Bienen: Aufziehender Ärger mit Nachbarn

  • Das mit dem Recht ust ganz Eindeutig.


    Gewerberecht gibt es ja keinen Grund, mit einem Stand unter 30 Völkern ist es Hobby (Da würde ich ganz Eindeutig die Auslegung des Finanzamtes zu Rate ziehen). Du Verkaufst(schenkst) ja nichtmal Honig, damit kann dir auch die Lebensmittelbehlrde egal sein und in der Steuerklärung füllst du wie immer Anlage L mit ner 0 aus und gut.


    Bei den Schwärmen, nich viel einfacher, das ist ohne jeden Spielraum im Bienengesetzt geregelt, zieht ein Schwarm aus ist er Herrenlos (Wildtier) bis die Verfolgung aufgenommen wird.


    Zivilrechtlich gibt es nur die Ortsüblichkeit als Kriterium, und da dürftest du absolut kein Problem haben.


    Mit den Videos, naja da sind schon ein paar Punkte drinnen die als unter der Gürtellinie gewertet werden können, du musst nicht neutral sein, aber so Sachen wie die Nationalität würde ich nicht mehr erwähnen.


    Bei der Haftung solltest du vorsichtig sein, da hat sich in den letzten Jahren einiges getan, so das der Postersteller schnell Haftbar ist (spätestens mit der Kenntnisnahme).

  • Danke für die Hinweise.

    ...Bei den Schwärmen, nich viel einfacher, das ist ohne jeden Spielraum im Bienengesetzt geregelt, zieht ein Schwarm aus ist er Herrenlos (Wildtier) bis die Verfolgung aufgenommen wird....

    Würdest Du mir also raten, bei Schwärmen, die auf / über deren Grundstück gehen, die Verfolgung aufzugeben bzw. nicht aufzunehmen?


    LG

    Kai

  • Ich würde gucken wo er Sitzt, wenn man gut rankommt und man ihn einfach Einsammeln kann, dann würde ich ihn mir holen.


    Wenn er aber nur mit Aufwand zu holen oder aber wenn man die Völkerzahl reduzieren will, würde ich ihn jemanden anders weiterleiten.


    Wenn er in halsbrecherischer Höhe sitzt, würde ich gar nichts machen.

  • Bei den Schwärmen, nich viel einfacher, das ist ohne jeden Spielraum im Bienengesetzt geregelt, zieht ein Schwarm aus ist er Herrenlos (Wildtier) bis die Verfolgung aufgenommen wird.

    Genaugenommen ist es umgekehrt: Er bleibt Eigentum des Bienenhalters solang, bis er die Verfolgung aufgibt (§ 961 BGB). Allerdings dürfte eine erneute Verfolgung bzw. die Verfolgung eines fremden Schwarmes den Eigentumsanspruch (oder -vorbehalt?) wieder aufleben lassen. Kurzum, wer als erster erkennbar aktiv einen Schwarm verfolgt, um seiner habhaft zu werden, gilt als Eigentümer oder (wenn er z.B. kein Imker ist) wenigstens als derjenige, der das Vorrecht zum Fang und Halten hat.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Würdest Du mir also raten, bei Schwärmen, die auf / über deren Grundstück gehen, die Verfolgung aufzugeben bzw. nicht aufzunehmen?

    Kai, das schrieb ich schon: Man darf zur Not auch ohne Einverständnis des Grundstückeigentümers/-inhabers/-mieters dessen Grundstück betreten, um eines Schwarmes habhaft zu werden. Das firmiert dann unter "Gefahr im Verzuge", die es abzustellen gilt (auch wenn wir Imker natürlich wissen, das ein Bienenschwarm das so ziemlich ungefährlichste Bienenvolk überhaupt ist). Allerdings ist das bei Deinen Nachbarn vielleicht weniger angeraten, weil es dann endgültig eskaliert.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Genaugenommen ist es umgekehrt: Er bleibt Eigentum des Bienenhalters solang, bis er die Verfolgung aufgibt (§ 961 BGB). Allerdings dürfte eine erneute Verfolgung bzw. die Verfolgung eines fremden Schwarmes den Eigentumsanspruch (oder -vorbehalt?) wieder aufleben lassen. Kurzum, wer als erster erkennbar aktiv einen Schwarm verfolgt, um seiner habhaft zu werden, gilt als Eigentümer oder (wenn er z.B. kein Imker ist) wenigstens als derjenige, der das Vorrecht zum Fang und Halten hat.

    ich würde das eher so interpretieren, er hat das vorrecht als erster die Verfolgung aufzunehmen (er sieht den Schwarmabgang, ein anderer Imker von der Straße auch).

