Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn

  • Hallo,


    was meinst Du damit genau? Von wem? und in Bezug auf was prüfen?

    LG

    Kai

    Ich würde den Anwalt fragen ob sich aus diesem nachbarschaftlichen „Vergehen“ ein eigener Rechtsfall ableiten läßt und die Kostendeckung bei der RS-Versicherung erfragen.

    Die Zustände an der Grundstücksgrenze hast Du doch bei Deinem jährlichen Baumschnitt festgestellt.



    VG

    Tom

  • Ach so, danke schön, ja das wäre sicher ein eigener Rechtsfall. Danke für den Tipp.


    LG

    Kai

  • Schau Dir mal den Link an. Unten steht auch der Mindestabstand für Schleswig-Holstein.


    https://www.bauen.de/a/grenzbe…-garage-zum-nachbarn.html


    MFG

    Danke schön. Eine genauere Nachprüfung und Interpretation wäre notwendig. Vor allem: handelt es sich beim dem "Anbau" um ein Gebäude?


    Die Kreisverwaltung jedenfalls hat vor einem Jahr die Verfolgung des von mir als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebrachten Verfahrens nach § 47 OWiG eingestellt.


    LG

    Kai

  • Bei einer anderen Webseite habe ich gelesen, dass man am besten mit Fotos zum örtlichen Bauamt gehen kann. Die kennen die genauen Vorschriften und können auch gegebenenfalls nachschauen, ob es für den Anbau eine Genehmigung gibt.


    MFG

  • ... und hier gibt es auch schon die Neuigkeiten im Video. Viel Freude beim Betrachten:


    https://www.youtube.com/watch?v=1M2uQ3lXw_o


    LG

    Kai


  • Hallo Kai,


    schönes Video wie immer, Fotos machen von diesem Geschehen und damit zum Bauamt gehen, mehr brauch ich dazu nicht schreiben.

    Leg Dich Niemals mit einem Imker an. Ich habe Tausende Freunde die dich Verfolgen können


    LG Klaus

  • Wenn der Nachbar ohne Genehmigung gebaut hat, könnte er recht bald ziemlichen Streß an der Backe haben. Wohin kämen wir, wenn hier im freiesten Staate, den es je auf deutschem Boden gab, jeder machen täte, was er möchte. Das ist vielleicht in Polen möglich, nicht jedoch im preußisch geprägten Teutonien!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Also ich habe in meinem Garten ein Gewächshaus welches irgendwann vor 1980 errichtet wurde und selbst da habe ich ein Schriftstück darüber dass der Nachbar damit einverstanden war. Wir haben den Garten etwa 5 Jahre und auch neue Nachbarn, diese können aber gegen mein Gewächshaus nichts machen, ich habe es ja schriftlich und außerdem hat es Bestandsschutz. Wie gesagt der Anbau ist sehr Fragwürdig aber auch der Überdachte Stellplatz für die Mülltonnen kommt mir sehr nah an der Grundstücksgrenze vor.


    Vor Allem sollten sich Deine Nachbarn doch glücklich schätzen solche Nachbarn wie Dich zu haben. Naturschutz pur. Ein Wald gleich nebenan und Bestäubung der Pflanzen durch Deine Bienen.

    Also in meinem Gartenverein sind alle total froh, dass ich Bienen habe. Klar kommen viele Fragen, welche ich gern beantworte. Meistens als erstes, wie oft ich schon gestochen wurde. Die sind dann aber meist beruhigt, wenn ich sage noch nicht einmal, solange man sich an bestimmte Dinge hält. Ich sage immer Wespen sind da schlimmer.

    Ich hatte schon viele Nachbarn, die vorher Skeptisch waren, bei mir im Garten. Oft standen wir direkt neben der Beute und unterhielten uns.


    Also oftmals ist unwissenheit auch der größte Feind der Bienen.


    MFG

  • So, meine Lieben, es gibt Neues in der Nachbarrechtsgeschichte. Es ist ein weiteres Schreiben des RA der Gegenseite eingegangen mit folgendem Inhalt (kein Wort-, sondern ein Inhaltszitat):


    • Der Antragsgegner habe dafür Sorge zu tragen, dass eine Beeinträchtigung durch Bienenschwärme unterbleibt
    • Bemängelt wird das Darstellen des Sachverhaltes im Video und die dadurch ausgelösten Kommentare, die teilweise beleidigenden und herabwürdigenden Inhaltes seien. Falschbehauptungen würden daher künftig nicht mehr geduldet; Unterlassungsklage würde dann erhoben werden
    • Bei weiteren Störungen durch Bienenschwärme werde die Angelegenheit sowohl gewerberechtlich als auch zivilrechtlich überprüft werden.
    • Die Überhänge seien bis zum 15.10.2019 zu entfernen, ansonsten werde die Schlichtungsstelle angerufen und danach Klage eingereicht werden.


    Nach wie vor lehnt die RSV die Übernahme der Kosten ab, aus den bereits genannten Gründen.


