1. Start
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
  5. Mein Equipent
  6. Zu Nordbiene.de
    1. Nordbiene Hauptseite
    2. Youtube Nordbiene
    3. Paypal Spende
    4. Bienen-Wiki
    5. Instagram
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Imkerforum Dunkle Biene seit 1996
  2. Forum
  3. Rund um die Imkerei
  4. Imkerliches allgemein

Honigimporte

  • teewee
  • 12. April 2021 um 17:32
  • teewee
    Top-Profi
    Reaktionen
    400
    Punkte
    5.520
    Beiträge
    1.012
    Imker seit
    2018
    Bienenrasse
    Buckfast (ist ein Zuchtweg, keine Rasse…)
    Wohnort
    Essen
    Völkerzahl (circa)
    20, werden auf 15 reduziert.
    Beutenart
    Dadant 12er US, MiniPlus
    • 13. April 2021 um 15:26
    • #21

    In NRW: Wirtschaftsvolk, Begattungsvolk, gefangener Schwarm. Ableger dann im nächsten Jahr.

    Bestand ist im Voraus(!) der Tierseuchenkasse zum Stichtag im Januar zu melden.

    .

  • robirot
    Profi
    Reaktionen
    159
    Punkte
    4.079
    Beiträge
    784
    Imker seit
    0000-00-00
    Bienenrasse
    Ligustica, Siccula, C/B-Hybride
    Völkerzahl (circa)
    50
    • 13. April 2021 um 15:35
    • #22

    Auch für Hobbyimker gibt es ganz eindeutige Vorschriften für den Schleuderraum, das sind sogar offiziell die selben wie für einen Berufsimker. Es gelten für jeden Inverkehrbringer von Lebensmitteln die Vorschriften der Lebensmittelverordnung. Tatsache ist aber das z.Z. die Küche o.ä. noch von der Lebensmittelaufsicht akzeptiert wird, wie lange das noch so ist, ist eine andere Frage. Grundsätzlich könnte jeder Lebensmittelinspektor dir das Inverkehrbringen untersagen, wenn du keinen Schleuderraum mit Schleuse und weiteren Anforderungen hast. Die Realität ist aber eine andere.

  • teewee
    Top-Profi
    Reaktionen
    400
    Punkte
    5.520
    Beiträge
    1.012
    Imker seit
    2018
    Bienenrasse
    Buckfast (ist ein Zuchtweg, keine Rasse…)
    Wohnort
    Essen
    Völkerzahl (circa)
    20, werden auf 15 reduziert.
    Beutenart
    Dadant 12er US, MiniPlus
    • 13. April 2021 um 16:07
    • #23

    Mir ist klar, dass es Vorschriften bei der Erzeugung (LMHV, Anlage 2 )gibt und das diese eingehalten werden müssen.
    Die Frage war, ob ich eine Genehmigung benötige und wer mir diese gegebenenfalls erteilt.

    Dieser Aspekt war mir bis zur Erwähnung durch Freizeitimker unbekannt.

    Gruß, Thorsten

    .

  • bienengral
    wcf.user.rank.userRank6
    Reaktionen
    309
    Punkte
    2.149
    Beiträge
    366
    Imker seit
    2015-05-01
    Bienenrasse
    Carnica; Mellifera
    Wohnort
    Nürnberg
    Völkerzahl (circa)
    20
    • 13. April 2021 um 19:00
    • #24
    Zitat von robirot

    Es gelten für jeden Inverkehrbringer von Lebensmitteln die Vorschriften der Lebensmittelverordnung. Tatsache ist aber das z.Z. die Küche o.ä. noch von der Lebensmittelaufsicht akzeptiert wird, wie lange das noch so ist, ist eine andere Frage. Grundsätzlich könnte jeder Lebensmittelinspektor dir das Inverkehrbringen untersagen, wenn du keinen Schleuderraum mit Schleuse und weiteren Anforderungen hast. Die Realität ist aber eine andere.

    Sicher gelten für jeden Grundlegende Hygiene Vorschriften, aber für einen Hobbyimker gilt eben nicht ein Schleuderraum mit Schleuse etc. Mindestanforderung ist sauber und Wasseranschluss. Wenn ein Lebensmittelinspektor für einen Hobbyimker einen Schleuderraum mit Schleuse etc. fordert kann man ihn verklagen. Hier stimmt dann vom Grundgesetz her die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Ein Schleuderraum mit den Vorschriften für Berufsimker kostet da locker 40-50.000 Euro. Das kann der Hobbyimker in seinem Leben nicht mehr mit Honigverkauf erwirtschaften. Honig ist generell ein Lebensmittel welches eine Eigensicherheit aufweist. Direkt Phatogene Keime wachsen im Honig nahezu nicht.