    Verfolgen darf ihn jeder, auch ein nicht Imker darf ihn in Besitz nehmen um z.B. Imker zu werden.

  • ich würde das eher so interpretieren, er hat das vorrecht als erster die Verfolgung aufzunehmen (er sieht den Schwarmabgang, ein anderer Imker von der Straße auch).

    Verfolgen darf ihn jeder, auch ein nicht Imker darf ihn in Besitz nehmen um z.B. Imker zu werden.

    Er (der Imker mit Schwarmabgang) hat natürlich und schon deshalb das Vorrecht, weil er dem Schwarm unmittelbar folgen kann, nämlich vom Orte der Bienenquelle aus.


    Deine Formulierung war ja durchaus richtig, nur steht es so nicht im BGB, auf das Du Dich bezogst, sondern entgegengesetzt. Darauf wollte ich nur hinweisen


    Eigentümer ist derjenige, der seinen Schwarm oder der erste, der einen herrenlosen Schwarm verfolgt, bis er ihn einfängt oder die Verfolgung aufgibt, bzw. der "letzte erste" bei wiederholter Verfolgung und Aufgabe. In gewisser Weise wie Ei und Henne. Das Ei - in diesem Falle das Eigentum des Imkers - war aber eher da, erst danach wird der Schwarm womöglich herrenlos.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Hallo Kai,


    ich wollte mich zu dem Thema nochmal gern melden. Der RA der Gegenseite hat Recht, wenn er Kommentare verfolgen und verbieten will, die seine Klienten verhöhnen oder ähnliches. Es hat sich in den letzten Jahren auch viel in Sachen Rechtssprechung dies bezüglich getan. Du als Administrator bist verpflichtet solche Kommentare zu löschen.

    Soviel zum Gesetz.

    Ich würde Dir empfehlen Äußerungen aus welcher Region oder welchem Land deine Nachbarn kommen in deinen Videos zu unterlassen. Sonst könnte deren RA dir eventuell noch Ausländerfeindlichkeit vorwerfen.

    So wie ich Dich einschätze möchtest Du mit jeden gut auskommen. Bei diesem Nachbarschaftsstreit ist es dir eigentlich auch egal wo diese her kommen. Dabei spielt es Dir keine Rolle ob das jetzt Polen, Deutsche oder Marsmenschen sind, sie sind alle gleich.

    Ich denke, was für dich wichtig ist, es sind Menschen. Diese haben sich sicher in den Ort und die Landschaft verliebt, sonst würden sie ja schließlich dort kein Haus bauen. Also das habt Ihr schon mal gemeinsam.

    Was ich leider nicht verstehen kann ist, dass plötzlich aus ihrer Sicht dein kleines Paradies stört. Sie mögen weder Flora noch Fauna. Aus diesem Grund nutzen sie das deutsche Gericht. Kann ich zwar nicht nachvollziehen aber ok.

    Wenn diese Nachbarn aber so auf die deutschen Gesetze setzen, müssten sie diese aber auch besonders gut beachten. Deshalb kann ich nicht verstehen, dass Eigentum (Zaun) zerstört wird und Grenzabstände nicht eingehalten werden.


    Währe ich Dein neuer Nachbar geworden, hätte ich mich freundlich vorgestellt, wie man das meist erwartet. Wenn mich der Bewuchs an der Grundstücksgrenze gestört hätte, wären wir diese abgelaufen und uns sicher einig geworden, zwecks zurück schneiden. Selbst wenn ich jetzt kein Hobbyimker währe und ich etwas bedenken wegen deiner Bienen hätte, ich hätte dich zum Beispiel bei einem Grillabend zu mir eingeladen und hätte mir das Verhalten mit den Bienen erklären lassen. Vielleicht hätte ich mir deine Völker auch mal zeigen lassen um mehr darüber zu lernen. Oftmals kommt Angst von Sachen, die wir nicht kennen.


