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Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

  • Kai
  • 9. Februar 2021 um 20:50
  • Kai
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    • 26. August 2021 um 10:01
    • #101
    Zitat von Sonnenvögelchen

    Als mein Nachbar wegen der Höhe unserer Hecke vor Gericht gezogen ist, hat er ohne Anwalt agiert. Die Richterin hat da sehr viel Rücksicht genommen. Er hatte deutlich bessere Karten als ich mit Anwalt. Er hatte sozusagen einen Bonus, weil er keinen anwaltlichen Beistand hatte.

    Danke schön. Kommt sicher immer auf den Richter an. Ich werde diese Tage meine Richterin anrufen.

    LG

    Kai

  • bienengral
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    • 26. August 2021 um 14:56
    • #102
    Zitat von Sonnenvögelchen

    Als mein Nachbar wegen der Höhe unserer Hecke vor Gericht gezogen ist, hat er ohne Anwalt agiert. Die Richterin hat da sehr viel Rücksicht genommen. Er hatte deutlich bessere Karten als ich mit Anwalt. Er hatte sozusagen einen Bonus, weil er keinen anwaltlichen Beistand hatte.

    Das war Zivilrecht. Da kann der Richter schon zu dem tendieren welcher ohne Anwalt kommt.

    Beim Strafrecht sieht es aber ganz anders aus. Hier ist der Gegner der Staatsanwalt und der Richter da beide vom Staat bezahlt. Gerade in einer Sache wie Kai es vorhat „nicht zutreffendes Recht“ braucht es juristisch begründete Argumentation. Leinhafte juristische Begründung reichen da nicht.

    Grüße Thomas

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    • 26. August 2021 um 23:14
    • #103
    Zitat von bienengral

    Gerade in einer Sache wie Kai es vorhat „nicht zutreffendes Recht“ braucht es juristisch begründete Argumentation. Leinhafte juristische Begründung reichen da nicht.

    Tatsache ist, daß auch im "Rechtsstaat" (wahrscheinlich) die meisten Urteile von vornherein feststehen. Nur beweisen kann man es leider nicht - eigentlich nie. Doch auch Richter haben ihre juristischen Ansichten und lassen sich davon i.d.R. nur ungern abbringen.

    Ich habe es bei zwei Rechtsstreitigkeiten erlebt - einmal gegen den sog. "Mikrozensus" (der überhaupt nicht "mikro" war, dieses detaillierte Ausfragereiansinnen war eine Unverschämtheit sondersgleichen) und andermal gegen den sog. Rundfunkbeitrag. In beiden Fällen ging es letztlich gegen "Vater Staat". Es waren Experimente, die erwartungsgemäß scheiterten. Es gibt im Rechtsstaat eben keine fairen Verfahren gegen den Staat selbst, womit dieser "Rechtsstaat" nichts als eine eigenlobhudelnde Propagandalüge ist. Jedenfalls sind die Erfolgsaussichten bestenfalls mau.

    Im ersten Falle konnte sich eine Fachanwältin die Finger wund tippen (was natürlich ihre Schreibkräfte taten), es wurde wirklich alles weggewischt. Manche dieser Begrünungen waren strunzdämlich, die man auch als juristischer Laie leicht als solche erkannte.

    Im anderen Falle verzichtete ich auf einen rechtlichen Beistand und argumentierte in einer Sache, die dem Richter die Sprache verschlug (was mich selbst überraschte). Leider war ich nicht so schlagfertig, gleich hinterherzuschieben, daß ich dann ja wenigstens in diesem Detail Recht bekommen müßte und das dann auch so im Titel vorfinden müßte. Aber es hätte ohnehin nichts genützt, denn auch das wurde in der "Urteilsbegründung" infantil beseitegewischt.

    Faktisch wird hier der Rechtsanspruch und Rechtsgrundsatz des rechtlichen Gehöres verletzt. Es wird zwar pro forma so getan, als ließe man Argumente zu und setzte sich mit ihnen inhaltlich auseinander, tatsächlich jedoch wird nur eine "Begründung" gesucht, die die Meinung des Richters untermauern soll, und sei diese noch so grottendämlich. Diesen Leuten, die sich was auf ihre Volljuristerei einbilden, ist es anscheinend nicht mal peinlich, daß sie zumindest teilweise bei ihrem rechtsbeugenden Treiben durchschaut werden.

