Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn

  • Der originäre Zusammenhang zwischen „Bienen fliegen übers Grundstück“ und der geforderten Entfernung der Bäume ist so wohl weder dem Gericht noch sonst wem ersichtlich. Sie können nicht mal belegen, dass es deine Bienen sind, dank „Sichtschutz“ durch alten Baumbestand. Ich würd zum Anwalt gehen und ggf. auf Unterlassung klagen.
    Wenn du Ruhe haben willst, brauchst du eine richterliche Entscheidung!


    Viele Grüße,
    Heiko

  • Mit dem Brief ab zum Anwalt. Dort ist er (der Brief) und Du am besten aufgehoben. Wegen sowas würde ich mir keinen Streß machen. Anwälte sollen das regeln, dass ist deren Job.


    Meine "lieben" Nachbarn haben z.B. das Ordnungsamt gerufen, wegen "...eines Kastens aus dem Insekten kommen". Selbst die Erklärungen zu "Ableger, 14 Tage noch...dann ist er weg, Kinder dürfen gerne vorbeikommen, Honig probieren, Schutzanzug, Privatgrundstück, Abstand zur Grundstücksgrenze, rechtlich vertretbar etc. endete mit einem totalen Gartenverbot der Nachbarskinder und dem Besuch des Ordnungsamtes, im weitesten Sinne.


    Das Ordnungsamt parkte auf der anderen Straßenseite, machte nur aus dem Auto heraus Bilder und fuhr wieder weg. Ich habe nie wieder etwas gehört. Auch nicht von den Nachbarn. Nur böse Blicke gibt es regelmäßig und von meiner Seite aus keinen Honig.


    Wenn da was kommen würde, bin rechtsschutzversichert und mein Anwalt ist einen Anruf entfernt. Also, Ooohhmmm, Bier aufmachen und den Bienenflug genießen. ;)

  • da kann ich nur beipflichten: mit dem Brief ab zum Anwalt.

    - in Sachen Bienen haben deine Nachbarn KEINE Chance

    - vielleicht musst du an der Grenze Bäume und Büsche etwas zurückschneiden

    - Wald darf eh nicht einfach so gerodet werden


    Definitive Sicherheit bringt nur der Richter, aber danach ist alles klar. Ein Anwalt kann dir sagen, wie du vorgehen sollst. Ansonsten ruhig und höflich bleiben, wie du das beschrieben hast. Das macht einen guten Eindruck bei allen anderen und deine Nachbarin wird sich mit ihrem Gekeife von selbst ins Abseits manöverieren :lol:


    Ich weiss nicht, ob du teures Überwachungsgerät anschaffen sollst, mit dem Brief wären deine Nachbarn bei jeder Sachbeschädigung oder Diebstahl die ersten Verdächtigen.


    Ich drücke die Daumen, Gruss Christoph


    PS hinter dem Haus durfte ich wegen ängstlichen Nachbarn die Bienen nicht aufstellen, jetzt fliegen sie vor dem Haus. Was es dem Nachbarn bringt, könnt ihr euch ja vorstellen, vor allem da es noch zwei weitere Bienenstände gibt im Umkreis von 2-3km...

  • Offensichtlich wurde versucht, mir einen Einschreibebrief zukommen zu lassen. Wohl von den lieben Nachbarn. Den müsste ich jetzt in Flintbek abholen (10 km entfernt).


    Soll ich das tun? Oder lieber komplett ignorieren?

    Ersteres ja, letzteres nein. Ansonsten könnte einem das angelastet werden mit der Folge, daß der Brief dennoch als rechtskräftig zugestellt gilt. Außer man kann nachweisen, daß man wirklich nicht da war und sich niemand kümmern konnte (verreist, im Krankenhaus, auf einer Kur).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Warum sollte ich als Bienenfreund vor Gericht bessere Karten haben?

    Die Judikative soll tendenziell sehr bienen- und mithin auch imkerfreundlich sein, was wohl auch mit dem allgemein guten Ansehen der Bienen zusammenhängt. Man kann ja die Butter zur Not auch dicker auftragen: Naturschutz, Bestäubungsleistung, Honigertrag. Außerdem bedeutet jahrzehntelanges Imkern Gewohnheitsrecht und Ortsüblichkeit.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Die Judikative soll tendenziell sehr bienenfreundlich sein, was wohl auch mit dem allgemein guten Ansehen der Bienen zusammenhängt. Man kann ja die Butter zur Not auch dicker auftragen: Naturschutz, Bestäubungsleistung, Honigertrag. Außerdem bedeudet jahrzehntelanges Imkern Gewohnheitsrecht und Ortsüblichkeit.

