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Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

  • Kai
  • 9. Februar 2021 um 20:50
  • Didi
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    • 24. August 2021 um 12:33
    • #81

    Moin Kai,

    da hast du aber eine gemeine Frage gestellt.😉 Wenn ich der Betroffene wäre würde ich es auf einenTermin ankommen lassen da ich einen Strafbefehl über so eine Summe nie aktzeptieren würde. Nur damit der Staatsanwalt den Fall schnell zu den Akten legen kann? Die Begründung der Anklage, so wie du sie vorgelesen hast, kommt mir doch sehr dünn vor. Wieso hast du dir UNRECHTMÄSSIG frei verkäufliche Oxalsäure besorgt? Und in wie fern ist diese Oxalsäurepulver ein Medikament? Das sollte der Ra mal aufdröseln!

    LG

    Dieter

  • Kai
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    • 24. August 2021 um 12:36
    • #82
    Zitat von Didi

    .... Das sollte der Ra mal aufdröseln!

    LG

    Dieter

    Moin Dieter,

    danke schön. Ja, das würde er gerne machen, kostet mich aber 5.000,00 € (Rechtschutzversicherung wird nur den Standardsatz Gebührenordnung übernehmen, also einen Bruchteil).

    Eine eventuelle dritte Alternative kommt mir gerade nach Lesen Deiner Zeilen: ihm das Mandat wieder entziehen und selber machen. =O Ob das gut geht?

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 24. August 2021 um 14:45
    • #83

    Der Ra hat alle Fakten die für dich sprechen ausführlich darzulegen und dazu gehört es die Klageschrift der Staatsanwaltschaft Satz für Satz auseinander zu nehmen und zu widerlegen. Und das bezahlt die Rechtsschutz. Selbst verteidigen? Dann hast du die A...karte gezogen weil du die Arbeit des Ra machst.

    Ich würde mich mit ihm zusammen setzen und Punkt für Punkt durchgehen. Er ist auch nur ein "Fachidiot" und versteht die Problematik vielleicht nicht. Z. B. Warum vernebeln aber nicht verdampfen?

    LG

    Dieter

  • bienengral
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    • 24. August 2021 um 19:10
    • #84

    Hallo Kai,

    was bedeutet denn juristisch gesehen Verfahren 1? Hat man dann in der Sache verloren und bei Wiederholung eine höhere Strafe zu erwarten?


    Zu Verfahren 2 gäbe es die Möglichkeit einer Spendenaktion unter den Imkern um die 5000,- Euro aufzubringen.


    Um abschätzen zu können ob Verfahren 2 überhaupt Aussicht auf Erfolg hat müsste man mit mehren Rechtsanwälten welche auf Arzneimittelrecht spezialisiert sind reden. Wenn diese alle der Meinung wären das hier das Arzneimittelrecht keine Anwendung findet wäre die Sache möglich.

    Ansonsten sehe ich hier in der ersten Instanz keinen Richter der sich mit der Pharmaindustrie anlegt.

    Grüße Thomas

  • Kai
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    • 24. August 2021 um 21:32
    • #85

    Hallo :)

    bienengral das OWi-Verfahren (Ordnungswidrigkeit) ruht derzeit und floss in das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft (STA) mit ein. Sollte ich verurteilt werden, wäre eine Verfolgung als Owi dann nicht mehr möglich wegen des verfassungsrechtlichen Verbotes der Doppelahndung. Sollte ich aber strafrechtlich freigesprochen werden, wäre dann wieder eine Verfolgung als OWi möglich, sofern die Owi noch nicht verjährt ist. Die Verfolgungsverjährung der OWi tritt im April 2022 ein.

    Gleich mehrere Fachanwälte für das Arzneimittelrecht einschalten, uj, das würde in die Zehntausende gehen. Wer soll das bezahlen. ;)

    Didi , danke. ich hätte schon Lust, mich selber zu verteidigen, zumal feststeht, dass ich in der Sache versierter bin als mein RA. Der muss sich erst in das Verdampferrecht einarbeiten, bzw. dieses erst erarbeiten. Hat ja vorher noch niemand gemacht. Jo, er will das Punkt für Punkt durchgehen und die Gegenpunkte selber erarbeiten. Kostet 5.000,00 € circa. Wenn dann das Gericht noch einen Gutachter einsetzt, kann es noch deutlich teurer werden. Die Versicherung zahlt dann natürlich nicht, da sie (zu Recht wohl) behauptet, dass ich für eine Verfahrenseinstellung auch einen deutlich günstigeren Weg hätte wählen können. Daher dachte ich an: selber verteidigen. Alles habe ich ja seit langem für meine Rechtsanwälte ausformuliert.