    Soweit derzeit der aktuelle Stand.


    LG

    Kai

  • Moin Kai,

    da kannst du machen was du willst, der findet immer wieder einen Weg dir an die Karre zu fahren. Doch es scheinen die Argumente aus zu gehen, da jetzt neue Sachen aufgeführt werden.

    Aber er scheint ja auch Geld über zu haben, so ein RA lebt ja auch nicht von Luft und Liebe.

    LG

    Dieter

    Ps.

    Die Kommentarfunktion würde ich zur Vorsicht abschalten und zweifelhafte Kommentare löschen, man weiß ja nie.

  • Hallo Dieter, ja das stimmt, aber mit den neuen Sachen ist das wohl so, wenn jemand seinen Willen durchsetzen will, ihn aber zunächst nicht bekommt.


    Naja, Geld: es ist immer die Frage, wieviel einem etwas Wert ist?


    Die Kommentarfunktion mache ich nicht zu, denn rechtlich bin ich für diese nicht verantwortlich, sondern immer der Kommentator. Im Zweifel aber die Plattform, auf der sie geschrieben werden, hier also Youtube, damit die Firma Google. ;)


    LG

    Kai

  • Der Antragsgegner habe dafür Sorge zu tragen, dass eine Beeinträchtigung durch Bienenschwärme unterbleibt

    Unfug, da das natürliches Verhalten der Bienen ist. Ist Bienenhaltung erlaubt, sind Bienenschwärme konkludent zugelassen, und wenn die Bienenhaltung nicht erlaubt ist, dann lassen sich Bienenschwärme von weiter her auf ihrem Wege zum Nachbarn ohnehin kaum aufhalten. Kai, Du weißt sicher, daß Du auch ohne die Zustimmung Deiner Lieblingsnachbarn deren Grundstück zum Zwecke des Schwarmeinfangen betreten darfst, egal, ob es "Dein" Schwarm ist oder nicht. Laß sie doch die Polizei rufen. Die "Freunde und Helfer" sollten dann eigentlich wissen, daß es Dein Recht ist. Wenn die "lieben Nachbarn" Dich bei der Schwarmeinfangaktion bedrohen oder gar angreifen, weil sie nicht wissen, daß sie dann kein Hausrecht haben, dann rufe Du doch die Polizei zwecks Durchsetzung Deines Rechtes! Apropos "Dein" Schwarm: Die Urheberschaft bei einem Bienenschwarme läßt sich ohnehin selten eindeutig herausfinden und noch seltener gerichtsfest beweisen!


    Bemängelt wird das Darstellen des Sachverhaltes im Video und die dadurch ausgelösten Kommentare, die teilweise beleidigenden und herabwürdigenden Inhaltes seien. Falschbehauptungen würden daher künftig nicht mehr geduldet; Unterlassungsklage würde dann erhoben werden

    Bemängelt könnte hier höchstens eine grob zu deren Ungunsten verzerrte, diffamierende Darstellung. Gibt es die? M.E. nicht. Müßten die Nachbarn nachweisen bzw. ein Gericht auch so sehen. Ansonsten überwiegt hier das öffentliche Interesse an Nachrichten bzw. Information. Hinreichend anonymisiert zu deren Schutze ist es ja. Na schön, wer weiß, wo Dein Grundstück liegt, kannn per Google Earth auch recherchieren, wo deren Grundstück liegt. Also, ganz entspannt, Kai. Für Beleidigungen bist Du im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich, höchstens könnte die "Störerhaftung" (oder etwas ähnliches) greifen, wenn Du als Administrator (hier im Forum) oder als Videoveröffentlicher (bei YouTube) davon nachweislich Kenntnis hast und sie nicht entfernst


    Bei weiteren Störungen durch Bienenschwärme werde die Angelegenheit sowohl gewerberechtlich als auch zivilrechtlich überprüft werden.

    Gewerberechtlich...allmählich wird es albern, ja infantil.


    Die Überhänge seien bis zum 15.10.2019 zu entfernen, ansonsten werde die Schlichtungsstelle angerufen und danach Klage eingereicht werden.

    Das ist der einzige Einwand, der halbwegs nachvollziehbar und ggf. auch durchsetzbar ist.

    • Nach wie vor lehnt die RSV die Übernahme der Kosten ab, aus den bereits genannten Gründen.

    Nun, was ich von dieser "Versicherung" halte, schrieb ich schon. Wenn ich dann noch mit deren Werbung belästigt werde: "Von Menschen für Menschen gemacht", an wen und was muß ich dann immer denken? In meinen Augen blanker Zynismus mit Heucheleinlage.


    Tatsache ist, daß diese "Versicherung" hier ihre Vertragspflicht nicht erfüllt, weil sie den Rechtsschutzfall mit einem fadenscheinigen und sachlichen falschen Einwand bestreitet.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Das mit den Bienenschwaermen ist lustig. Wie will er denn ggf. nachweisen, woher der Schwarm stammt? Ich kann mich erinnern, dass Du ja bei Dir auch schon mind. einen fremden Schwarm eingefangen hattest.


