Lebensmittelkontrolle beim Imker - Behördenwahn oder eher Easy?

  • Hallo allerseits,


    angeregt durch ein Thema im Nachbar-IF denkt man über unangemeldete Lebensmittelkontrollen der Behörden beim Imker nach. Hat jemand einschlägige Erfahrungen?


    Veterinärbehörden und Lebensmittelaufsicht der Ordnungsämter scheinen gemeldete Imker, auch Kleinstimker, aufzusuchen, um deren Wohnungen und Betriebsräume zu durchsuchen. Was wird da kontrolliert? Was geprüft? Worauf wird geachtet?


    Man liest als Imker viel von Bestandsbuch mit allen Varroabehandlungen, Honigbuch mit Erntemengen und Abfüllungen, BG-Betriebsnummer, geeichter Waage, Lebensmittel–, Bedarfsgegenstände– und Futtermittelgesetzbuch, Honigverordnung, Lebensmittelhygienerichtlinie, Lebensmittelhygieneverordnung usw. usw.


    Was gibt es da zu beachten? Wie sind die Beamten? Und: interessieren die sich auch für Imker, die keinen Honig ernten? Meine Meinung über die Meldepflicht für Imker und Bienenvölker kennt ihr.


    Treiben die Ämter Schindluder?


    LG

    Kai

  • Moin, da wir ein Lebensmittel vertreiben, sollten wir uns schon an die gesetzlichen Vorgaben halten! Das verlangen wir ja auch von anderen und das Kontrollen sinnvoll sind steht außer Frage! In welchem Umfang das für Hobbyimker nötig ist, kann ich nicht beurteilen aber auch da gibt es bestimmt schwarze Schafe.

    Ich bearbeite meinen Honig nach bestem Wissen, sorge für Hygiene und habe von daher keine Angst vor einer Kontrolle.

    Das die Vorschriften immer umfangreicher und manchmal schwachsinniger werden ist eine deutsche Eigenart. Der Bürger muß gegängelt und bevormundet werden, allein ist er nicht lebensfähig, siehe Thema "bedampfen"

    Gruss Dieter

  • ganz einfache Regel:

    Nicht dokumentiert ist nicht gemacht. Das kenne ich seit Jahren aus dem Handwerk. Gefährdungsbeurteilungen, Bedenkenanmeldungen, alles immer schön schriftlich, dann bist du auf der sicheren Seite.

    Auf dem Flurfunk habe ich gehört, das bei uns ab 10 Völker aufwärts eine Kontrolle ansteht.

    BG-Betriebsnummer benötigst du ab 25 Völkern.

    TSK-Betriebsnummer ab dem ersten Volk. Je nach landesrechtlicher Vorgabe ist die Lebensmittelkontrolle, aus der Historie heraus bei den Veterinärämtern mit angesiedelt (Fleischbeschau)

    Ich habe selber die Arbeit im Handwerk zum Ende des letzten Jahres drangegeben, weil auch da die Bürokratie immer schlimmer wird.

    Die Gesetze sind für jeden gleich. Wer also Honig nur für den Eigenbedarf produziert und die Aufsichtsbehörde davon überzeugen kann das dem so ist, sei es über die Völkerzahl, eidesstattliche Versicherung oder sonst was, ist fein raus. Alle anderen machen was sie müssen und da ist dann auch gut.

  • Der Lebensmittelkontrolleur sagt ja in der Dönerbude auch nicht Bescheid das er gleich vorbeikommt… nur um mal der unterschwellig postulierten „Behördenwillkür“ vorzugreifen.

  • Der Lebensmittelkontrolleur sagt ja in der Dönerbude auch nicht Bescheid das er gleich vorbeikommt… nur um mal der unterschwellig postulierten „Behördenwillkür“ vorzugreifen.

    Hallo, das stimmt wohl. Dh man muss den Beamten zu jeder Tages- und Nachtzeit hereinlassen? Auch wenn man nicht da ist, sondern zB seinem Job nachgeht? Oder gerade seine Dame bespaßt? Oder Tagesschau sieht?


    LG

    Kai

  • Es gilt auch noch das Betretungsrecht auf Privatgrundstück.

