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Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

  • Kai
  • 9. Februar 2021 um 20:50
  • Lex
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    • 4. September 2021 um 09:19
    • #141

    Ich denke auch dass der „Vermutete Verwendungszweck“ ein Knackpunkt in der Sache ist. Die Staataanwaltschaft unterstellt die Verwendung als Arznei, womit der Stoff wohl apothekenpflichtig wäre.

    Könnte man glaubhaft nachweisen dass die OXS für was anderes verwendet werden sollte…

  • teewee
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    • 4. September 2021 um 09:26
    • #142

    Die Verwendung als Arznei verursacht keine Apothekenpflicht. Siehe Ameisensäure und Oxuvar 5,7. das Oxalsäurepulver ad.us.vet. Ist in Österreich und der Schweiz meines Wissens auch nicht apothekenpflichtig.

    Gruß Thorsten

    .

  • seimke
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    • 4. September 2021 um 10:33
    • #143

    Mein Mann ist Rechtspfleger. Ich habe ihm davon erzählt. Er meinte du sollst dich auf den Standpunkt stellen, dass die Anwendung von Oxalsäure ja grundsätzlich zulässig ist und dann beantragst du die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit. Der Richter kann dem nur stattgeben wenn es beantragt wird. Er kann es nicht von sich aus tun(zunindest hier in Bayern). Es besteht schon eine Chance das er das tut denn dann hat er den Fall vom Fuß und muss sich nicht damit abgeben.

  • Freizeitimker
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    • 4. September 2021 um 15:18
    • #144

    Mir ist noch etwas anderes aufgefallen:

    Zitat von Kai

    [...], den nicht zugelassenen, apothekenpflichtigen Stoff Oxalsäure-Dihydrat-Pulver [...]

    Wenn Oxalsäuredihydratpulver "nicht zugelassen" ist, wie kann dieser Stoff dann apothekenpflichtig sein?! Seit wann werden denn in Apotheken "nicht zugelassene" Stoffe verkauft?

    Das widerspricht sich!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • bienengral
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    • 4. September 2021 um 16:35
    • #145
    Zitat von Freizeitimker

    Wenn Oxalsäuredihydratpulver "nicht zugelassen" ist, wie kann dieser Stoff dann apothekenpflichtig sein?! Seit wann werden denn in Apotheken "nicht zugelassene" Stoffe verkauft?


    Das widerspricht sich!

    Ja für den normalen Bürger widerspricht sich das. Für Volljuristen aber nicht. Die werden Argumentieren das der Stoff zwar frei verkäuflich ist aber nicht als Tierarzeimittel dafür hat er keine Zulassung in der Pulver Form in D. Ich sags ja die Juristerei ist eine Verarschung der Bürger. Erstens besteht hier keine Gleichheit. Wenn man Milionen im Rücken hat kann man diesen Prozess locker gewinnen mit entsprechenden Gutachten von Rechtsuniveristäten samt dazugehörigen Doktorarbeiten und Gutachtern für Tiermedizin sowie Gutachter von Bieneninstituten samt Doktorarbeiten zur Not über alle Instantzen hinweg. Zweitens sind die Gesetze so geschrieben das immer Spielraum besteht. Drittens bei einem entsprechendem Vermögen kennt man den entsprechenden Minister der dem Richter sagt welchers Urteil man erwartet.


    Zitat von Honeybee75

    sprich bei Verwendung als Tierarzenei fehlt da die Endung "ad us. vet." und da kommt in unserer Bananenrepublik die Apotheke ins Spiel ....

    Nun das muss nicht zwingend ad us vet sein. Dies ist nur bei entsprechender Zulassung mit der Endung ad us vet der Fall. Es kann ebenso ohne diese Endung zugelassen werden.

    Grüße Thomas

  • bienengral
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    • 4. September 2021 um 16:39
    • #146
    Zitat von Lex

    Könnte man glaubhaft nachweisen dass die OXS für was anderes verwendet werden sollte…

    Das kann der Kai nicht mehr glaubhaft machen. Er hat Videos eingestellt wo er zeigt wie er OX Pulver sublimiert und damit Bienenvölker behandelt. Das ist gelaufen. Er kann bestenfalls noch Sagen das Ox Pulver welches er Verwendet hat war aus Östereich ad us Vet.