    Hallo, na dann hoffe ich mal das Beste. ;)

    LG

    Kai

  • Mit dem Brief ab zum Anwalt. Dort ist er (der Brief) und Du am besten aufgehoben. Wegen sowas würde ich mir keinen Streß machen. Anwälte sollen das regeln, dass ist deren Job.

    Hallo,


    ich habe den Brief erstmal Brief sein lassen. Für den Anwalt ist das noch zu früh, meiner Meinung nach. Was sollte er mit dem Brief tun? Das würde nur Kosten für mich verursachen.


    Also: eine Reaktion von mir erfolgt nicht. Denn die Nachbarn wollen ja etwas, nicht ich. :)


    LG

    Kai

  • Hallo zusammen,

    noch einer, der seinen Senf dazugibt...

    Ich hab jetzt nicht alle Beiträge in diesem Thema gelesen.

    Es ist wirklich ärgerlich, wenn man solche Nachbarn hat.

    Ich hab im Netz diese "Anwaltsberatung" gefunden:


    "Die Regelungen zum Schutz bestehender Pflanzen ist jedoch in allen Bundesländern gleich: Sobald ein Baum seit mindestens 6 Jahren steht, kann seine Beseitigung nicht mehr durchgesetzt werden."


    Hier gefunden:

    https://www.deutsche-anwaltsho…n-dem-nachbarn-entfernen-

    Ich würde - so wie Kai - auch erst mal abwarten...


    Grüße in den Norden


    Hermann

  • Hallo Herrmann,


    ganz herzlichen Dank für den wertvollen Beitrag. Ich zitiere auszugsweise aus dem Link:


    "Die Regelungen zum Schutz bestehender Pflanzen ist jedoch in allen Bundesländern gleich: Sobald ein Baum seit mindestens 6 Jahren steht, kann seine Beseitigung nicht mehr durchgesetzt werden....

    Was bleibt ist in gewissen Grenzen die Pflicht überhängende Äste insoweit zu kürzen, dass sie den Nachbarn bei der Nutzung seines Grundstückes nicht über Gebühr behindern. Eine solche Nutzungseinschränkung ist im allgemeinen nicht gegeben bei Ästen, die sich mehr als 3 m über dem Erdboden befinden."


    Wo aber könnte ich die Rechtsgrundlage finden, dass die Beseitigung von mindestens 6 Jahre alten Bäumen nicht mehr durchgesetzt werden kann? Dies wäre wichtig. :/:/:/


    LG

    Kai

  • Das ist Landesrecht und für jedes Bundesland unterschiedlich:


    §§ 37 und 40 Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)





    Jetzt kommt es drauf an, wie weit deine Bäume von der Grenze entfernt stehen und wie hoch sie sind (Die Grenzabstände sind von der Mitte des Stammes dicht über Wurzelhöhe bis zur Grundstückgrenze zu messen).


    D.h. wenn sie 2 m Abstand zur Grenze haben dürften sie 6 m hoch sein, ohne dass dabei das Nachbarschaftsgesetzt verletzt wird.


    Wenn sie 1 m Abstand zur Grenze haben dürften sie 3 m hoch sein.


    Bei 3 m Abstand zur Grenze dürften sie 9 m hoch sein.


    Wenn Bäume aber diese Höhe bereits vor mehr als zwei Jahren überschritten haben ist das verjährt und kann nicht mehr eingefordert werden.

    Da sollte auch nichts daran ändern, dass der Nachbar das Gründstück evtl. erst vor weniger als zwei Jahren gekauft hat,

    Das spielt keine Rolle.


    Wenn du anfängst, auf diese reguläre Höhe zurückzuschneiden, obwohl du nicht müsstest (weil verjährt) hast du "verloren" bzw. du musst es dann halt regelmäßig machen.


    Ein generelles "Abholzen" kommt also keineswegs in Frage.


    Teilweise zitiert aus diesem Beitrag:

    https://www.deutsche-anwaltsho…renzabstaende-von-baeumen


    Gruß, Hermann

  • Wobei... :roll:


    Hier wurde ein Nachbar dazu verurteilt, die direkt an der Grenze stehenden

    Bäume zu kürzen:


    https://openjur.de/u/354177.html


    Es scheint also schon von Bedeutung zu sein, wenn z.B. hochwachsende Bäume direkt an der Grundstücksgrenze stehen...


    Wie sieht denn der Baumbestand an der Grenze zu den Nachbarn aus?