    Ohne Anwalt in einer Verhandlung aufzutauchen, kann natürlich tatsächlich bei dem einen oder anderen Richter einen gewissen Respekt hervorrufen (darauf sollte man sich besser nicht verlassen), es kann aber auch nach hinten losgehen, was ich bei der üblichen Berufsarroganz der Advokaten sogar für wahrscheinlicher halte: "Was ist denn das für eine Hybris, sich einzubilden, als jurister Laie uns Volljuristen das Wasser zu reichen und auf Augenhöhe hier mit uns zu diskutieren zu versuchen?! Na, dem werde ich es nun erst recht zeigen!" Oder so ähnlich. Diese Leute maßen sich an zu glauben, daß nur sie die Gesetze verstünden, aber wehe, unsereiner verstößt gegen irgendetwas, dann ist das natürlich nimmer ein Milderungsgrund oder gar "Persilschein".

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker (28. August 2021 um 22:43)

  • bienengral
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    • 27. August 2021 um 12:13
    • #104
    Zitat von Freizeitimker

    Doch auch Richter haben ihre juristischen Ansichten und lassen sich davon i.d.R. nur ungern abbringen.

    Da kann ich nur Zustimmen. Beispiel waren in Bayern z.B. die Urteile der Richter gegen die Straßenausbaubeitragssatzung. Hier hatte sogar der Richter gesagt das er kurz vor der Pension seine Rechtsauffassung nicht mehr ändern werden und so geurteilt wie zu vor.

    Zitat von Freizeitimker

    was ich bei der üblichen Berufsarroganz der Advokaten sogar für wahrscheinlicher halte: "Was ist denn das für eine Hybris, sich einzubilden, als jurister Laie uns Volljuristen das Wasser zu reichen und auf Augenhöhe hier mit uns zu diskutieren zu versuchen?

    Ja die Juristen sehen sich als die besten der Gesellschaft. Im Englischen heißen die Anwälte Lawyer liegt neben liar (Lügner).

    Die Juristerrei wurde nur geschaffen um eine Letzte Instanz (Meinung) bei einem Streit zu erhalten mehr nicht. Damit keine Blutfeden mehr ausgetragen werden.

    Der Richter spricht im übrigen nicht Recht sondern ein Urteil.

    Leider sind in der Gesellschaft die Juristen noch hoch angesehen.

    Mir ist da das Amerikanische System der 12 Geschworenen lieber. Die Geschworenen sind jedenfalls keine Volljuristen und sehen das dann eher aus der Perspektive der normalen Leute.

    Eine Frage an Kai

    wären denn bei der Gerichtsverhandlung auch 2 Beisitzer (Bürger) dabei? Diese haben ja die gleichen Stimmen wie der Richter selbst, d. h. diese könnten den Richter bezüglich eines Schuldspruches überstimmen.

    Grüße Thomas

  • Kai
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    • 27. August 2021 um 12:28
    • #105
    Zitat von bienengral

    ...Eine Frage an Kai

    wären denn bei der Gerichtsverhandlung auch 2 Beisitzer (Bürger) dabei? Diese haben ja die gleichen Stimmen wie der Richter selbst, d. h. diese könnten den Richter bezüglich eines Schuldspruches überstimmen.

    Grüße Thomas

    Hallo Thomas,

    weiß ich nicht, vermutlich nicht. Bin mir aber ad hoc nicht sicher.

    LG

    Kai

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    • 27. August 2021 um 21:24
    • #106
    Zitat von Kai

    weiß ich nicht, vermutlich nicht. Bin mir aber ad hoc nicht sicher.

    Du wolltest doch ohnehin die Richterin anrufen, das ließe sich dabei doch auch gleich klären. Ist ja eine verfahrensorganisatorische Frage, nichts inhaltliches. Damit kann man gar nicht in den Verdacht kommen, eine inhaltliche Beeinflussung vornehmen zu wollen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kai
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    • 27. August 2021 um 21:51
    • #107
    Zitat von Freizeitimker

    Du wolltest doch ohnehin die Richterin anrufen, das ließe sich dabei doch auch gleich klären. Ist ja eine verfahrensorganisatorische Frage, nichts inhaltliches. Damit kann man gar nicht in den Verdacht kommen, eine inhaltliche Beeinflussung vornehmen zu wollen.

