Alles anzeigenHallo Kai
Kein Problem
So sieht die Sache schon ganz anderes aus.
Also beziehen sich die 500 Euro auf die 4 Monate.
Also so ähnlich wie auf Bewährung bei anderen Prozessen.
Da kann ich was mit anfangen
Danke für die Antwort Kai
...
Hallo Dirk,
ja, so interpretiere ich das. Bzw. erkläre das so mit meinen beruflichen Erfahrungen. Das Gericht hat mir Frist gegeben, bis zum 1. Februar 2022 die Auflage zu erfüllen. Der Beschluss war vom 21. Dezember 2021, also sind bis zum 1. Februar schon einmal fast anderthalb Monate verstrichen. Mit Prüfungs- und Nachfragefristen hat sich das Gericht insgesamt also 4 Monate Zeit gegeben (Wiedervorlage etc).
Da ich aber Anfang Januar bereits gezahlt und dies dem Gericht umgehend mitgeteilt habe, gehe ich von einer baldigen, endgültigen Einstellung des Verfahrens aus.
LG
Kai