    Evtl. schlaegt er ja noch vor, dass Du Deine Bienen zwecks eindeutigem Herkunftsnachweis beringst :lol:


    M.E. hat Dein Nachbar keinen sonderlich guten RA. Ein guter Anwalt wuerde seinem Mandanten solcherart Unsinn ausreden. Naja, auch Anwaelte muessen Geld verdienen...

  • M.E. hat Dein Nachbar keinen sonderlich guten RA. Ein guter Anwalt wuerde seinem Mandanten solcherart Unsinn ausreden. Naja, auch Anwaelte muessen Geld verdienen...

    Das berechtigt aber Anwälte nicht, ihren juristischen Kenntnisvorsprung gegenüber Laien/Amateuren nur zum Zwecke des Geldschöpfens zu mißbrauchen. Anwälte gehören zu den zulassungspflichtigen Berufen, was Zulassungs- und Unterlassungspflichten und eigentlich auch ein gewisses (Berufs-)Ehrgefühl mit sich bringen müßte. Ein jeder Jurist, so auch ein Rechtsanwalt, ist ein Organ der Rechtspflege und hat deshalb nicht das Recht, zu lügen, zu täuschen, zu überrumpeln, zu übervorteilen. Das hat zur Folge, daß man "eigentlich" nicht mal dem Prozeßgegner gegenüber juristisch fehlerhafte Dinge zu dessem Nachteile äußern darf.


    Eigentlich...man müßte ihm das nachweisen.


    Hier dient das m.E. aber wenigstens dazu, seinem Mandanten/Klienten unnötig Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Das berechtigt aber Anwälte nicht, ihren juristischen Kenntnisvorsprung gegenüber Laien/Amateuren nur zum Zwecke des Geldschöpfens zu mißbrauchen. ....Ein jeder Jurist, so auch ein Rechtsanwalt, ist ein Organ der Rechtspflege und hat deshalb nicht das Recht, zu lügen, zu täuschen, zu überrumpeln, zu übervorteilen. ....

    Nein, das sehe ich aus der Erfahrung heraus anders.


    Anwälte sind dazu da, ihren Mandaten auf taktisch-prozessuale Weise optimal zu vertreten. Dazu gehört das Wissen um das Zivilrecht genauso wie das Ausüben von Druck, das Erkennen von Gewinnvorteilen, das Ausnutzen von Gelegenheiten und das Vorbringen und erkunden von Sachverhalten, die auf irgendeine Weise geeignet sein könnten, den Krieg zu gewinnen.


    Genau hierfür gibt es Anwälte.


    LG

    Kai

  • Um nochmal zurückzukommen auf die Androhung der Nachbarn:


    "Die Angelegenheit mit den Bienen wird gewerblich und zivilrechtlich überprüft werden!"


    Die rechtlich Seite ist klar, da brauche ich natürlich nichts zu befürchten; nur: wie würdet Ihr Euch darauf vorbereiten? Sollte ich es unvorbereitet auf mich zukommen lassen? Oder mich jetzt schon rüsten? Wenn ja, womit und mit wem?


    Auf Eure weiterbringenden Hinweise freue ich mich.


    LG

    Kai

  • wie würdet Ihr Euch darauf vorbereiten? Sollte ich es unvorbereitet auf mich zukommen lassen? Oder mich jetzt schon rüsten? Wenn ja, womit und mit wem?

    Diese Frage erstaunt, denn Du hast doch auch schon längst einen Anwalt mandatiert?! Ihm aber ein wenig auf die Finger zu schauen, was er so treibt und unterläßt, ist ratsam.


    Ergänzung: Man findet zu (fast?) jedem Streitfalle im Internet etwas, inkl. Gerichtsentscheidungen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Die Frage erstaunt, denn Du hast doch auch einen Anwalt mandatiert?! Ihm aber ein wenig auf die Finger zu schauen, was er so treibt und unterläßt, ist ratsam.

    Jo, das heißt ja aber nicht, dass ich damit auch mein Denken oder meinen Verstand abgegeben habe. Und auch Rechtsanwälte müssen nicht immer in meinem Sinne handeln. deren Hauptziel ist erstmal: Geld verdienen.


    LG

    Kai

  • Ich hatte meine Antwort noch ergänzt. Mehr, als sich selbst auch in die entsprechenden Themata einzulesen und sich so in Eigenregie zum Hobbyjuristen in seinem Streitfalle auszubilden, ist m.E. kaum möglich. So tat ich es bislang immer. Allermeistens war ich mit meinen Anwälten sehr zufrieden. Eigentlich gab es nur einmal wiederholt Mängel, ein andermal nahm ein Anwalt ein Mandatierungsgesuch gar nicht erst an.


    Ergänzung: Man kann ein Mandat auch wieder entziehen!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.