Tierseuchenkasse für Bienen - in Schleswig-Holstein unbekannt (?)

  • Hallo allerseits,


    in vielen Bundesländern besteht eine Tierseuchenkasse für Bienen. Ein solches Konstrukt ist nach meinen Recherchen in Schleswig-Holstein unbekannt.


    Welche Erfahrungen habt Ihr mit der TSK außerhalb von SH? Ist eine solche bei Euch vorhanden, und wenn ja, sogar verpflichtend für Imker? Wozu ist eine Tierseuchenkasse da, und welche Leistungen beinhaltet diese?


    Gern würde ich meinen Horizont erweitern.


    LG

    Kai

  • Moin Kai,



    https://www.schleswig-holstein…nhalte/T/tiergesundheit/t...

    Der Tierseuchenfonds ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes

    Schleswig-Holstein mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. mehr lesen

    ...

    tsf-sh.de

    http://www.tsf-sh.de/

    Den neuen Internetnetauftritt des Tierseuchenfonds-Schleswig-Holstein finden

    Sie unter www.schleswig-holstein.de/tsf. Tierseuchenfonds Schleswig- ...

    Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein - Anmelden webTSK

    LG

    Dieter

  • Moin Kai,

    auf telefonische Anfrage beim Vet.amt Elmshorn bekam ich die Auskunft das Bienen in S.H nicht im Seuchenfond sind. Das hat angeblich irgendwas mit Melde- und Anzeigepflicht zu tun.


    LG

    Dieter

  • Die Tierseuchenkasse gibt es in Mecklenburg und dem westlichen Teile Pommerns und ist, soweit ich weiß, verpflichtend in der Anmeldung, dann natürlich kostenpflichtig, und das, im Gegensatz zur einmaligen gebührenpflichtigen Anmeldung der Bienenhaltung beim Veterinäramt, jährlich Kosten verursachend. Nur wenige Ecu, aber auch das kostet mal wieder, sowohl die Kosten bei den Menschen als auch der Nektar für die Bienen läppern sich eben.


    Das Geld wird angeblich dafür abgezogen, um den Imkern (ausreichenden? höchstwahrscheinlich nicht!) Ausgleich/Entschädigung dafür zu bezahlen, wenn der Amtstierarzt/-veterinär die Tötung von Völkern anordnet.


    Sie hat eine eigene Internetpräsenz: https://tskmv.de/

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Mein rudimentäres Anfängerwissen ist für Niedersachsen:


    In Niedersachsen gibt es meldepflichtige Tierarten (Rinder, Pferde, Schweine, Geflügel etc.) zu denen auch Bienen gehören.

    Bei den meisten Tierarten gibt es pro Jahr und Tierart feste Sätze die in die Tierseuchenkasse zu entrichten sind.

    Bienen sind meldepflichtig (1x jährlich oder bei Veränderungen bin ich aktuell nicht sicher) aber beitragsfrei.

    Man könnte also sagen, die anderen Landwirte zahlen für die Imker mit ein, sprich ein kleiner Teil Ihrer Beiträge wird für die Bienen genommen.


    Im Schadensfall bekommen Landwirte und auch Imker eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.

    Ich meine auch Kosten wie z. B. für den Abdecker bei toten Rindern werden aus der Tierseuchenkasse bestritten.

    Den Entschädigungssatz pro Volk kenne ich nicht... Ist aber niedriger als der wirkliche oder Wiederbeschaffungswert.

  • Hallo Kai,


    in Baden-Württemberg bist Du als Imker verpflichtet deine Völker beim Veterinäramt zu melden. Somit hast Du dann auch denn Versicherungsschutz der Tierseuchenkasse des nundeslandes.


    Hatten bei uns in der Nähe die Amerikanische Faulbrut. Veterinäramt hat die Behandlung bzw. in einigen Fällen Abtötung angegordnet und überwacht. Wurden bei den Betroffenen Imkern alle Beuten/ Rähmchen usw. verbrannt. Alle Aufwände und der Ersatz der Völker / Material wurde von der Rierseuchenkasse übernommen. Großzügig und unbürokratisch


    LG Jörg

  • Hallo Kai,


    bei uns in NRW ist es so wie in Niedersachsen.Es besteht Meldepflicht.Wir müssen 1 x im Jahr die max. Völkerzahl,die wir im Jahr halten werden ,melden.

    Ich zahle für 10 Volker-10,00 Euro pro Jahr in die TSK ein


    LG Thomas

  • M.E. ist das hier in NdS so: Die rd. 10 Euro fuer 10 Voelker (genau 9,20 Euro bzw. 0,92 Euro/Volk) zahlen nur die organisierten Imker an ihren Verein und gehen an den Landesverband. Dieser leitet den Betrag an die Imker-Globalversicherung weiter, woraus sich nicht nur ein Schutz gegen Tierseuchen sondern bspw. auch Rechtsschutz ergibt.


    Die Meldung an das Vet-Amt dienst lediglich dazu, dass das Amt im Seuchenfalle weiss, wo es ueberhaupt aktiv werden muss. Allerdings ist das Vet.-Amt nicht fuer die Schadensregulierung zustaendig. Das macht dann die Global-Versicherung.


    Problem ist m.E. fuer nicht organisierte Imker, dass sie ihren Schaden nicht reguliert bekommen, wenn sie sich nicht selbst privat versichert haben.