    Es ist zulässig in einem Bienenwagen zu Schleudern für Hobbyimker. Das Veterinäramt oder Gesundheitsamt kann jedoch bei jedem der Honig Inverkerhrbring Honigproben nehmen und diese entsprechend untersuchen. Bei Beanstandungen wird dann ggf. eine Auflage oder Verbot erteilt.

    Grüße Thomas

  • Beenice
    Top-Profi
    Reaktionen
    559
    Punkte
    5.664
    Beiträge
    983
    Imker seit
    1984
    Bienenrasse
    Buckfast
    Wohnort
    92318 Neumarkt
    Völkerzahl (circa)
    15
    Beutenart
    Zander Dadant MiniPlus
    • 13. April 2021 um 19:11
    • #25

    Deshalb dürfze im Hobbybereich auch die Küche zulässig sein, mit ordentlichem equipment schleuder Sieb etc

  • bienengral
    wcf.user.rank.userRank6
    Reaktionen
    309
    Punkte
    2.149
    Beiträge
    366
    Imker seit
    2015-05-01
    Bienenrasse
    Carnica; Mellifera
    Wohnort
    Nürnberg
    Völkerzahl (circa)
    20
    • 13. April 2021 um 19:12
    • #26

    Ja deshalb ist das auch Zulässig. Anderfalls gibt es keine Hobbyimker mehr und der DIB kann dann sowie die ganzen Imkervereine zumachen.

    Grüße Thomas

  • Freizeitimker
    Meister
    Reaktionen
    939
    Punkte
    11.574
    Beiträge
    2.009
    • 13. April 2021 um 20:42
    • #27
    Zitat von robirot

    Auch für Hobbyimker gibt es ganz eindeutige Vorschriften für den Schleuderraum, das sind sogar offiziell die selben wie für einen Berufsimker. Es gelten für jeden Inverkehrbringer von Lebensmitteln die Vorschriften der Lebensmittelverordnung.

    Das erscheint mir konsistent.

    Denn unterschiedliche rechtliche Anforderungen bezüglich der Honigproduktionshygiene sind mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar.

    Daß das in der Praxis lax(er) gehandhabt wird, ist etwas anderes, aber juristisch genaugenommen fehlerhaft, also rechtswidrig. Jedenfalls dann, wenn man eben "in Verkehr bringt".

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Freizeitimker
    Meister
    Reaktionen
    939
    Punkte
    11.574
    Beiträge
    2.009
    • 13. April 2021 um 20:46
    • #28
    Zitat von teewee

    Die Frage war, ob ich eine Genehmigung benötige und wer mir diese gegebenenfalls erteilt.

    Dieser Aspekt war mir bis zur Erwähnung durch Freizeitimker unbekannt.

    Soweit ich weiß, benötigt jeder Lebensmittelproduzent und auch jeder Lebensmittelverarbeiter (auch jede nahrungsgastronomische Einrichtung, auch Alis Dönerbude) eine Lizenz, muß jedenfalls mit unangemeldeten Kontrollen rechnen.

    Daß man dann nicht mehr Imkern kann, wie Bienengral behauptete, trifft jedoch nicht zu. Zum einen muß man keinen Honig gewinnen, zum anderen muß man diesen, wenn doch geerntet, nicht "in Verkehr bringen".

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • teewee
    Top-Profi
    Reaktionen
    400
    Punkte
    5.520
    Beiträge
    1.012
    Imker seit
    2018
    Bienenrasse
    Buckfast (ist ein Zuchtweg, keine Rasse…)
    Wohnort
    Essen
    Völkerzahl (circa)
    20, werden auf 15 reduziert.
    Beutenart
    Dadant 12er US, MiniPlus
    • 13. April 2021 um 20:55
    • #29

    Die gültige Rechtsnorm ist oben zitiert. Lebensmittelhygieneverordnung,

    §5 Abgabe von kleinen Mengen von Primärerzeugnissen

    https://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/__5.html


    Anlage 2 definiert die möglichen Abweichungen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/anlage_2.html

    Somit wird sehr wohl zwischen Erzeugergrößen differenziert.

    .

  • Beenice
    Top-Profi
    Reaktionen
    559
    Punkte
    5.664
    Beiträge
    983
    Imker seit
    1984
    Bienenrasse
    Buckfast
    Wohnort
    92318 Neumarkt
    Völkerzahl (circa)
    15
    Beutenart
    Zander Dadant MiniPlus
    • 13. April 2021 um 22:36
    • #30
    Zitat von teewee

    In NRW: Wirtschaftsvolk, Begattungsvolk, gefangener Schwarm. Ableger dann im nächsten Jahr.

    Bestand ist im Voraus(!) der Tierseuchenkasse zum Stichtag im Januar zu melden.

    Begattungsvolk soll als Volk zählen?