    Grüße Thomas

  • Didi
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    • 4. September 2021 um 18:05
    • #147

    Was mir bei der ganzen Debatte hier auffällt, Oxalsäure ist bei den verschiedensten Anwendungen erlaubt, von daher kann die OXALSÄURE im Verdampfer nicht verboten sein. Allenfalls die Anwendung und die ist nicht zugelassen als Behandlungsform.

    LG

    Dieter

  • Lex
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    • 4. September 2021 um 21:11
    • #148

    Sehe ich genau anders herum.
    Oxalsäure ist nur als ad. Us. Vet. zugelassen. Das Verfahren ist da vielleicht gar nicht so wichtig. Problem: es gibt in DE kein ad. Us. Vet. Pulver, nur Lösungen.

    Auch die in AT zugelassene ad. Us. Vet. wäre in DE nicht zugelassen.

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 4. September 2021 um 21:46
    • #149

    Ich lese hier mit grossem Interesse mit.

    Nur beweisen Kais Videos einwandfrei, dass er die OXS zum Zwecke der Behandlung der Bienen gegen die Milbe angewendet hat.

    Damit ist klar, dass Anwendung als Arzneimittel erfolgt ist. Ferner wurde deutlich das Wort Oxalsäure erwähnt und somit können keine holländischen Kräuter verbrannt worden sein zur Motivation für die Bienen.

    Es geht nicht darum, ob das Mittel irgendwelche Bezeichnungen hat, sondern zu welchem Zweck es angewendet wurde.

    So wird Sauerstoff halt zu medizinischen Zwecken angewendet oder beispielsweise beim Tauchen.

    Die toxische Wirkung von Sauerstoff bleibt in beiden Fällen die Gleiche.

    Nur der Zweck ist ein Anderer.

  • bienengral
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    • 5. September 2021 um 12:58
    • #150
    Zitat von Lex

    Sehe ich genau anders herum.
    Oxalsäure ist nur als ad. Us. Vet. zugelassen. Das Verfahren ist da vielleicht gar nicht so wichtig. Problem: es gibt in DE kein ad. Us. Vet. Pulver, nur Lösungen.


    Auch die in AT zugelassene ad. Us. Vet. wäre in DE nicht zugelassen.

    Also ein ad. Us. Vet ist nicht zwingend für ein Tierarzneimittel siehe Perzin, da steht auch kein ad. us. Vet. oder bei machen Antibiotika. Es ist nur eine Frage der Zulassung ob das Produkt bei der Zulassung die Endung ad. us. Vet hat. Also vergesst endlich ad. Us. Vet. als Kriterium.

    Zitat von Bienen Ede

    So wird Sauerstoff halt zu medizinischen Zwecken angewendet oder beispielsweise beim Tauchen.

    Bienen Ede du meinst beim Tauchen Pressluft nicht Sauerstoff. Reiner Sauerstoff wäre ab 10 m Tauchtiefe giftig.

    Zitat von Bienen Ede

    Es geht nicht darum, ob das Mittel irgendwelche Bezeichnungen hat, sondern zu welchem Zweck es angewendet wurde.

    Nun nicht ganz. Wie Freizeitimker bereits mehrfach ausführte würden ansonsten alle möglichen Mittel plötzlich Arzneimittel nur weil ich es für einen entsprechenden Zweck anwende. Beispiel Gartenkräuter/ Wildpflanzen oder Propolis gegen Durchfall, Bauchschmerzen oder Erkältung etc.

    Grüße Thomas

  • Honeybee75
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    • 5. September 2021 um 13:40
    • #151
    Zitat von bienengral

    Also ein ad. Us. Vet ist nicht zwingend für ein Tierarzneimittel siehe Perzin, da steht auch kein ad. us. Vet. oder bei machen Antibiotika. Es ist nur eine Frage der Zulassung ob das Produkt bei der Zulassung die Endung ad. us. Vet hat. Also vergesst endlich ad. Us. Vet. als Kriterium.