    LG

    Kai

  • Freizeitimker
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    • 24. August 2021 um 21:35
    • #86
    Zitat von Kai

    Doch woher die 5.000 € nehmen allein für den RA? Dieser kam auf die Idee, die Imkerverbände (DIB) anzuschreiben mit der Bitte um Kostenübernahme, da es ja im Interesse der Imkerschaft liegt, die OS-Sublimation nicht zu kriminalisieren.

    Gespannt bin ich auf Eure Meinungen und Ideen. Wie würdet Ihr Euch entscheiden?

    Leider bezweifele ich, daß Du von Vereinen oder Verbänden in irgendeiner Weise unterstützt werden wirst. Ameisensäure ist doch sooo hervorragend, warum sich dann wegen Oxalsäure überflüssigerweise herumstreiten?!

    Kai, ich habe es doch schon etliche Male dargelegt, daß strenggenommen und die Argumentation auf die Spitze getrieben (fast) alles zum Arzneimittel wird, weil es die Gesundheit aufrechterhält bzw. wiederherstellt. Sogar Nahrung, um dem Hungertode zu entrinnen, Wasser, um die Dehydration zu "behandeln" und Luft/Sauerstoff, um nicht zu ersticken. Und deshalb ist die Argumentation, daß Oxalsäure zum Arzneimittel "wird", wenn man damit die Milben piesackt, Schwachsinn. Dann wäre nämlich auch die Puderzuckermethode eine unzulässige Arzneimittelgabe. Oder Öl in Haare geschmiert, um Kopfläuse zu ersticken. usw. usf. Darf man seinen Kindern überhaupt Zecken aus der Haut ziehen? Immerhin maßt man sich an, dann ein "Behandler", fast schon ein Arzt zu sein, und das ganz ohne Ausbildung, gar Medizinstudium. Ganz böse Anmaßung...

    Allmählich komme ich mir vor wie in einem Irrenhaus ob all' des unlogischen Blödsinns, den sich Juristenhirne ausdenken.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • BelloBee
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    • 24. August 2021 um 21:55
    • #87

    Ich hätte noch eine weitere Alternative.

    Verlasse dein geliebtes Kiel und wandere in die schöne Schweiz aus. Dann darfst du verdampfen so oft du möchtest ...

    Grüsse, Chris

  • Kai
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    • 24. August 2021 um 22:13
    • #88

    Hallo Freizeitimker und BelloBee :)

    danke schön. Dennoch muss ich mir überlegen, welche Verteidigungslinie ich in dem laufenden Strafverfahren günstigstenfalls wähle.

    Flucht und Nebenschauplätz gehören sicherlich nicht dazu. ;)

    LG

    Kai

  • bienengral
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    • 24. August 2021 um 22:51
    • #89
    Zitat von Kai

    Gleich mehrere Fachanwälte für das Arzneimittelrecht einschalten, uj, das würde in die Zehntausende gehen. Wer soll das bezahlen.

    Ja Kai das ist ja das Problem bei der Justiz. Der kleine Mann kann sich das Recht nicht leisten. Von wegen alle sind vor dem Gesetz gleich.

    Das ist schon bei Versicherungen so. Die haben eine ganzes Heer an Anwälten welche auch beschäftigt werden mnüssen. Daher wenn man ein Schadensfall hat welche von der Versicherung bezahlt werden soll können die Versicherer das schön in die länge Ziehen und mit allerlei Gutachten das in diesem speziellen Fall nicht gezahlt wird kommen.

    Allerdings meinte ich auch nicht mehrere Anwälte beauftragen, sondern wenn man jemand welche kennt unverbindlich fragen.

    Zitat von Didi

    Wieso hast du dir UNRECHTMÄSSIG frei verkäufliche Oxalsäure besorgt? Und in wie fern ist diese Oxalsäurepulver ein Medikament? Das sollte der Ra mal aufdröseln!

    Ja das würde ich auch gerne wissen. Wieso untrechmässig erworben?


    Kai mit ist jetzt immer noch nicht klar was juristisch das Verfahren 1 bedeutet. Das damit die Sache erstmal abgeschlossen ist, ist mir schon klar. Nur heist das dann du akzeptierst sozusagen einen Schuldspruch ohne Gerichtsverhandlung und ohne Urteil?

