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Neues Tierarzneimittelrecht in Deutschland ab 28. Januar 2022

  • Kai
  • 5. Februar 2022 um 12:04
  • Jackson
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    • 13. Februar 2022 um 08:16
    • #21

    Alle sind gekauft und abhängig von der Pharma...oben angefangen...der kleine hat das Nachsehen, wie in der Politik

  • Heisenberg
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    • 13. Februar 2022 um 09:39
    • #22

    ... und Bielefeld gibts gar nicht!

    können wir Verschwörungstheorien hier bitte raus lassen

    Wir werden sehen, wie sich die Verbände dazu äußern. Vielleicht geht ja was über die EU sprich Zulasung in anderen Ländern ...

  • Freizeitimker
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    • 2. April 2022 um 10:26
    • #23

    Daß die Schwammtuchmethode nunmehr verboten ist (war sie vorher wirklich erlaubt?), schreibt nun auch der DIB: https://deutscherimkerbund.de/534-TAMG

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • dirk2210
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    • 2. April 2022 um 14:56
    • #24

    Das mit Bielefeld find ich super !

    Musste herzlich lachen

    Denke da an eine Sendung die immer Mittwochs läuft ,,Wil......"

    Das mit dem Schwammtuch ist so.

    Das war noch nie zugelassen.! ! !

    Euthanasie.

    Fällt da Drohnenschneiden mit rein ?

    Braucht man dazu eine Zulassung ?

    Was ist das alles für eine gequirlte Scheiße Haha

    Zum Glück wird nix so heiß gegessen wie es gekocht wird

    Bin gespannt.

    Gruß Dirk

  • teewee
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    • 2. April 2022 um 21:58
    • #25

    Zum Drohnenschneiden setzt du kein Medikament ein...

    .

  • Bienenalex
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    • 2. April 2022 um 23:33
    • #26
    Zitat von teewee

    Zum Drohnenschneiden setzt du kein Medikament ein...

    Für Fangwabe, Bannwabe oder Teilen und Behandeln zum Teil auch nicht.

  • teewee
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    • 3. April 2022 um 07:35
    • #27

    Bienenalex

    Mir ging es hier um den im Zusammenhang mit dem Töten von Lebewesen (wie ich finde) in jeder Form unangebrachten Sarkasmus.

    Der Begriff "Euthanasie" taucht meines Wissens und nach Volltextsuche in Gesetz und Verordnung nicht auf. An einer Stelle findet sich "Einschläfern", was meines Wissens nach nur für Wirbeltiere im Tierschutzgesetz definiert ist. "Euthanasie" ist also erst in der Diskussion eingeführt worden. Für Insekten ist m.W. das Bundesnaturschutzgesetz maßgeblich.

    Gruß Thorsten

    .

  • dirk2210
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    • 3. April 2022 um 09:23
    • #28

    Da bin ich ja zufrieden, dass ich beim Drohnenschneiden

    keine Medikamente einsetze !

    Die Drohnenbrut die ich in dem Moment abtöte ist mir bestimmt dankbar.

    Ob Einschläfern Einfrieren Schlachten Schächten Erdrosseln.

    Das sind doch nur Worte für töten.

    Tot ist tot !!

    Sarkasmus hin oder her.

    Wenn wir unsere Bienen gesund erhalten wollen , müssen wir

    vorgeschriebene Mittel in einer vorgeschriebenen Form verwenden.

    Schwammtuch und Ameisensäure.....Techniken die Jahrzehnte lang gut

    funktioniert haben sind auf einmal Teufelswerk ..Warum ??

    Oxalsäure verdampfen : Da sieht man erst gar keine Notwendigkeit dazu ! :evil:

    Und komm mir keiner mit Anwendersicherheit.

    Ganz Europa benutzt verschiedene Stoffe ,nur der Deutsche ist anscheinend zu Doof

    es richtig anzuwenden.

    Das Stink doch <X:cursing:

    Gruß Dirk

  • teewee
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    • 3. April 2022 um 12:44
    • #29
    Zitat von dirk2210

    Schwammtuch und Ameisensäure.....Techniken die Jahrzehnte lang gut

    funktioniert haben sind auf einmal Teufelswerk ..Warum ??

    Oxalsäure verdampfen : Da sieht man erst gar keine Notwendigkeit dazu ! :evil:

    Ganz Simpel zu den genannten Anwendungen:

    Weil kein pharmazeutischer Unternehmer für das Verfahren eine Zulassung beantragt hat und die bis Anfang 2027 im Übergang gültige Standardzulassung es nicht vorsieht.
    Die waren somit auch vorher nicht zulässig und sind ja im bekannten Fall zumindest im Ansatz strafrechtlich verfolgt worden.

    In dem Zusammenhang ist sicherlich interessant das auf http://www.varroawetter.de immer noch die AS-Kurzzeitbehandlung (Schwammtuch) berücksichtigt wird.

    Das Gesetz hat den Status Quo nur in so fern verändert, das du wieder dokumentieren musst (was auch nur kurze Zeit für bestimmte Mittel nicht erforderlich war) sowie die Strafandrohung präzisiert wurde.

