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Straftat: Nicht zugelassene Oxalsäure, Strafverfahren für Besitz und Verdampfen

  • Kai
  • 9. Februar 2021 um 20:50
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    • 8. November 2021 um 12:47
    • #241

    Moin Kai.

    Ich muss mich den 2 Beiträgen vor mir anschließen. Kosten so gering wie möglich, da das sublimieren gar keine oder nur eine geringe Rolle in dem Verfahren spielt und daher auch kein Ergebnis gesprochen wird, ob das Sublimieren zugelassen werden soll oder nicht.

    MFG

  • Freizeitimker
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    • 8. November 2021 um 12:50
    • #242

    Sollte Kai sich für ersteres entscheiden, werden die schadenfrohen Lästerer nicht ausbleiben, sondern hämisch feixen, etwa in der Art: "Erst eine große Klappe und siegesmutig, dann kleinlaut und feige den Schwanz eingezogen". Oder so ähnlich. So ist das Leben eben, leider.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker (8. November 2021 um 14:31)

  • Kai
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    • 8. November 2021 um 14:09
    • #243

    Hallo allerseits,

    aus aktuellem Anlass heute Abend ein Live Stream zum Thema: https://www.youtube.com/watch?v=K5AoJOTBGt8

    LG

    Kai

  • Werdener
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    • 9. November 2021 um 08:57
    • #244

    Das Verfahren könnte einige Tausend Imker aus der vermeintlichen Illegalität der Verdampfung holen, oder rechtlich klarstellen, dass es in Deutschland wohl nie dazu kommen wird. In so fern sehe ich das Verfahren schon als möglicherweise richtungsweisend an.
    Juristisch geht es aber nicht um Anwenderschutz, die Wirksamkeit oder gar die Bienenverträglichkeit - es geht sich scheinbar lediglich um die wortgenaue Auslegung des TAMG. Und das ist ein Punkt, der die Erfolgsaussichten nicht unbedingt erhöht.

    Gegen diese Windmühle kann man den Kampf aufnehmen, aber alleine? Das finanzielle Risiko ist das eine und ließe sich bestimmt etwas abpuffern, aber ohne schwergewichtige Unterstützung auf Gutachterseite kämpfst du mit Pappschwertern.

    Doch was willst du? Bist du bereit und in der Lage das Verfahren weiter durchzustehen?
    Du bist dann auf jeden Fall keiner, dem man vorwerfen könnte, dass er nur bellt ohne selber aktiv zu sein.
    Nimm dir Zeit für die Entscheidung, vielleicht wagt sich ja auch noch Unterstützung aus der Deckung, woher auch immer. Ansonsten überlege, was die Fortsetzung finanziell, aber vor allem persönlich wert ist.

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    • 9. November 2021 um 11:03
    • #245
    Zitat von Werdener

    Das Verfahren könnte einige Tausend Imker aus der vermeintlichen Illegalität der Verdampfung holen

    Vermutlich ist die Anzahl der Imker, die das tun, eher fünf- als nur vierstellig.

    Zitat von Werdener

    Doch was willst du? Bist du bereit und in der Lage das Verfahren weiter durchzustehen?
    Du bist dann auf jeden Fall keiner, dem man vorwerfen könnte, dass er nur bellt ohne selber aktiv zu sein.
    Nimm dir Zeit für die Entscheidung, vielleicht wagt sich ja auch noch Unterstützung aus der Deckung, woher auch immer. Ansonsten überlege, was die Fortsetzung finanziell, aber vor allem persönlich wert ist.

    Mir gefiel gestern abend Kais Überlegung, die Oxalsäurebedampfung beim Veterinäramt zu beantragen und gegen die sichere Ablehnung dann verwaltungsrechtlich vorzugehen. Ist wohl zielgenauer, als gegen seine Kriminalisierung anzugehen.

    Wenn Kai wirklich verurteilt würde, wäre er - sicher nicht nur in meinen Augen - Deutschlands ungefährlichster und friedlichster, in gewisser Weise auch unschuldigster Krimineller aller Zeiten.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Freizeitimker
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    • 10. November 2021 um 17:42
    • #246

    Kai, zunächst Anträge auf den Erwerb eines Sublimators und von Oxalsäure (ad us. vet.?) beim Veterinäramt zu stellen, halte ich für überflüssig. Denn beides beabsichtigst Du nicht zu erwerben, um damit "illegal" zu bedampfen, sondern erst nach stattgegebenem Antrag auf die eigentliche Bedampfung. Somit entfällt das "schwerkriminelle" Verhalten des Erwerbes und der Lagerung, weil die Absicht der Verwendung eine ausschließlich redliche, legale ist. Solang, bis es Dir endlich mal erlaubt worden sein wird, liegt das Zeugs eben herum und harrt seines Einsatzes.