    Sehr gute Idee, werde ich machen. :)

    LG

    Kai

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    • 28. August 2021 um 09:06
    • #108

    Am Amtsgericht sollten Schöffen dabei sein.

    Gruß, Thorsten

    .

  • dl8aax
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    • 30. August 2021 um 09:43
    • #109

    Moin,

    https://www.alfranseder.com/produkt/oxamat…sondersgroesse/

    Schaur euch mal an warum oxalsäure kein Arznei ist, weil es nicht die Haut der Biene berührt.

    Vielleicht ist das auch ein Ansatzpunkt ?

    Flotte grüße Dirk

  • Kai
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    • 30. August 2021 um 10:06
    • #110

    Moin Dirk,

    ja, das ist der zentrale Punkt, um den es geht.

    LG

    Kai

  • Lex
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    • 31. August 2021 um 12:00
    • #111

    Die Interpretation vom Erich sehe ich sehr, sehr kritisch. Damit wirst du nicht durchkommen, denn im Gesetzestext heisst es ja "am Tier". Und dazu zählt auch das Fell, also die Behaarung.

    Außerdem fürchte ich auch, daß man dir auch über das Apothekergesetz ans Leder will. Den Apothekern ist es allein vorbehalten, Arzneimittel her zu stellen. Das hast du aber - so könnte man interpretieren - dadurch gemacht, daß du Oxalsäuredihydrat einsetzt.

    Also:
    1. ein nicht als Arznei zugelassenner Stoff, da nicht aus der Apotheke

    2. Einsatz als Arznei, ergo hast du den Stoff durch befüllen des Sublimationsgerätes vom "technischen Stoff" zu einem Arzneimittel "umgewandelt" -> Apothekergesetz!!
    (Herstellung einer Arznei)

    Ist aber nur meine Interpretation. Wenn du aber wirklich auf einen Anwalt verzichten willst, mußt du damit rechnen daß der Staatsanwalt dich mit so was oder ähnlichem überrumpeln wird. Mit irgendwas daher kommt, mit dem du überhaupt nicht gerechnet hast. Dann bist du verratzt...

    Alternative Lösung:

    wir gründen eine Kirche! Die Jünger der Oxalsäure, oder so. Und die Sublimation der Bienen ist ein religiöser Akt um sie zu segnen. Dann wäre das Ganze mit der Religionsfreiheit zulässig.

    (Bischen Galgenhumor muß sein...)

    Servus,

    Alex

  • Lex
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    • 31. August 2021 um 12:10
    • #112

    Nachtrag:

    Stichwort Biozid.

    Ein Biozid ist:

    Zitat

    jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen
    https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Biozide/Def…ition_node.html

    Wenn du also argumentieren willst, es sei kein Arzneimittel, dann gilt es als Biozid - und damit fällst du unter die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung). Keine Ahnung was da alles drin steht.

    Siehe auch: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbere…g_TAM_node.html


    Erichs Argumentation, es handle sich dabei um einen Osmose-Effekt und somit fällt es nicht unter das AMG oder Biozid-VO halte ich für sehr, sehr gefährlich. Darauf würde ich nicht aufbauen.

    Und dann bezieht sich das alles ja nur auf den Stoff, nicht aber auf das Verfahren (Sublimieren) an sich.

    Ohmei Kai, das ist ein wahrer Dschungel...


    Ein Biozid wäre nach §2, Abs 3, Satz 5 auch kein Arzneimittel.

    Aber vielleicht kannst du dich auf Abs3, Satz 4 beziehen?

    Zitat

    3) Arzneimittel sind nicht
    4.Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs angewendet zu werden, soweit ihnen keine Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, die vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind,

  • Kai
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    • 31. August 2021 um 12:36
    • #113

    Hallo Lex ,

    vielen Dank für Deine interessanten Argumente. Ja, es muss alles gut durchdacht und argumentiert seit. Eine bekannte deutsche Bienen-Wissenschaftlerin der Fachrichtung Varroabekämpfung werde ich als mögliche Gutachterin ins Feld führen.