    Nein,falsche Antwort wo wir jetzt den Kreis geschlossen haben und wieder zum Anfang kommen :roll: Sprich wenn es kein "ad.Us.Vet" hat ist es bei Verwendung als Medikament nur mit Rezept verschreibungsplichtig zugelassen in Deutschland :wink:

  • bienengral
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    • 5. September 2021 um 14:18
    • #152
    Zitat von Honeybee75

    Nein,falsche Antwort wo wir jetzt den Kreis geschlossen haben und wieder zum Anfang kommen :roll: Sprich wenn es kein "ad.Us.Vet" hat ist es bei Verwendung als Medikament nur mit Rezept verschreibungsplichtig zugelassen in Deutschland

    Nein falsch. Apilife Var® nicht at us vet nicht verschreibungspflichtig dito Thymovar® dito Apiguard®.

    Grüße Thomas

  • Honeybee75
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    • 5. September 2021 um 14:32
    • #153

    ???Ganz andere Baustelle..

    Die drei oben aufgeführten Medikamente haben ein Zulassungsverfahren durchlaufen und diese auch erhalten !!! Also zugelassener Wirkstoff nur von der Firma nur in Verbindung mit dem beschriebenen Anwendungsverfahren !

    Gruß Jens

  • bienengral
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    • 5. September 2021 um 15:11
    • #154

    Ja und es ging um die Frage ob immer ad US vet


    Grüße Thomas

  • Freizeitimker
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    • 5. September 2021 um 16:15
    • #155

    Das "ad us. vet." ist als Vor-/Zusatz vermutlich bei (Tier-)Arzneimitteln, die es auch als "normale Chemikalien", also ohne extra Medimamentennamen gibt, vorgeschrieben.

    Medikamente mit Eigennnamen, die logischerweise zugelassen sind, denn sonst wären es ja keine Medikamente, haben das "ad us. vet." sozusagen schon implizit bzw. integriert.

    Bei für Menschen zugelassenen Arzneien scheint es keinen derartigen Vor-/Zusatz zu geben. Also kein "acidum acetylsalicylicum ad us. ?", sondern eben ASS (=Azetylsalizylsäure) Ratiopharm oder gleich Aspirin. Mit reinen Chemikalien in der Hausapothke "doktort" es sich eben nicht so gut.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Gast-2022-01-25
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    • 5. September 2021 um 17:23
    • #156

    Ich bin kein Taucher.

    Der technische Direktor von meiner Firma ist Hobbytaucher bis hin zum Höhlentauchen und sein Kommentar war dazu, dass in bestimmten Tiefen so mancher Taucher Sauerstoff zum Tauchen benutzt.

    Sein Kommentar war dazu, dass der Sauerstoff hier sehr ungesund für den Menschen ist.

    Mir war aber schon lange vor COVID bekannt, dass Sauerstoff im medizinischen Bereich sehr ungesund ist bei dauerhafter Anwendung.

    Und ja, wo die Grenzen zwischen Kräuteranwendungen und Medizin ist, kann keiner genau sagen.

    Bei der Anwendung von Oxalsäure ist diese Diskussion aber leider kaum noch m9glich.

    So hat mein Alter Herr seine Obstbäume mit einer Lauge aus Brennesseln und Kernseife behandelt.

    Selbst das ist.streng genommen nicht erlaubt.

  • Freizeitimker
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    • 5. September 2021 um 18:41
    • #157

    Sauerstoff ist nicht per se ungesund, gar toxisch - immerhin ersticken wir ohne ihn - sondern nur ab/bei bestimmten (Über-)Drücken. Taucherluft hat wohl weniger als die berühmten 21%, hängt wohl auch von der beabsichtigten Tauchtiefe ab. Stickstoff wird auch ab einem bestimmten Druck gefährlich (Tiefen-/Taucherrausch). Deshalb besteht die echte Taucherluft aus mir unbekanntem Verhältnis von Sauerstoff und Helium (und wird wohl entsprechend teuer sein).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • bienengral
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    • 5. September 2021 um 19:37
    • #158
    Zitat von Freizeitimker

    Taucherluft hat wohl weniger als die berühmten 21%, hängt wohl auch von der beabsichtigten Tauchtiefe ab. Stickstoff wird auch ab einem bestimmten Druck gefährlich (Tiefen-/Taucherrausch). Deshalb besteht die echte Taucherluft aus mir unbekanntem Verhältnis von Sauerstoff und Helium (und wird wohl entsprechend teuer sein).