    Gruß, Hermann

  • Bei so vielen Urteilen und unterschiedlichen Regelungen, würde ich mich über einen Anwalt aufklären lassen. Ansonsten wird viel spekuliert und am Ende weiß man doch nichts genaues. Die Rechtsschutzversicherung regelt die Kosten.

  • Hallo allerseits,


    vielen Dank für die weiteren Gedanken.

    ..

    Wie sieht denn der Baumbestand an der Grenze zu den Nachbarn aus?



    Gruß, Hermann

    Der Baumbestand fast an der Grenze ist deutlich über 10 m hoch, bestehend aus Esskastanien, Buchen, Eichen etc im dichten Baumbestand. Siehe Foto.


    Einen RA werde ich derzeit noch nicht einschalten. Dafür gibt es keinen Grund. Die rechtliche Lage mit Grenzabständen und Ausschlussfristen ist bekannt; ein Anwalt würde mir nichts neues erzählen. Rechtschutzversicherungen übernehmen keine Beratungskosten beim Anwalt, soweit mir bekannt. Denn noch ist gar nicht klar, ob es überhaupt zur Klage kommt. Denn es müsste erstmal ein Schiedsverfahren in Gange gesetzt werden.


    LG

    Kai


    Hier das Foto:


    206-mein-wald-01-09-2018-jpg

  • ...

    Teilweise zitiert aus diesem Beitrag:

    https://www.deutsche-anwaltsho…renzabstaende-von-baeumen


    Gruß, Hermann

    Vielen Dank vor allem auch für diesen wichtigen Link.

    Ganz herzlichen Dank Herr-M für die Mühe.


    LG

    Kai:)

  • Rechtschutzversicherungen übernehmen keine Beratungskosten beim Anwalt, soweit mir bekannt.

    Doch, ist durchaus möglich. Damit hätte man aber seinen einen "Freischuß" pro Kalenderjahr schon verbraucht. Ab dem zweiten kann der Versicherer kündigen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Hallo Kai,

    Du hast natürlich recht, dass du im Moment noch keinen Anwalt brauchst. Trotzdem würde ich dir raten, dich schon mal nach einem geeigneten umzuschauen. Meine Erfahrung ist, dass das Interesse der Anwälte an so einem Fall schnell erlischt, weil der Streitwert eher gering ist. War jedenfalls bei mir so trotz Rechtschutzversicherung.

  • Hallo Kai,

    Du hast natürlich recht, dass du im Moment noch keinen Anwalt brauchst. Trotzdem würde ich dir raten, dich schon mal nach einem geeigneten umzuschauen. Meine Erfahrung ist, dass das Interesse der Anwälte an so einem Fall schnell erlischt, weil der Streitwert eher gering ist. War jedenfalls bei mir so trotz Rechtschutzversicherung.

    Danke für den Hinweis. :) Dieses Desinteresse der Anwälte wäre für mich eigentlich ein weiterer Grund, mir gerade keinen zu holen. 8)


    Denn: ich könnte mir vorstellen, dass meine Motivation zur Verteidigung meiner Rechte sehr viel größer sein wird als die eines lustlosen Anwaltes. X/


    LG

    Kai

  • Meist verlaufen solche Streitigkeiten beim Schiedsmann ins Leere.

    Der niedrige Streitwert wird für die Nachbarn das größere Problem darstellen. Zwar schreibt der Anwalt gern mal einen Brief, doch lohnt sich auch dort die Sache nicht.


    Somit gehe ich von einem klassischen Nachbarschaftsstreit aus, wo viel gesagt wird, auf Recht gepocht wird und über Jahre und Jahrzehnte beide Seiten beschäftigt und man dann einfach nur Energie läasst.


    Ich filtern gerade meinen Honigwein, Nachbar kam und meinte, dass es wie in einer Distillerie riecht. Der Geschmack hat ihn aber überzeugt. 😀 14 % sind echt hart.

  • Meist verlaufen solche Streitigkeiten beim Schiedsmann ins Leere.

    Der niedrige Streitwert wird für die Nachbarn das größere Problem darstellen. Zwar schreibt der Anwalt gern mal einen Brief, doch lohnt sich auch dort die Sache nicht.

    Hallo, ist das wirklich so?


    Wir reden hier über ca 100 Bäume, jeweils 15 m hoch. Ich gehe da von keinem niedrigen Streitwert aus, wenn man für jeden Baum 1.000 € ansetzt.


    Beim Schiedsmann läuft m. E. nichts ins Leere. Entweder gibt es dort eine Einigung, oder aber er macht einen Schiedsspruch, den beide Seiten annehmen können. Tun sie es nicht, wird erst dann der Weg zum Klagverfahren möglich.


    Ich bin gespannt.


    LG

    Kai