Hallo allerseits,
schauen wir mal in den aktuellen Infobrief aus Celle, wie "genüsslich" dort folgendes festgestellt wird:
"Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Deutschland in Kraft getreten und mit diesem Tag gilt in der Tierhaltungspraxis zudem in allen Mitgliedstaaten der Union auch die Anwendung und Umsetzung der neuen Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO).
Imkerinnen und Imker, die Honig oder andere Bienenprodukte in den Verkehr bringen, müssen sich bei der Anwendung von Tierarzneimitteln an diese rechtlichen Vorgaben halten. Konkret bedeutet das für die imkerliche Praxis, alle Varroazide und damit auch die freiverkäuflichen dürfen nur zulassungskonform angewendet werden. So sieht es auch das neue Tierarzneimittelgesetz vor.
In Deutschland sind beispielsweise bei der Anwendung der Oxalsäure zur VarroaBekämpfung bislang die Träufel- und Sprühanwendung zugelassen.
Damit gelten andere Applikationsformen, wie das Verdampfen und das (Kalt)Vernebeln von Oxalsäure, weiterhin als nicht zugelassen und damit verboten.
Sämtliche Arzneimittel-Anwendung müssen vom Eigentümer bzw. Halter für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere detailliert dokumentiert werden. Zur Überprüfung, ob die neue EU-Verordnung und das TAMG tatsächlich eingehalten werden, führen die zuständigen Behörden entsprechende Kontrollen u.a. auch bei Eigentümern und Haltern von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren durch.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihren Bienen! Bleiben Sie gesund!
Dr. Otto Boecking
Dr. Kirsten Traynor"
Zitate aus: https://www.laves.niedersachse…i_nicht_barrierefrei_.pdf
Bei dieser "genüsslichen Drangsalierung der Bienenhalter kann man doch eigentlich nur kotzen. Die Diskussion ist eröffnet.
LG
Kai