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 14. April 2021 um 06:37
    • #31

    Sobald eine legende Königin im Volk ist, zählt es als Volk.

    Im Ernstfall zählt der Steuerprüfer sogar die Kisten. Danach kann man mit ihm noch "diskutieren".

    Fakt ist, dass auch Ableger als Volk gezählt werden bei der Seuchenkasse. Schau mal auf deine Anmeldung im Frühjahr.

    Daher lauten unsere Anmeldungen immer auf 24 Stück.

    Ich setze mir doch keine Laus im Pelz für den Betrag, wenn da mal ein Ableger zu viel auf den Stand steht.

    Nichts ist Grösser als der Neid der Imker.

  • teewee
    Top-Profi
    Reaktionen
    400
    Punkte
    5.520
    Beiträge
    1.012
    Imker seit
    2018
    Bienenrasse
    Buckfast (ist ein Zuchtweg, keine Rasse…)
    Wohnort
    Essen
    Völkerzahl (circa)
    20, werden auf 15 reduziert.
    Beutenart
    Dadant 12er US, MiniPlus
    • 14. April 2021 um 07:55
    • #32

    Zitat „


    Informationen für Bienenhalter

    Bienenhalter haben den voraussichtlichen Jahreshöchstbesatz ihrer Bienenvölker anzugeben. Zu melden sind grundsätzlich alle Völker; auch kleine Ableger sind als solche zu bewerten. All das, was bei einem eventuellen Seuchenfall maximal vorzufinden, tierseuchenrechtlichen zu reglementieren und gegebenenfalls zu entschädigen ist, muss vollständig gemeldet werden.

    Als Bienenhalter sind Sie verpflichtet, in Beständen ab zehn Bienenvölkern, jede Änderung in der Völkerzahl – auch Ableger - ganzjährig zu melden (Nachmeldung). Alle Änderungen, die eine Beitragserhöhung von 5 € oder mehr verursachen, werden Ihnen als Nachveranlagungsbescheid zugesendet.

    „Zitat Ende

    Von der Seite der TSK NRW

    .

  • Reinhards Bienen
    wcf.user.rank.userRank6
    Reaktionen
    265
    Punkte
    1.640
    Beiträge
    255
    Imker seit
    2018
    Bienenrasse
    Carnica, Landbiene, Buckfast
    Wohnort
    Schwasdorf
    Völkerzahl (circa)
    10+
    Beutenart
    Dadant US, diverse Eigenbau Beuten wie 2 Trogbeuten, Golzbeuten, polnische WP Trogbeute
    • 14. April 2021 um 08:42
    • #33

    Die können alles essen - brauchen aber nicht alles wissen.

    LG Reinhard

  • Tom
    wcf.user.rank.userRank6
    Reaktionen
    121
    Punkte
    2.371
    Beiträge
    420
    Imker seit
    2018-04-01
    Bienenrasse
    A.M.M. russische, schwedische und norwegische Linien
    Wohnort
    Kreis WAF, NRW
    Völkerzahl (circa)
    10 + X
    Beutenart
    Dadant US und MiniPlus
    • 14. April 2021 um 11:33
    • #34

    Bei mir war in der vergangenen Woche die Lebensmittelkontrolle. Die haben sich vorher nicht angemeldet, waren jedoch freundlich und umgänglich :)

    Solche gibt auch :thumbup:

    VG

    Tom

    Mitglied im Bundesverband Dunkle Biene Deutschland e.V.

    https://www.bv-dunkle-biene.de/

  • Kai
    Administrator
    Reaktionen
    3.249
    Punkte
    80.469
    Beiträge
    11.804
    • 14. April 2021 um 11:43
    • #35
    Zitat von Tom

    Bei mir war in der vergangenen Woche die Lebensmittelkontrolle. ....

    Aus dem Grunde ernte ich weder Honig noch verkaufe ich welchen. ;) Und würde auch niemanden hereinlassen. Nie nimmer nicht! :)

    LG

    Kai

  • Freizeitimker
    Meister
    Reaktionen
    939
    Punkte
    11.574
    Beiträge
    2.009
    • 14. April 2021 um 15:28
    • #36
    Zitat von Kai

    Aus dem Grunde ernte ich weder Honig noch verkaufe ich welchen. ;) Und würde auch niemanden hereinlassen. Nie nimmer nicht! :)

    Das mit dem Ernten kann "von außen" nicht bewiesen werden. Bietet man keinen offiziell an, müssen sich die amtlich-behördlichen Klinkenputzer deshalb mit einer Negativauskunft an der Türe zufriedengeben.

