Hallo,
was meinst Du damit genau? Von wem? und in Bezug auf was prüfen?
LG
Kai
Ich würde den Anwalt fragen ob sich aus diesem nachbarschaftlichen „Vergehen“ ein eigener Rechtsfall ableiten läßt und die Kostendeckung bei der RS-Versicherung erfragen.
Die Zustände an der Grundstücksgrenze hast Du doch bei Deinem jährlichen Baumschnitt festgestellt.
VG
Tom