    Grüße Thomas

  • Kai
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    • 24. August 2021 um 23:14
    • #90
    Zitat von bienengral

    ...Kai mit ist jetzt immer noch nicht klar was juristisch das Verfahren 1 bedeutet. Das damit die Sache erstmal abgeschlossen ist, ist mir schon klar. Nur heist das dann du akzeptierst sozusagen einen Schuldspruch ohne Gerichtsverhandlung und ohne Urteil?

    Grüße Thomas

    Ah, jetzt weiß ich, was Du mit "Verfahren 1" meinst.

    Einstellung mit Auflage (§ 153 StPO) ist ein Abschluss des Verfahrens ohne Verurteilung, aber mit Auflage, zB. Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation. Es wird in der Regel dann gemacht, wenn das Gericht und die STA keine oder nur ein geringes öffentliches Interesse an der Durchermittlung und letztendlich Verurteilung sehen. Sollte ich diese Einstellung beantragen und sie würde "genehmigt", wäre ich nicht vorbestraft (keine Eintragung ins Bundeszentralregister), müsste aber trotzdem eine hohe Summe zahlen. Verfahrenskosten entfallen dann, ebenso die öffentliche Bekanntgabe über eine Verurteilung.

    LG

    Kai

    Zitat aus § 153a StPO:

    Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

    (1)

    1 Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

    2 Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

    1.zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
    2.einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
    3.sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
    4.Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
    5.sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,
    6.an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder
    7.an einem Aufbauseminar nach § 2b Absatz 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.

    ...


    (2)

    1 Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen.

    2 Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend.

    3 Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß.

    4 Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

    5 Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

    ...

  • Honeybee75
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    • 25. August 2021 um 06:49
    • #91

    Moin

    Kai,

    wenn Du sauber aus der Sache rauskommen möchtest bleibt in meinen Augen nur Verfahren 2. mit Rechtsanwalt im Rücken... Klar kostet der RA Geld aber er hat mehr Möglichkeiten und Ressourcen als Du und sollte die Prozessabläufe bzw. Prozeduren im Verfahren genau kennen. Bei so einer Angelegenheit ist da meiner Meinung nach die Selbstverteidigung nicht empfehlenswert.

  • Kai
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    • 25. August 2021 um 09:51
    • #92
    Zitat von Honeybee75

    Moin

    Kai,

    wenn Du sauber aus der Sache rauskommen möchtest bleibt in meinen Augen nur Verfahren 2. mit Rechtsanwalt im Rücken... Klar kostet der RA Geld aber er hat mehr Möglichkeiten und Ressourcen als Du und sollte die Prozessabläufe bzw. Prozeduren im Verfahren genau kennen. Bei so einer Angelegenheit ist da meiner Meinung nach die Selbstverteidigung nicht empfehlenswert.

    Moin, danke schön. Ja, Selbstverteidigung birgt sicher ein höheres Risiko, verurteilt zu werden.

    Manches gibt mir aber zu bedenken: im Moment scheint es so, dass eine Verurteilung für mich finanziell am günstigsten wäre. Hört sich skurril an, sieht aber so aus. Und: gerade dieses Verfahren zeigt, dass jemand mit viel Geld im Rücken deutlich bessere Chancen hat, als jemand ohne Geld. Das lässt mich etwas am Rechtsstaat zweifeln. Oder müssen wir es einfach hinnehmen, dass es schwächere (wie mich) und stärkere (zB mit Verbänden im Rücken) gibt, die unterschiedliche Chancen vor Gericht haben?

    Alle inhaltlichen Argumente für das Verfahren liegen mir vor. Inhaltlich müsste ich das "nur" sauber ausformulieren. Ich denke, das würde ich hinbekommen. Möglicherweise besser als der Rechtsanwalt. Verfahrenstechnisch habe ich natürlich vergleichbar so gut wie keine Ahnung. Andererseits: was könnte im schlimmsten Fall passieren? Eine Verurteilung. Vielleicht sogar mit einer geringeren Strafe als im Strafbefehl. Das wäre auf jeden Fall günstiger als eine Verfahrenseinstellung mit Auflage und wohl auch günstiger als Freispruch mit Rechtsanwalt.

    Ich muss noch überlegen.

    LG

    Kai

  • Tom
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    • 25. August 2021 um 10:28
    • #93

    Hallo Kai,

    kannst Du dich in einem Strafverfahren ohne RA gerichtlich überhaupt selbst vertreten?

    VG

    Tom

    Mitglied im Bundesverband Dunkle Biene Deutschland e.V.

    https://www.bv-dunkle-biene.de/

  • Kai
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    • 25. August 2021 um 10:32
    • #94
    Zitat von Tom

    Hallo Kai,

    kannst Du dich in einem Strafverfahren ohne RA gerichtlich überhaupt selbst vertreten?