    Ansonsten wird mir ja strafrechtlich folgender Vorwurf gemacht, Zitat:

    "... entgegen § 59 a Abs. 2 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen erworben und gelagert zu haben. Sie beschafften sich im vorgenannten Tatzeitraum aus unbekannter Quelle, jedenfalls nicht von einem Tierarzt oder aufgrund einer tierärztlichen Verschreibung, den nicht zugelassenen, apothekenpflichtigen Stoff Oxalsäure-Dihydrat-Pulver, um diesen nach zwischenzeitlicher Aufbewahrung bei Ihren Bienen anzuwenden."

    Das ist der Tatvorwurf. Über diese zwei Sätze lohnt es, lange und intensiv nachzudenken. ;)

    LG

    Kai

  • Gast-2025-04-02-1
    Gast
    • 31. August 2021 um 13:04
    • #114

    Das eigentliche Problem: Im Vergleich zur Pharmaindustrie ist die italienische Mafia ein "Praktikant". Der Beweis dafuer nennt sich "Covid-19". Wenn ich mir anschaue, wie schnell abenteuerliche Spritzstoffe ohne die notwendigen Langzeitstudien und Tierversuche eine Zulassung als Vacazin erhalten haben und wie lange man sich hierzulande gegen die gute fachliche Praxis der Oxalsaeuresublimation bei Bienen straeubt (die Versuche der Fischermuehle duerften bald 30 Jahre her sein...), kann ich nur verwundert den Kopf schuetteln.

    Es geht denen ausschliesslich um Geschaeftemacherei, nicht um die Gesundheit. Denn mit Gesunden kann die Pharmaindustrie nunmal keine Geschaefte machen... Hoch kriminell das Ganze. Sei Dir bewusst - Du legst Dich mit Kriminellen an!

  • Lex
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    • 31. August 2021 um 13:17
    • #115

    Hallo Kai,

    daraus geht also deutlich hervor daß es überhaupts gleich gar nicht um Sublimation geht sonder einzig um den verwendeten Stoff Oxalsäuredihydrat (technischer Qualität).

    Dieser Stoff ist nicht apothekenpflichtig - es sei denn, man möchte ihn bei den Bienen anwenden als Arzneimittel.
    Jetzt verstehe ich die Sache besser, danke!

    Gibt es überhaupt OX-Dihydrat in Apotheken zu kaufen?

    Es ist wohl wirklich der einzige Ansatzpunkt für dich zu argumentieren, daß es eben nicht als Arzneimittel gilt. (Fragt sich nur, worunter es dann fällt mit all den zugehörigen Gesetzen und Vorschriften).

    Nachtrag:

    sag mal, wieso gehen die davon aus daß du den Stoff bei den Bienen anwenden willst? Hast du das so ausgesagt?

    Du könntest die technische Oxalsäure ja genau so gut verwenden wollen, um deine Einfahrt zu entmoosen oder sonstwas. Bienenwachs aufhellen. Irgendwas...

    So, aber jetzt gebe ich mal wieder Ruhe :)

  • Kai
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    • 31. August 2021 um 13:43
    • #116
    Zitat von Lex

    Hallo Kai,

    daraus geht also deutlich hervor daß es überhaupts gleich gar nicht um Sublimation geht sonder einzig um den verwendeten Stoff Oxalsäuredihydrat (technischer Qualität).

    Dieser Stoff ist nicht apothekenpflichtig - es sei denn, man möchte ihn bei den Bienen anwenden als Arzneimittel.
    Jetzt verstehe ich die Sache besser, danke!

    Gibt es überhaupt OX-Dihydrat in Apotheken zu kaufen?

    Es ist wohl wirklich der einzige Ansatzpunkt für dich zu argumentieren, daß es eben nicht als Arzneimittel gilt. (Fragt sich nur, worunter es dann fällt mit all den zugehörigen Gesetzen und Vorschriften).

    Nachtrag:

    sag mal, wieso gehen die davon aus daß du den Stoff bei den Bienen anwenden willst? Hast du das so ausgesagt?

    Du könntest die technische Oxalsäure ja genau so gut verwenden wollen, um deine Einfahrt zu entmoosen oder sonstwas. Bienenwachs aufhellen. Irgendwas...

    So, aber jetzt gebe ich mal wieder Ruhe :)

    Alles anzeigen

    Hallo,

    ja, wirklich, also den Tatvorwurf muss man wirklich mal durchdenken. Nein, Oxalsäure-Dihydrat-Pluver gibt es in Apotheken nicht zu kaufen. Frage ist also: wann wird ein Stoff zum Arzneimittel? Sind Mausefallen Arzneimittel? Wirken OS-Kristalle nicht genauso wie Mausefallen, nur viel kleiner?

