Das mit dem Recht ust ganz Eindeutig.
Gewerberecht gibt es ja keinen Grund, mit einem Stand unter 30 Völkern ist es Hobby (Da würde ich ganz Eindeutig die Auslegung des Finanzamtes zu Rate ziehen). Du Verkaufst(schenkst) ja nichtmal Honig, damit kann dir auch die Lebensmittelbehlrde egal sein und in der Steuerklärung füllst du wie immer Anlage L mit ner 0 aus und gut.
Bei den Schwärmen, nich viel einfacher, das ist ohne jeden Spielraum im Bienengesetzt geregelt, zieht ein Schwarm aus ist er Herrenlos (Wildtier) bis die Verfolgung aufgenommen wird.
Zivilrechtlich gibt es nur die Ortsüblichkeit als Kriterium, und da dürftest du absolut kein Problem haben.
Mit den Videos, naja da sind schon ein paar Punkte drinnen die als unter der Gürtellinie gewertet werden können, du musst nicht neutral sein, aber so Sachen wie die Nationalität würde ich nicht mehr erwähnen.
Bei der Haftung solltest du vorsichtig sein, da hat sich in den letzten Jahren einiges getan, so das der Postersteller schnell Haftbar ist (spätestens mit der Kenntnisnahme).