Moin Kai,
da hast du aber eine gemeine Frage gestellt.😉 Wenn ich der Betroffene wäre würde ich es auf einenTermin ankommen lassen da ich einen Strafbefehl über so eine Summe nie aktzeptieren würde. Nur damit der Staatsanwalt den Fall schnell zu den Akten legen kann? Die Begründung der Anklage, so wie du sie vorgelesen hast, kommt mir doch sehr dünn vor. Wieso hast du dir UNRECHTMÄSSIG frei verkäufliche Oxalsäure besorgt? Und in wie fern ist diese Oxalsäurepulver ein Medikament? Das sollte der Ra mal aufdröseln!
LG
Dieter