    Also mal kurz zur Aufklärung. Die normalen Sport und Hobbytaucher verwenden ganz normale Pressluft. Atmosphärenzusammensetzung unter Druck bis 40 m Tauchtiefe. Hier ist der Sauerstoff und der Stickstoff in den normalen Tauzeiten nicht giftig bzw. fürht nicht zum Tiefenrausch (Stickstoff Narkosen).

    Darüber hinaus gibt es Sport unt Hobbytaucher welche sogenanntes Nitrox als Tauchgas verwenden. Dieses enthält mehr Sauerstoff um die Dekompresionszeit zu verkürzen bzw. zu vermeiden.

    Über 40 m gibt es teilweise Taucher welche, bei längerem aufenthalt in diesen Tiefen, dann Profigasmischungen anwenden mit zunehmend Helium für Stickstoff und geringeren Sauerstoffgehalten. Um einerseits die Giftigkeit des Sauerstoffes ab einem bestimmten Partialdruck (Druckanteil des Sauerstoffes in dieser Mischung und dem vorhanden Umgebungsdruck) zu verhindern und zweitens keinen Tiefenrausch über einen zu hohen Partialdruck vom Stickstoff zu bekommen.

    Spezial Tauchgeräte welche das ausgeatmete CO2 wieder in Sauerstoffumwandeln (so genannte Kreislauftauchgerät, Kreislaufatemgerät oder englisch Rebreather) lasse ich jetzt mal weg.

    Grüße Thomas

  • bienengral
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    • 5. September 2021 um 19:46
    • #159
    Zitat von Bienen Ede

    So hat mein Alter Herr seine Obstbäume mit einer Lauge aus Brennesseln und Kernseife behandelt.

    Selbst das ist.streng genommen nicht erlaubt.

    Also wenn das Juristisch so sein sollte, dann ist alles verboten je nach Anwendung. Sollte das wirklich so gedacht sein vom Gesetzgeber? Dann ist jeder nahezu ein Straftäter (unwissend natürlich). Dann braucht der Kai vor Gericht nicht mehr antreten.

    Wenn etwas zur Arznei nur durch Anwendung wird hat die Pharmalobby ihr Ziel vollkommen erreicht. Dann brauchst auch keinen Honig mehr verkaufen/verschenken um damit einen Husten zu lindern.

    Grüße Thomas

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 5. September 2021 um 20:19
    • #160

    Das mit dem Sauerstoff war nur ein Beispiel und dennoch ein gutes Beispiel, auch wenn Beispiele immer hinken.

    Als Sohn einer Bergmannsfamilie weiss ich, was Sauerstoff im Körper anrichtet. Die Staublunge war in meiner Familie in der Vergangenheit immer ein Thema und leider habe ich auch meinen eigenen Opa daran verrecken sehen.

    Das wünscht man seinen ärgsten Feind nicht.

    Der Vergleich Rhababer und Oxalsäure sind nämlich genau so zu würdigen wie medizinischer Sauerstoff und die Luft die wir atmen.

    Was das Optimum für den Menschen ist, erweisst.sich bei höherer Dosierung als Gift.

    Daher sind die Prognosen bei Covid Patienten, die an Beatmungsgeräten sind, auch so schlecht.

    So wird Sauerstoff von einem nicht medizinischen Produkt zu einem Medizinprodukt, wenn es am Menschen zur Gesunderhaltung eingesetzt wird.

    Sauerstoff zum Schweissen oder Tauchen fällt nicht darunter, da der Zweck ein anderer ist.

    So sind die gesetzlichen Vorgaben eben dem Anwendungsgebiet entsprechend auch Andere.

    Eine davon trifft gerade Kai.

    Leider werden die Vorschriften oft genug dazu Missbraucht, um die Pfründe einiger Wenige zu sichern.

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