    Hinz und Kunz*innen können von mir aus gerne auf dem öffentlichen Wegen verweilen. Betreten ist nur nach ordentlicher richterlicher Anordnung

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Es gilt auch noch das Betretungsrecht auf Privatgrundstück.

    Hinz und Kunz*innen können von mir aus gerne auf dem öffentlichen Wegen verweilen. Betreten ist nur nach ordentlicher richterlicher Anordnung

    Hallo, ein guter Hinweis, den ich in einem anderen Faden auch mal anführte. Da wurde ich aber eines besseren belehrt. Demnach bräuchte es für Betriebsräume keinen Durchsuchungsbefehl (?).


    Ich persönlich würde den Herrschaften natürlich den Zutritt verweigern und zusehen was dann passiert. Ja, ich würde mit Deinem Argument niemanden hereinlassen.


    Erst Recht nicht nach meinen Erfahrungen mit den hiesigen Behörden (Strafverfahren gegen mich, Verletzung der Datenschutzrechte etc).


    LG

    Kai

  • Danke für den Link


    Ich habe nur eine Küche, Keller und Garage und Schuppen aber leider keine Räume die zum überwiegenden Anteil für den Unterhalt eines Betriebes dienen. Ein Behandlungsbuch oder Medikamentenbuch entfällt leider auch da kein Behandlungsanlass gegeben war.

    Danke für Ihren Besuch und Schicken sie mir doch Bitte noch die Zeugen Jehovas vorbei damit ich mit denen über den DIB spreche😎

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Danke für den Link


    Ich habe nur eine Küche, Keller und Garage und Schuppen aber leider keine Räume die zum überwiegenden Anteil für den Unterhalt eines Betriebes dienen. Ein Behandlungsbuch oder Medikamentenbuch entfällt leider auch da kein Behandlungsanlass gegeben war.

    Danke für Ihren Besuch und Schicken sie mir doch Bitte noch die Zeugen Jehovas vorbei damit ich mit denen über den DIB spreche😎

    Das kann aber gründlich in die Hose gehen!.

  • In diesem Zusammenhang gilt auch der Umstand des Mißbrauch der Meldedaten der TSK durch die Lebensmittel Kontrolle die nicht von dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch Des TSK Satzes im Falle eines Seuchenausbruch mit Kontaktaufnahme abgedeckt ist.

    Es legt somit ein Verstoß gegen die deutsche DSGVO vor.

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Das kann aber gründlich in die Hose gehen!.

    Danke für den Hinweis, sehe ich und diverse Rechtsabteilungen komplett anders, aber jeder wie er mag und p.s. Datenschutzverstöße werden Sehr Teuer.


    "

    Wie hoch ist die Strafe bei datenschutzverletzung?

    Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist."



    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • In diesem Zusammenhang gilt auch der Umstand des Mißbrauch der Meldedaten der TSK durch die Lebensmittel Kontrolle die nicht von dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch Des TSK Satzes im Falle eines Seuchenausbruch mit Kontaktaufnahme abgedeckt ist.

    Es legt somit ein Verstoß gegen die deutsche DSGVO vor.

    Was Du da schreibst ist Blödsinn ...

    Sämtliche Anordnungen kommen vom "Amt für Veterinärwesen,Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft" von Deinem dafür zuständigen Landkreis falls Dir das noch nicht geläufig ist :wink:


    Macht euch doch nicht verrückt die Kontrolleure ,machen auch nur ihren Job und wissen meistens genau was die tun. Wir hatten bis jetzt keine Probleme bzw. nix unmögliches was nicht zu beseitigen war. Man kann durch so eine Kontrolle auch dazulernen, Prozesse verbessern und Tips bekommen. Wie gesagt vergesst nicht das wir hier mit Lebensmitteln hantieren und diese in Verkehr bringen !


    Und ja wenn ich 50 Völker im Garten stehen habe, dem Kontrolleur erzähle alles Eigenverbrauch ,bzw.bei Muttern in der Küche 500Kg Honig verarbeite und die Katze schaut dabei zu Dann braucht man sich nicht wundern bzw. da passt was nicht und ist zu unterbinden ...

  • Genau das ist der Punkt, 50 Völker ist Gewerbe unter 10 ist Hobby und den Kontrollzwang lehne ich grundsätzlich ab und werde diesen nie unterstützen sondern wo immer möglich behindern. Wenn ich keinen Honig in Verkehr bringe kann ich mit dem machen was ich will. Notfalls kann ich den aufs Kiteboard schmieren der besseren Haftung wegen.