    VG

    Tom

    HAllo Tom,

    ja, denn:

    "Die Mitwirkung eines Verteidigers ist immer dann notwendig, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO)." ;) Bei mir findet sie vor dem Amtsgericht statt. ;)

    LG

    Kai

  • Didi
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    • 25. August 2021 um 10:55
    • #95

    Moin Kai,

    noch einmal ich. Ein Richter hat von deiner Sache keine Ahnung, er verlässt sich auf entsprechende Paragraphen und Schriftsätze der Parteien dh wenn eine Partei schlüssige Argumenten für oder gegen eine Sache vorbringt, im Rahmen der entsprechenden Gesetze, ist der Richter durchaus geneigt dieser Seite den Vorzug zu geben. Ich kenne das zwar nur von Arbeitsgerichten, war 10 Jahre Betriebsratsvorsitzender, da haben wir immer Recht bekommen, weil unser Ra besser war als der der Gegenseite und eben besser ausformulieren konnte.

    LG

    Dieter

  • Kai
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    • 25. August 2021 um 13:46
    • #96

    Danke Didi , je mehr Infos, desto besser :)

    Für mich gilt zur Zeit zu erfahren: wieviel wird die RV zahlen, wieviel Zeit braucht mein RA, und wieviel € wird er mir in Rechnung stellen.

    Davon unbenommen werde ich einen Schriftsatz fertigen mit Quellen, Beweisanträgen etc.. Zeit dafür habe ich ja genug. Danach kann ich entscheiden, ob ich es selber mache oder nicht.

    LG

    Kai

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 25. August 2021 um 20:33
    • #97

    Hallo Kai,

    Eine Verteidigung ohne Rechtsanwalt ist absolut nicht ratsam. Da wird man zum Spielball der Gegner.

    Persönlich wurde die Variante 1nehmen. Damit wärst du ohne wenn und aber aus der Sache raus. Ferner gebe ich dir wenig Chancen, gegen die dunkle Seite der Macht.

    Pharmalobby und DIB sitzen da am längeren Hebel und werden keine Rebellen dulden.

    Zur Variante 2:

    Mit Kopfschütteln nehme ich dein Aussage zur Kenntnis, indem du auf die Hilfe des DIB hoffst. Das wäre so Wahrscheinlich, als wenn ein Hund einen Salamivorrat anlegt.

    Wenn, dann würde ich auf eine Spendenaktion hier im Forum hoffen. Meine Unterstützung hättest du.

    Hoffnung auf Gerechtigkeit habe ich aber keine.

  • Freizeitimker
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    • 25. August 2021 um 20:52
    • #98
    Zitat von Bienen Ede

    Das wäre so Wahrscheinlich, als wenn ein Hund einen Salamivorrat anlegt.

    Gehört nicht zum eigentlichen Thema, aber ganz so witzig und passend ist dieser Vergleich nämlich doch nicht. Hunde - und ihre wilden Vorgänger und Verwandten, die Wölfe - vergraben ggf. Fleisch, Knochen & Co, um sich später, das können durchaus einige Wochen danach sein, daran zu laben (wie lecker aus Sicht von Fruchtessern, die wir eigentlich sind).

    Also so ganz ohne Vorratswirtschaft läuft es auch bei manchen Carnivoren nicht.

    Da mag ich die veganen Bienen aber um einiges mehr.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Kai
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    • 25. August 2021 um 21:06
    • #99
    Zitat von Bienen Ede

    ... indem du auf die Hilfe des DIB hoffst. Das wäre so Wahrscheinlich, als wenn ein Hund einen Salamivorrat anlegt....

    So habe ich auch meine Vermutung. Dennoch werde ich den DIB anschreiben, und wenn dieser erwartungsgemäß ablehnt, habe ich den besten Grund, ein Austreten allgemein und öffentlich zu empfehlen. :P

    LG

    Kai

  • Schwarzbienenimker
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    • 26. August 2021 um 08:45
    • #100

    Als mein Nachbar wegen der Höhe unserer Hecke vor Gericht gezogen ist, hat er ohne Anwalt agiert. Die Richterin hat da sehr viel Rücksicht genommen. Er hatte deutlich bessere Karten als ich mit Anwalt. Er hatte sozusagen einen Bonus, weil er keinen anwaltlichen Beistand hatte.

    Willst du Gottes Wunder sehen, musst du zu den Bienen gehen.

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