    Ich kenne das von meinem Gartenverein. Als ich gesagt habe, dass ich Bienen habe, waren viele erst erstaunt. Meine direkten Nachbarn hatten 3 von 4 davon gar nichts gemerkt. Der 4. Nachbar ist ein großer Schulgarten ich sage mal 150 x 200 m groß. Der Betreiber konnte meine Beuten direkt sehen. Seine Reaktion fand ich echt super. Wo sonst nur Gemüse war, war dieses Jahr eine Vielzahl von Blumen und ein großer Teil wurde mit Phazelie bestellt. Die erste Frage ist meist, wie oft ich gestochen wurde. Sie sind meist verwundert, wenn ich sage noch nie.

    Meine Bienen habe ich erst ein Jahr. Mit Bienen habe ich aber schon seit etwa 6 Jahren zu tun, durch einen befreundeten Imker.


    Lange Ausführung kurzer Schluss.

    Ohne Anwälte und mit mehr Reden mit den Nachbarn könnten viele Streitigkeiten vermieden werden.


    MFG

  • Es gibt keinen Straftatsbestand "Ausländerfeindlichkeit".


    Es gibt jedoch Ehre, die zu verletzen mit verschiedenen Paragraphen strafrechtsbewehrt ist. Dafür ist jedoch die ehrverletzende Person selbst verantwortlich. Einem Administrator, YouTubekanalinhaber u.ä. könnte man bei vorsätzlichem, absichtlichem oder grob fahrlässigem Nichtentfernen maximal "Störerhaftung" oder ähnliches vowerfen, das wäre dann aber eine zivilrechtliche Angelegenheit (Schadensersatz)


    Die Nennung der Nationalität einer Person ist rechtlich unkritisch, da dieses Merkmal keinem besonderen Schutz, gar einer Geheimhaltung unterliegt.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Ich wollte ja damit auch nur sagen, dass es Kai egal ist woher seine neuen Nachbarn kommen, aber mit etwas Verständnis und entgegen kommen lassen sich nun mal viele Gerichtsfälle schon im Vorfeld vermeiden.


    MFG

  • Ich wollte ja damit auch nur sagen, dass es Kai egal ist woher seine neuen Nachbarn kommen, aber mit etwas Verständnis und entgegen kommen lassen sich nun mal viele Gerichtsfälle schon im Vorfeld vermeiden.

    Ja, aber nicht mit denen! Die suchten kein Gespräch, keinen Kontakt, schossen nur überraschend aus dem Hinterhalt.


    Man könnte hier sogar eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben rügen: Sie schalteten vorschnell einen Rechtsanwalt ein und bemühten sich somit nicht um Schadensminimierung.


    Außerdem möchte doch so ziemlich jeder Mensch mit jedem gut auskommen. Zumindest täten das die allermeisten von sich behaupten. Paradox, daß es dennoch soviel Streit, Haß, Zwietracht, Kampf und Krieg auf Erden gibt?!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Hallo,


    vielen lieben Dank für die vielen Hinweise. :)

    ...Du als Administrator bist verpflichtet solche Kommentare zu löschen.

    ...

    Soviel zum Gesetz.

    Ich würde Dir empfehlen Äußerungen aus welcher Region oder welchem Land deine Nachbarn kommen in deinen Videos zu unterlassen. Sonst könnte deren RA dir eventuell noch Ausländerfeindlichkeit vorwerfen....

    Das ist hier aber ein bisschen anders. Auf Youtube bin ich nicht Administrator, sondern Nutzer. Inwieweit ein Dritter von einem Nutzer verlangen kann, Kommentare von weiteren Beteiligten zu verlangen, weiß ich nicht.


    In dem kritisierten Video habe ich die Nationalität der Nachbarn gar nicht erwähnt.


    ... Ohne Anwälte und mit mehr Reden mit den Nachbarn könnten viele Streitigkeiten vermieden werden.....

    Das ist richtig, nur die "Aggression" ging nicht von mir aus. Ich verteidige mich nur, und zwar mit denselben Waffen, mit denen ich bedrängt werde.


    Kurzum: ich denke, wir sollten nicht zu naiv sein, wenn es um die Interessen unserer Gegner geht, die diese durchzusetzen versuchen.


    LG

    Kai

  • In dem kritisierten Video habe ich die Nationalität der Nachbarn gar nicht erwähnt.