    Von daher sind mir die Kontrolleure egal, hätten die halt was richtiges gelernt, die betreten ohne entsprechende Anordnungen kein Privateigentum.


    p.s. jeder sollte das machen hinter dem er steht und damit glücklich werden.

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Genau das ist der Punkt, 50 Völker ist Gewerbe unter 10 ist Hobby und den Kontrollzwang lehne ich grundsätzlich ab und werde diesen nie unterstützen sondern wo immer möglich behindern. Wenn ich keinen Honig in Verkehr bringe kann ich mit dem machen was ich will. Notfalls kann ich den aufs Kiteboard schmieren der besseren Haftung wegen.

    Von daher sind mir die Kontrolleure egal, hätten die halt was richtiges gelernt, die betreten ohne entsprechende Anordnungen kein Privateigentum.

    Wieder falsch ...

    Sobalt Du beim "Amt für Veterinärwesen,Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft" ein Bienenvolk ordnungsgemäß angemeldet hast bist Du ein registrierter Kleintierhalter und unterliegst der Überwachungspflicht !!! Da ist Hobby /Gewerbe 10 Völker oder 500 egal es gild für alle das selbe ;)

  • Wieder falsch ...

    Sobalt Du beim "Amt für Veterinärwesen,Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft" ein Bienenvolk ordnungsgemäß angemeldet hast bist Du ein registrierter Kleintierhalter und unterliegst der Überwachungspflicht !!! Da ist Hobby /Gewerbe 10 Völker oder 500 egal es gild für alle das selbe ;)

    Die Meldung erfolgt bei der TSK

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • aber Thema ist hiermit für mich erledigt,

    Danke für die Infos.

    Glaubt immer an die die sich als Kontolleure zum Allgemeinwohl ausgeben und springt über jedes Stöckchen

    Betriebsräume dürfen falls vorhanden betreten werden, Schlafzimmer Garagen und Wohnräume oder Malerutensilien jedoch nicht.

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • Imkerei ist Landwirtschaft und kein Gewerbe…. Ist im Steuerrecht so festgelegt.
    Lies mal die Bienenseuchenverordnung, die Varroose ist behandlungspflichtig.


    Die Daten der tsk sind dem Veterinäramt eigentlich egal, da du aufgrund der vorgenannten Verordnung dort selbst anmeldepflichtig bist.


    Aber pfleg ruhig weiter deine Behinderung des Amtschimmels, dann arbeiten die sich irgendwann an dir ab und nicht an Imkerkollegen, die wissen wie es geht.

  • teewee, ich schätze ihre Bemühungen, Varroa an sich unterliegt keiner Behandlungspflicht.

    Es gibt Imker die Wert darauf legen das Ihre Völker mit der Varoenbelastung zurecht kommen.

    Anders sieht es mit den von Varoa übertragenen Virrosen z.B. AFB und weiteren aus. Aber wie zuvor geschrieben Thema ist durch.

    Mag keine Schimmel, Araber sind mir lieber.

    Mag keine sturen Vereine wobei das von der Anzahl depperter Individuen zum Gesamtbien abhängt.

  • ...Und ja wenn ich 50 Völker im Garten stehen habe, dem Kontrolleur erzähle alles Eigenverbrauch ,bzw.bei Muttern in der Küche 500Kg Honig verarbeite und die Katze schaut dabei zu Dann braucht man sich nicht wundern bzw. da passt was nicht und ist zu unterbinden ...

    Hallo,


    genau das ist es ja: wenn ich 22 Völker im Garten stehen habe und dem Herren vom Amt erzähle, ich ernte seit vielen Jahren keinen Honig, was passiert dann? Irreal, unrealistisch oder vielleicht wahr? ?(


    Oder reicht es für lebensmittelbehördliche Schritte vielleicht aus, dass ich Bienen halte und theoretisch Honig ernten könnte?


    Könnte man mir gar die Bienenhaltung verbieten, weil ich keinen Schleuderraum habe, da ich ja keinen Honig ernte, ich aber theoretisch Honig ernten KÖNNTE?


    LG

    Kai