    Auch die Verbände haben Ihre Position mehr oder weniger begründet dargelegt, was die Verdampfung angeht.

    Gruß, Thorsten

    .

  • bienengral
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    • 3. April 2022 um 14:28
    • #30
    Zitat von teewee

    Auch die Verbände haben Ihre Position mehr oder weniger begründet dargelegt, was die Verdampfung angeht.

    Gruß, Thorsten

    Na ja eher weniger bis gar nicht begründet.

    Wenn man die eindeutige bessere Verträglichkeit des Verdampfens nicht berücksichtigt sind die genannten Begründungen nur vorgeschoben.

    Wiedersprechen gar dem Tierschutz.


    Grüße Thomas

  • teewee
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    • 3. April 2022 um 16:30
    • #31

    Angeblich ist ja die Verdampfung weder bienenschonender noch hat sie (das für die Zulassung wichtigere Argument) eine höhere Wirksamkeit. Wurde irgendwo (DIB?) so postuliert.

    Auch die US-Kollegen möchten ja gerne für die Verdampfung eine höhere Dosierung erwirken als die dort z.zt. zugelassenen 1 g pro Kiste.

    (Siehe YouTube, BobBinnie Interviews Uni Georgia)weil der Erfolg nicht so hoch ist wie gedacht. (Ich kenne die Videos von den Megaverdampfern da drüben, die handeln nicht zulassungskonform)

    Gruß Thorsten

    .

  • bienengral
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    • 3. April 2022 um 17:43
    • #32
    Zitat von teewee

    Angeblich ist ja die Verdampfung weder bienenschonender noch hat sie (das für die Zulassung wichtigere Argument) eine höhere Wirksamkeit. Wurde irgendwo (DIB?) so postuliert.

    Aber natürlich ist die Verdampfung eindeutig bienenschonender. Da brauchts keine weiteren Studien. Allein die Tatsache das im Winter zweimal Treufeln meist zum Ableben des Volkes führt und mehrmaliges Verdampfen nicht.

    Eine höhere Wirksamkeit ist bei einmaliger Anwendung sicher nicht vorhanden, aber es kann ja mehrmals behandelt werden und dann ist der Wirkungsgrad deutlich höher.

    Bei der Träufel / Sprühbehandlung erreicht man nicht immer den hohen Wirkungsgrad, da muss halt alles passen.

    Grüße Thomas

  • bienengral
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    • 3. April 2022 um 17:46
    • #33

    Für die Zulassung höherer Wirkungsgrad allein sollte nicht alleine ausschlaggebend sein. Es sollt auch die Verträglichkeit und mehrmalige Anwendungsmöglichkeit (bei unzureichendem Wirkungsgrad der einmal Behandlung egal mit welchem Verfahren) mit betrachtet werden.

    Grüße Thomas

  • Gast-2023-12-18
    Gast
    • 3. April 2022 um 18:45
    • #34

    Der dib will kein Verdampfen, deswegen werden Studien finanziert, die das unterstützen...

  • Kai
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    • 19. Oktober 2022 um 18:56
    • #35
    Zitat von mv_1989

    Der dib will kein Verdampfen, deswegen werden Studien finanziert, die das unterstützen...

    Jo, so ist das leider.

    LG

    Kai

  • dirk2210
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    • 20. Oktober 2022 um 05:44
    • #36

    Das mit der höheren Dosis von Oxalsäure ist auch so ein Aberglaube.

    Ein Gramm wirkt genau so gut wie drei Gramm.

    Das ist wieder typisch USA

    Groß - grösser - viel = Hilft viel

    Wenn ich diese bedampfer - Monster auf Y. Tube sehe wird mir Angst.

    Da soll mir mal einer sagen wie diese Leute die zu verdampfende Menge an Oxalsäure

    kontrollieren bzw. einhalten können ?

    Irre......:shock:

    Gruß Dirk

  • Rene
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    • 20. Oktober 2022 um 07:40
    • #37
    Zitat von mv_1989

    Der dib will kein Verdampfen, deswegen werden Studien finanziert, die das unterstützen...

    Moin,

    langsam denke ich auch über den Austritt nach und darüber stattdessen doch den Verband Dunkle Biene zu unterstützen.

    Sowas unlogisches gefällt mir garnicht.

    Das Wohl der Biene sollte dich wohl ganz oben stehen.

    Die 3 Monate Schutzzeit wegen Honig muss man so oder so einhalten

    Gruß

  • Didi
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    • 20. Oktober 2022 um 07:52
    • #38

    Moin, ich begreife die ganze Debatte sowieso nicht. Anwendersicheheit kann s nicht sein da andere Mittel dann auch strafbar sein müssten. Schutz von Lebensmitteln zieht bei Bienen aber auch nicht da die im Herbst behandelten Bienen bei der Honig Produktion nicht mehr leben, ausser der Kö, womit mache ich mich also strafbar? Oxalsäure an sich ist doch zugelassen! Ich darf es vernebeln und sprühen nur nicht sublimieren, das ist deutsche Logik.

    Gruss Dieter

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