    Bienen-Voigt & Warnholz z.B. bieten nach wie vor Verdampfungsgeräte an. Auch wenn der Hinweis "Exportgerät: Bitte überprüfen Sie Ihre gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verwendung von Oxalsäure. Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr" dabeisteht, so liefern sie dennoch ohne Hemmungen, dämliche Nachfragen o.ä. auch an deutsche Besteller. Ich bekam jedenfalls schon vor Jahren, was ich begehrte. Allzu kriminell scheint es demnach nicht zu sein, was die Bienen-Vögte da tun.

    Nur den eigentlichen Antrag zu stellen, würde den Kampf um bzw. für die Sublimation auch erheblich verkürzen. Das davor ist nur Vorgeplänkel und Nebenkriegsschauplatz. Aber sicher wird auch Dein Advokat dazu (s)eine Meinung haben.

    Edit: Kannst ja auch in den Antrag auf Bedampfung mit hineinschreiben, daß Du Dir das dafür nötige nach stattgegebenem Antrag beschaffen wirst.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Freizeitimker (11. November 2021 um 09:33)

  • Kai
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    • 11. November 2021 um 09:08
    • #247

    Danke schön. :) Ja, ich bin am Feilen des Textes. Das sollte schon Hand und Fuß haben. Vielen Dank für Deinen Hinweis.

    LG

    Kai

  • Kai
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    • 13. November 2021 um 12:06
    • #248

    Danke für Deine Gedanken. Sicher ist da viel Wahres dran.

    Zitat von foerdehonig

    ...

    Dass die von sich aus aktiv geworden sind, kann ich mir einfach nicht vorstellen; ...

    Da bin ich mir nicht so sicher: Faulbrut Rodenbek - Behörde veröffentlicht Bienenstandorte im Internet :)

    LG

    Kai

  • Gast-2022-01-25
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    • 13. November 2021 um 13:05
    • #249

    Da kann ich foerdehonig nur zustimmen.

    Ich muss mir bei fast jeder Familienfeier anhören, was für ein Sch... wieder von Seiten des Gesetzes umgesetzt werden muss.

    Und ja, das Telefonat mit dem Veterinäramt war wieder höflich, sachlich und nett. Daher habe ich auch einen Schleuderraum, der meiner Meinung nach weit über das eines Hobbyimkers hinaus geht.

    Dennoch bleibt immer das ungute Gefühl, dass die von mir beschriebene Lobbyverbindung vom Establishment zum Amt dazu führen wird, dass man mir aufs Dach steigt.

    Vieles bleibt halt auch Auslegungssache.

    Und ja, unsere Instanzen sind momentan damit beschäftigt, die Denunzierten zu überprüfen und kommen somit kaum dazu, ihren sinnvolleren Aufgaben nachzukommen.

    Und da gibt es wesentlich sinnvolleres als einen Kai mit seinem ....

  • Kai
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    • 13. November 2021 um 13:13
    • #250

    :D:D:D:D

    Sehr schön, ja sowas erlebt man tatsächlich als Beamter. Ich könnte nächtelang Geschichten erzählen. :P

    LG

    Kai

  • Freizeitimker
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    • 13. November 2021 um 14:29
    • #251
    Zitat von foerdehonig

    Nunja... Welche junge, selbstbewusste Dame wird nicht gerne mit "Mäuschen" angesprochen? :)

    Jede...die an dem "Mäuschen-Titulierer" interessiert ist!;)

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Wildbiene
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    • 13. November 2021 um 15:35
    • #252

    Ruft doch mal folgende Seite auf:

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    ----------- Auch Bienen können krank werden----------

    https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tie…den-183351.html

    und den Infobrief vom 18.November 2019 Institut für Bienenkunde Celle

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Medikamente zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten

    In Deutschland dürfen zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten ausschließlich Medikamente eingesetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind und damit den Vorgaben des hiesigen Arzneimittelgesetzes entsprechen.

    Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt, dass ein Arzneimittel am Tier (Honigbiene) nur verabreicht werden darf, wenn es für die jeweilige Tierart (Honigbiene) und die zu behandelnde Krankheit im Geltungsbereich des AMG auch zugelassen ist. Daraus folgt, dass die Anwendung von allen Tierarzneimitteln verboten ist, die keine Zulassung in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Auch der Import nicht zugelassener Medikamente ist gemäß untersagt...........

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich als dummer Verbraucher und Bienenhalter kann wohl rechtssicher davon ausgehen,

    das diese offizielle Stellungnahme allen geltendes Gesetzen Rechnung trägt und das zugelassene Medikamente der EU auch hier verwendet werden dürfen.

  • bienengral
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    • 13. November 2021 um 15:39
    • #253
    Zitat von Wildbiene

    im Geltungsbereich des AMG auch zugelassen ist.

    Das wird der Knackpunkt sein.

    Grüße Thomas

  • Wildbiene
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    • 13. November 2021 um 23:38
    • #254
    Zitat von bienengral

    Das wird der Knackpunkt sein.

    Grüße Thomas

    Erlaubt nur was im Geltungsbereich ( Deutschland?) des AMG zugelassen ist.

    Verboten aber nur außerhalb der EU.

    Diese Grauzone ist aber gewaltig.

    Vermutlich ist dieser Text sachlich falsch, oder doch der neuen EU Verordnung geschuldet?

    aber von einem Landesamt für Lebensmittelsicherheit!

    Ich werde mir auf jeden Fall eine Kopie zu den Akten legen, könnte mal nützlich werden.

  • Wildbiene
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    • 15. November 2021 um 05:18
    • #255

    Inzwischen bin ich davon überzeugt das es bei der Anklage gar nicht um die Sublimation als solche geht sondern um das verwendete Mittel.

    Der Versuch zu beweisen das man kein Medikament benutzt hat wird zwingend zur Verurteilung führen.

    Genau das ist nämlich Kernpunkt der Anklage.

    Ein Tierarzt darf im Rahmen eines Behandlungsnotstandes ein Arzneimittel welches in der EU zugelassen ist verschreiben. Sonst nichts! Die Auslieferung würde sicher über die Apotheke erfolgen. In Deutschland kann man diese Medikamente nicht kaufen.

    Als Verwender liest man nur Oxalsäure-Dihydrat.

    Aber nur ein Hersteller eines zugelassenen Medikamentes garantiert gleichbleibende Qualität und haftet für die Anwendungssicherheit.

    Oxalsäure-Dihydrat ist bereits in der EU als Medikament zugelassen. Wer könnte denn da noch den Beweis erbringen das es vollkommen wirkungslos ist.


    Ob die Anwendung schonend für die Bienen ist oder unmittelbar tödlich oder erfolgreich gegen die Milbe oder auch nicht, interessiert nur den Imker.

    Das Gesetzt sieht Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

  • Gast-2022-01-25
    Gast
    • 15. November 2021 um 06:35
    • #256

    Ja und genau deswegen habe ich Kai davon abgeraten, den Prozess weiter zu führen. Abergut, dass jemand nochmal darauf hinweist.

  • Honeybee75
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    • 15. November 2021 um 06:51
    • #257
    Zitat von Wildbiene

    Oxalsäure-Dihydrat ist bereits in der EU als Medikament zugelassen. Wer könnte denn da noch den Beweis erbringen das es vollkommen wirkungslos ist.


    alles richtig aber da als Medikament muss es dann Oxalsäure-dihydrat ad us. vet benannt sein :wink:

    Gruß Jens

  • Freizeitimker
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    • 15. November 2021 um 08:11
    • #258

    Interessant wäre es gewesen, ob bzw. was passiert wäre, wenn Kai (das nunmal zugelassene) Oxuvar verdampft hätte.

    Dann muß man erstmal das allermeiste Wasser verdampfen - welch eine Energie- und Zeitverschwendung - gelangt aber mit entsprechender Geduld auch an das gewünschte Ergebnis, nämlich den Oxalsäuredampf.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • teewee
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    • 15. November 2021 um 09:14
    • #259

    Entspricht nicht der zugelassenen Anwendung, könnte verfolgt werden.

    .

  • Freizeitimker
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    • 15. November 2021 um 09:26
    • #260
    Zitat von teewee

    Entspricht nicht der zugelassenen Anwendung, könnte verfolgt werden.

    Eben, meine ich auch, wie die Schwammtuchmethode.

    Nur müßte sich der honorige Staatsanwalt dann eine andere (ebenso schwachsinnige) Begründung seiner Anklage ausdenken.

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