 17:39
    • #14
    Zitat von Freizeitimker

    Das ....ein böser Traum.

    ...

    Jo, das ist er tatsächlich. Ich habe mich noch nicht eingefuchst in das Gesetz, aber schau Dir mal an, was Rase zu Recht konstatiert, Zitat:

    "Das steht da so ganz klar drin. 'Mittel zur Euthanasie'. ... Entweder Du hältst Dich an die Gesetze, oder Du tust es eben nicht ....Und ja, ich hab Schwefelschnitten und wenn ich muß, werde ich die auch benutzen. Und natürlich kann ich dann nicht mit dem Finger aus Schwammtuchbenutzer oder Verdampfer zeigen. Gesetze, die so an der Realität vorbei beschlossen werden, erodieren nur das Rechtsempfinden. DAS ist das eigentliche Problem. Schwefelschnitten waren nur ein Beispiel für die Absurdität" ... Zitat aus: https://www.imkerforum.de/forum/thread/7…5523#post745523

    Recht hat er! :(

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 11. Februar 2022 um 17:58
    • #15

    Ich vermisse den Aufschrei der Verbände, die müssen ja über mehrere Jahre im Tiefschlaf liegen. Oder verhindert ein volles Bankkonto den Protest, so wie bei Olympia und Fussballverband?

    Gruss Dieter

  • teewee
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    • 11. Februar 2022 um 18:09
    • #16

    Im Prinzip hat er Recht. Der von ihm gewählte Begriff steht aber nicht im Gesetz. Dort geht es um Tötung durch Einschläfern.

    Ich denke er ist wie viele andere im Moment zu emotional an dem Thema dran. Ob man sie jetzt mag oder nicht: Jetzt ist die Stunde der Verbände, ihre Justiziare darauf anzusetzen und bei den ermächtigten Ministerien gegebenenfalls entsprechende klarstellende Verordnungen einzufordern.

    .

  • Kai
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    • 11. Februar 2022 um 18:14
    • #17
    Zitat von Didi

    Ich vermisse den Aufschrei der Verbände, ...

    Den wird es nicht geben. Warum sollten sie das tun? Und vor allem: wem gegenüber?

    Wir erleben es doch in der Pandemiepolitik: niemand ist greifbar, verantwortlich für bestimmte Gesetze. Höchstens der Volkssouverän, auf den das ganze dann geschoben wird.

    Warum sollten sich Verbände, die ja Teil des Systems sind, sich mit dem System anlegen?

    Die Verbände waren am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Wie immer.

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 11. Februar 2022 um 20:15
    • #18

    Dann sollte man ihnen die Macht nehmen!

    LG Dieter

  • Freizeitimker
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    • 12. Februar 2022 um 10:31
    • #19
    Zitat von Didi

    Ich vermisse den Aufschrei der Verbände, die müssen ja über mehrere Jahre im Tiefschlaf liegen.

    Mehrere Jahre?

    Wohl eher sogar Dauerzustand?!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • bienengral
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    • 12. Februar 2022 um 13:25
    • #20

    Die Verbände sind im Gesetzgebungsverfahren zumindest gehört worden. Die wussten das schon lange vorher und haben nichts gemacht. Also warum sollten sie jetzt?


    Grüsse Thomas

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