    Nein, ich habe nicht gesagt, dass ich den Stoff gekauft habe, um ihn zur Varroabekämpfung einzusetzen. Ja, Oxalsäure im Imkerfachhandel kauft man immer zur Desinkizierung und zum Wachsaufhellen.

    LG

    Kai

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    • 31. August 2021 um 13:46
    • #117
    Zitat von Postkugel

    ... und wie lange man sich hierzulande gegen die gute fachliche Praxis der Oxalsaeuresublimation bei Bienen straeubt (die Versuche der Fischermuehle duerften bald 30 Jahre her sein...), kann ich nur verwundert den Kopf schuetteln.

    ... Sei Dir bewusst - Du legst Dich mit Kriminellen an!

    Jo, aber es bleibt mir nichts anderes übrig als zu kämpfen, dh zu argumentieren. Ggfs Gutachter zu Rate zu ziehen, evtl sogar von Fischermühle und Co.

    Stellt Euch vor, als Urteil käme raus: OS-Sublimation ist in Deutschland weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Geil! :)

    LG

    Kai

  • teewee
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    • 31. August 2021 um 16:57
    • #118
    Zitat von Kai

    Nein, Oxalsäure-Dihydrat-Pluver gibt es in Apotheken nicht zu kaufen.

    Gibt es, auch in gereinigter Qualität.

    https://internet-apotheke-freiburg.de/shop/chemikalien/saeuren/oxalsaeure.html

    .

  • Didi
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    • 31. August 2021 um 17:11
    • #119

    Moin, wenn ich das alles so lese, dann ist auch die Puderzuckermethode hochkriminell. Denn es wird ein frei verkäufliches Mittel zur Milbenbekämpfung eingesetzt und nicht nur das, dieses Mittel wird, im Gegensatz zu OS, von den Bienen auch noch oral aufgenommen.

    Gruss Dieter

  • bienengral
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    • 31. August 2021 um 20:37
    • #120
    Zitat von Kai

    Nein, ich habe nicht gesagt, dass ich den Stoff gekauft habe, um ihn zur Varroabekämpfung einzusetzen. Ja, Oxalsäure im Imkerfachhandel kauft man immer zur Desinkizierung und zum Wachsaufhellen.

    Ja gesagt hast du das bezüglich des gekauften Ox Pulvers nicht. Aber in deinen Videos hast du die Sublimation mit OX Pulver vorgeführt. Das steht ja in der Anklage als Beweis im Anhang.

    Der springende Punkt ist wann wird ein Stoff ein Arzneimittel? Bei Anwendung gegen eine Krankheit, Parasit? Dann wird wie schon Freizeitimker das bemerkte jeder Stoff zum Arzneimittel. Also auch Wasser um vor dem Verdursten zu schützen.

    Aber hier werden die Volljuristen irgendwelche Gesetze heranziehen das, das hier so zu sehen ist das es ein Arzneimittel ist. Daher kann hier bei einem Gerichtsverfahren nur noch auf die Schöffen gesetzt werden. Diese müssen verstehen dass dann alles ein Arzneimittel ist und den Richter überstimmen.

    Das gleicht hier dann dem Mittelalter mit den Hexenverbrennungen. Auch die Hexen haben ja mit Kräutern geheilt. Das war ja der Hauptgrund warum man das unterbinden musste. Andernfalls hätte man ja die Ärzte nicht mehr benötigt.

    Zitat von Kai

    den nicht zugelassenen, apothekenpflichtigen Stoff Oxalsäure-Dihydrat-Pulver

    Nun apothekenpflichtig ist er ja nicht. Jedenfalls gibt es in D kein Oxalsäure-Dihydrat-Pulver ad us Vet.

    OX-Pulver in Analysenqualtiät (also rein bzw. reinst) gibt es im Laborfachhandel frei verkäuflich.

    Zitat von Didi

    Moin, wenn ich das alles so lese, dann ist auch die Puderzuckermethode hochkriminell.

    Ja wenn eben alles ein Arzneimittel wird sobald man es anwendet. Dann ist auch der Raucher ein Arzneimittel denn die Bienen werden damit beruhigt. Es tritt also eine Wirkung ein.

    Grüße Thomas

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