  • Das kann ich für NRW bestätigen.



    VG

    Tom

  • Tierseuchenkasse in Niedersachsen und Imker-Globalversicherung über Verein sind in meinen Augen verschiedene Paar Schuh...


    Die Globalversicherung leistet ja auch bei anderen Schadensfällen als die Tierseuchenkasse.


    Hier ein Link zur Tierseuchenkasse und deren Leistungen...

    https://www.ndstsk.de/index.php?bereich=3&topic_id=14&high[]=Bienen&genau=0



    Den Beitrag für die Imker zahlen wie mir erklärt wurde alle anderen Landwirte...


    Die Völker werden meines Wissens vom Veterinäramt gemeldet...

    Für nicht gemeldete Völker gibt es keine Entschädigung im Schadensfall...


    Bin an der Stelle aber auch noch dabei mich genauer Aufzuschlauen, da mir die Prozedur der Meldung noch nicht klar ist..

    Bisher nur mit 2 Völkern registriert und meine Völkerzahl beträgt nach dem ersten Jahr nun ja 8...

  • Also ich habe mich mal schlau gemacht. Bei uns in Thüringen werden die Völker an die Thüringer Tierseuchenkasse gemeldet. Die Kosten pro Bienenvolk betragen aktuell 1,00 Euro. Die Anzahl der Völker sollen zum Stichtag 3. Januar gemeldet werden. Völker, welche später dazu kommen kann man online nachmelden.

    Muss ein Volk getötet werden, notiert sich das der Amtstierarzt und man bekommt die Entschädigung durch die Tierseuchenkasse. Es ist auch möglich Medikamente für die Bienen über diese Stelle zu beziehen, dabei kann ein Zuschuss für die Kosten gewährt werden.


    MFG

  • Also ich habe mich mal schlau gemacht. Bei uns in Thüringen werden die Völker an die Thüringer Tierseuchenkasse gemeldet. Die Kosten pro Bienenvolk betragen aktuell 1,00 Euro. Die Anzahl der Völker sollen zum Stichtag 3. Januar gemeldet werden. Völker, welche später dazu kommen kann man online nachmelden.

    Muss ein Volk getötet werden, notiert sich das der Amtstierarzt und man bekommt die Entschädigung durch die Tierseuchenkasse. Es ist auch möglich Medikamente für die Bienen über diese Stelle zu beziehen, dabei kann ein Zuschuss für die Kosten gewährt werden.


    MFG

    Und so etwas gibt es in SH wirklich nicht? Also die Frage geht an alle. Nicht nur Erfurt . Ich dachte bis jetzt die normale Imkerversicherung aus der Mitgliedschaft im Imkerverein käme auch für Schäden durch Seuchen auf. Oder sind es nur Diebstahl/Beschädigung und Forderungen Dritter bei z. B. Stichen.

    Hat da jemand persönliche Erfahrungen mit irgendeinem dieser Fälle.


    Grüße

  • Ich hatte mich in RLP (Rheinland-Pfalz) vor vielen vielen vielen Jahren bei der TSK telefonisch angemeldet, bekam eine Mitgliednummer mitgeteilt, die habe ich aufgeschrieben mit dem Namen der Sachbearbeiterin und der Tel Nummer - und das wars es. Vor ein paar Jahren hatte ich mal nach dem Sachstand nachgefragt. Es war immer noch so wie damals. Irgend ein Schreiben etc bekam ich nie.


    Wie ich Kollegen weis ist das immer noch so, allerdings per Mail.


    Kosten tut es nichts. Es soll noch genug Geld im Topf aus früheren Zeiten sein. Und das schon seit 35 Jahren die ich so überblicken kann.

    lg

  • Und so etwas gibt es in SH wirklich nicht? Also die Frage geht an alle. Nicht nur Erfurt . Ich dachte bis jetzt die normale Imkerversicherung aus der Mitgliedschaft im Imkerverein käme auch für Schäden durch Seuchen auf. Oder sind es nur Diebstahl/Beschädigung und Forderungen Dritter bei z. B. Stichen.

    Hat da jemand persönliche Erfahrungen mit irgendeinem dieser Fälle.


    Grüße

    Ja,

    Bei Diebstahl, Abbrennen von Bienenhäusern gab es Schadenersatz.

    Bei Rechtstreitigkeiten ( jemand fühlt sich im Pool von Wasserholerinnen belästigt, oder einer brennt Mandeln in einer offenen Garage im August 300 m vom Bienenstand entfernt und wird dann "Umschwärmt")

    ist alles zu Gunsten der Imker ausgegangen.

  • Natürlich gibt es auch in S-H die Tierseuchenkasse ubd da zählen die Bienen mit zu, der große Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern ist jedoch das keine Meldepflicht besteht (die Vet. Amt. Meldung ist sepererat und Pflicht).

    Es gibt auch keine Beiträge die zu Zahlen sind, dafür gibt es aber auch fast keine Vergütungen für die Imker aus dieser.


    In anderen Ländern gibt es z.B. freie oder Vergünstigte Varomittel. Im AFB Fall bekommst in S-H max 150€/Volk im Falle des Abtötens znd Verbrennens (bei Anordnung), bei der Sanierung kriegste nichts, da sehen die Kompensationen in anderen Ländern ganz anders aus.