Neue Zulassung für Ameisensäure und Oxalsäure - keine Wartezeit für Honig

  • So ist das. Die bisherige Flasche darfst du aufbrauchen mit Verdunstern, aber offiziel nicht für Schwammtuch.


    Die neue Flasche mit neuem Etikett und Namen darfst du dann für Verdunster und auch Schwammtuch in Beuten bis 60 l Inhalt - dürfte wohl 12 er Dadant sein - verwenden. Du musst das ja im Bestandsbuch dokumentieren.


    Die 60% AS in der Flasche ist dieselbe.


    Die von Biovet haben auch 60% ige AS. Haben wohl aber im Antrag das Schwammtuch vergessen.


    Glücklich ist die Firma welche einen juristisch guten Sätzeformulierer im Betrieb hat.


    lg

    Alexander

  • So, Schwammtuch könnte also demnächst doch erlaubt sein - oder war es schon immer?!


    Was ist nun aber mit Bierdeckeln?


    Es wird oder ist schon bizarr.

    Aber derzeit nur mit der künftigen 60% AS von den Serumwerken. Mit der derzeitig vertriebenen noch nicht.

    Es geht um Stoßbehandlungen. Ich weis noch nicht ob das ausschließlich mit dem Schwammtuch geht. Warum soll man 60 l Beuten nicht auch mit Bierdeckel bestoßdampfen???

    .

    Ewigkeiten lang ist das Schwammtuch auch von den Instituten propagiert worden. Warum seit etlichen Jahren nicht mehr hat sich mir noch nicht erschlossen. Ich habe noch kein Pamplet gefunden worin das ausgeschlossen wurde.


    demnächst halte ich Mäuse und verkaufe Mäusemilch. Schade, ich war gerade bei der Futterkontrolle und habe zwei mit dem Stockmeisel gekillt.

  • Und hier das Video dazu: Alle Infos zur Neuzulassung von Ameisensäure, Oxalsäure: https://www.youtube.com/watch?v=uiN3QLxBdZs



    LG

    Kai

  • Eines möchte ich noch hervorheben:


    Bei beiden Produkten gibt es in Bezug auf Honig keine Wartezeit mehr. Auch das ist neu!


    Erstmalig wird nun auch das Schwammtuch zugelassen sein. Und die Wahl der Dispenser ist völlig frei.


    LG

    Kai

  • Moin Kai, wenn es keine Wartezeit mehr gibt dann können die Vielbehandler ja endlich ihre Bienen das ganze Jahr quälen!😇

    Gruss Dieter

    Moin Dieter,


    das stimmt auch wieder. 8o

    LG

    Kai

  • :evil:Gut wenn Varoa die Biene nicht kaputt kriegt müsste es ja dann wenigstens mit Säuren möglich sein:evil:

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Bei beiden Produkten gibt es in Bezug auf Honig keine Wartezeit mehr. Auch das ist neu!

    Bedeutet das, daß man während der Trachtsaison, also wenn Honigzargen aufgesetzt bzw. Honigrähmchen eingehangen wird, mit Ameisensäure behandeln darf? So verstehe ich das.


    Auf den Honig, den das hervorbringt, habe ich jedenfalls keinen Appetit!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Bedeutet das, daß man während der Trachtsaison, also wenn Honigzargen aufgesetzt bzw. Honigrähmchen eingehangen wird, mit Ameisensäure behandeln darf? So verstehe ich das....

    Jo, genau so verstehe ich das auch, und so ist es wohl gemeint. ;)


    LG

    Kai

  • Ich habe irgendwo gelesen - derzeit lese ich seeeehr viel - das bei einer AS Behandlung die HR runter müssen und danach wieder drauf-

    Allerdings ist schon ewig bewiesen dass dann der kommende Honig mit AS versaut und nicht verkehrsfähig ist.


    Sinnvoll ist nach der Tracht im Juli, oder wenn halt keine Tracht mehr zu erwarten ist und die HR runter sind.

  • Bedeutet das, daß man während der Trachtsaison, also wenn Honigzargen aufgesetzt bzw. Honigrähmchen eingehangen wird, mit Ameisensäure behandeln darf? So verstehe ich das.

    Zumindest ein anderes Vorgehen wird empfohlen.

    Zitat

    Honigproduzenten sollten beachten, dass bestimmte Qualitätsanforderungen für Honig nur einen
    begrenzten Säuregehalt und keine Geschmacks- oder Geruchabweichungen zulassen. Es wird daher
    empfohlen, die Behandlung von Wirtschaftsvölkern ohne aufgesetzte Honigräume durchzuführen oder
    die Behandlung nach der Honigernte auszuführen.

  • Honigproduzenten sollten beachten, dass bestimmte Qualitätsanforderungen für Honig nur einen begrenzten Säuregehalt und keine Geschmacks- oder Geruchabweichungen zulassen. Es wird daher empfohlen, die Behandlung von Wirtschaftsvölkern ohne aufgesetzte Honigräume durchzuführen oder die Behandlung nach der Honigernte auszuführen.

    Honig gehört - wie Milch und ihre Produkte - zu den Lebensmitteln, die fremde Gerüche wie ein Schwamm das Wasser aufsaugen. Empfehlung hin oder her, der Honig, der tagelang den Ameisensäuredämpfen ausgesetzt war, dürfte geschmacklich verdorben sein, auf gut Deutsch "nicht mehr verkehrsfähig" sein.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kein Gesetz kann und sollte uns völlig aus der Verantwortung nehmen. Mit der Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass es vielleicht nicht so klug ist.. Ameisensäurehonig zu schleudern. Wers trotzdem tut, wirds auch vorher schon getan haben und hoffentlich von seinen Honigkunden die passende Rückmeldung bekommen.

  • Freizeitimker Bitte beachten, nicht ich habe das gesagt, sondern nur aus den Fachinformationen zitiert. Ansonsten gebe ich dir aber vollkommen recht und halte gerade den Passus für vollkommen absurd, wo er nun doch vielleicht manchen ermuntert nach der Frühtracht mal eben kurz zwischen zu behandeln.


    Im Frühjahr Varromed,

    nach der Frühtracht 1x Schwammtuch,

    nach der Sommertracht nochmal kurz ein Schwammtuch, könnte ja noch Spättracht kommen,

    dann den Verdunster drauf, 3 Wochen später noch ein OX-Block,...