    Gegen Penetrationen bzw. Penetrationsversuche des Staates gegenüber meiner Privatsphäre, sei es verbal-informationell, erst recht physisch, reagiere auch ich äußerst empfindlich. Ich sage nur "Mikrozensus" (der schon ein Etikettenschwindel war, daran war überhaupt nichts "Mikro"). Gab es von mir auch maximalen Widerstand.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • beni
    wcf.user.rank.userRank6
    Reaktionen
    135
    Punkte
    1.225
    Beiträge
    216
    Imker seit
    2019
    Bienenrasse
    Mischlinge, Buckfast, Carnica
    Völkerzahl (circa)
    7
    Beutenart
    Hohenheimer Einfachbeute (Zander)
    • 14. April 2021 um 17:14
    • #37

    Man muss auch den Kontrolleur nicht hereinlassen, schon gar nicht wenn man keinen dedizierten Schleuderraum hat. Wichtig ist eine Rückstellprobe je Abfüll-Charge aufzubewahren bis das Mindesthaltbarkeitsdatum das man auf dem Etikett angegeben hat erreicht ist. Die dürfen Kontrolleure nämlich einfordern.

  • Franz63
    Profi
    Reaktionen
    311
    Punkte
    4.286
    Beiträge
    785
    Imker seit
    1979
    Bienenrasse
    Carnica, Zufkunft Dunkle Biene
    Wohnort
    Arbing, Oberösterreich
    Völkerzahl (circa)
    6
    Beutenart
    Einheitsmaß (Österreich) als Trogbeute mit Magazin zum Aufsetzen
    • 14. April 2021 um 17:46
    • #38

    Ach, diese Kontrolleure, wie gern hab ich die :/

    Muss aber zugeben, dass ich bis dato noch keine Kontrolle hatte. Hoffe, es bleibt so.

    Mitglied im Bundesverband Dunkle Biene e.V.

    Mitglied im Landesverband Dunkle Biene Bayern

    http://www.bv-dunkle-biene.de/

    Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist ein guter Beitrag zum Erhalt unserer einheimischen Dunklen Biene.

  • bienengral
    wcf.user.rank.userRank6
    Reaktionen
    309
    Punkte
    2.149
    Beiträge
    366
    Imker seit
    2015-05-01
    Bienenrasse
    Carnica; Mellifera
    Wohnort
    Nürnberg
    Völkerzahl (circa)
    20
    • 14. April 2021 um 17:51
    • #39
    Zitat von Freizeitimker

    Daß man dann nicht mehr Imkern kann, wie Bienengral behauptete, trifft jedoch nicht zu. Zum einen muß man keinen Honig gewinnen, zum anderen muß man diesen, wenn doch geerntet, nicht "in Verkehr bringen".

    Nun da hast du Recht wenn du unter Imkern lediglich Bienenhalten verstehst. Dann kannst du anstelle von Honigbienen auch Hummeln halten.

    Bei ca. 80% der Hobbyimker ist das Inverkehrbringen von Honig jedoch einer der Hauptgründe um mit dem Imkern anzufangen bzw. seine Völkerzahl zu erhöhen. Wobei nicht der Ertrag durch den Honigverkauf im Vordergrund steht. Wenn nun aber das Inverkehrbringen von Honig und hier ist auch das verschenken außerhalb der Familie mit gemeint durch Anforderungen an einen Schleuderraum wie bei Berufsimkern gefordert wird sind 80% der Hobbyimker nicht mehr bereit weiterhin mehr als 1 oder zwei Völker zu halten, die meisten würden wahrscheinlich ganz aufhören.
    Grüße Thomas

  • Freizeitimker
    Meister
    Reaktionen
    939
    Punkte
    11.574
    Beiträge
    2.009
    • 14. April 2021 um 19:16
    • #40
    Zitat von beni

    Wichtig ist eine Rückstellprobe je Abfüll-Charge aufzubewahren bis das Mindesthaltbarkeitsdatum das man auf dem Etikett angegeben hat erreicht ist. Die dürfen Kontrolleure nämlich einfordern.

    Einfordern können und dürfen die meinetwegen eine ganze Menge.

    Nur habe ich leider keine "Rückstellprobe", da ich den Bienchen sämtlichen Honig belasse.

    Manche Probleme lösen sich eben sehr einfach.

    Bei mir im Imkerverein hörte ich allerdings noch nie etwas von solch dreisten "Besuchen", insofern bin ich unbesorgt. jemals Rückstellproben nicht herausgeben zu können (obwohl ich es doch sooo gern täte).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Zum Thema:

Live Webcam Bienenkorb:

"

Alle Filme Heideimkerei Georg Klindworth

Spende

Forum kostenlos unterstützen: auf Amazon gehen und einkaufen:

amazon.de


Alternativ kann man auch spenden:

Paypal Spende

Unsere heimische Dunkle Biene: www.nordbiene.de - das Original

Ein Klick für die Dunkle Biene

Benutzer online in diesem Thema

1 Besucher

Twitch Live Webcam Korbbienen

Tags

  • Honig Import
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.2