    Da mir die Nationalität bekannt ist, musst Du sie irgendwo anders erwähnt haben. So, wie ich es einschätze, wird nach solchen Sachen gesucht und es entstehen ganz schnell mal falsche Verknüpfungen.


    Wie ist das eigentlich mit der Sachbeschädigung(?) an Deinem Zaun jetzt, das war doch eigentlich ein neuer Fall, übernimmt den die Rechtsschutz? Normal würde ich hier ja auch mit den Nachbarn erst einmal reden, aber die Aussichten sind in diesem Fall wohl eher gering, dass sich da etwas positives tut.

  • Da mir die Nationalität bekannt ist, musst Du sie irgendwo anders erwähnt haben. So, wie ich es einschätze, wird nach solchen Sachen gesucht und es entstehen ganz schnell mal falsche Verknüpfungen.


    Wie ist das eigentlich mit der Sachbeschädigung(?) an Deinem Zaun jetzt, das war doch eigentlich ein neuer Fall, übernimmt den die Rechtsschutz? Normal würde ich hier ja auch mit den Nachbarn erst einmal reden, aber die Aussichten sind in diesem Fall wohl eher gering, dass sich da etwas positives tut.

    Hallo,


    ja das habe ich im Mai einmal erwähnt. Jedoch wird dies von der Gegenseite nicht kritisiert, sondern die Kommentare in dem Video vom 21.08.2019: https://www.youtube.com/watch?v=GSOBu9NEoks.


    Auch wegen des Zaunes und der möglichen Kostenübernahme bei einem (neuen) Rechtsstreit ist mein RA mit der RSV in der Auseinandersetzung.


    LG

    Kai

  • Hallo Kai!


    Du bist vermutlich "ein bisschen" jünger - im Alter, nicht in der Bienenhaltung.

    Der Mensch sollte im Alter großherzig und großmütig werden ...


    Versuche mit dem Nachbarn zu reden (auch mit Aufzeichung, zum nachträglichen Notieren), du bist der "Gute" Nachbar.


    Rege dich nicht auf - das schadet nur dir!

    Das "deutsche Recht" ist eine Sache für sich - wir hatten das auch schon durch ...


    Du musst das aber nicht machen - nur wenn du willst.


    Ich wünsche dir - eine Gute Zeit - Rolf

  • ....Versuche mit dem Nachbarn zu reden (auch mit Aufzeichung, zum nachträglichen Notieren), du bist der "Gute" Nachbar.....

    Hallo Rolf,


    danke für den Hinweis, aber diese Phase liegt längst hinter uns. Natürlich gab es vor dem Gang zum RA Gespräche der Gegenseite mit mir.


    Diese Phase haben wir hinter uns gelassen. Nun sind die Anwälte und danach die Richter dran. Du würdest wirklich jetzt noch zu den Nachbarn laufen und um Erbarmen betteln?


    LG

    Kai

  • Die Nationalität des Streitnachbarn wurde nicht nur - soweit ich mich entsinne - in einem YouTubefilm genannt, sondern auch in Kais Eröffnungsbeitrage dieser Diskussion.


    Wie gesagt, daran ist nichts ehrenrühriges. Die Nationalität, konkreter Ethnizität gehört genausowenig zu den vor Veröffentlichung geschützen Persönlichkeitsmerkmalen wie daß er eigentlich, d.h. von der Prägung her Städter ist, sein Alter, sein Geschlecht oder ähnliche "Allerweltsmerkmale". Beim Namen und/oder der Anschrift oder dem Gesundheitszustand sähe es natürlich schon ganz anders aus.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Hallo allerseits,


    mittlerweile habe ich tatsächlich eine Kostenzusage meiner RSV für meinen Anspruch auf Abriss des Nebengebäudes und der Wiederherstellung des zerstörten Zaunes (beides im Video unten dargestellt), unter Einzahlung eines Eigenanteiles von 250 € und Beibringung eines Kostenvoranschlages für die Errichtung des Grenzzaunes.


    Nun also "Feuer frei"? ;) Würdet Ihr wahrscheinlich ähnlich machen?


    LG

    Kai


    Hier das Video (es geht ja jetzt nicht mehr um die Bäume):


    https://www.youtube.com/watch?v=1M2uQ3lXw_o