Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen

  • Freizeitimker


    Überlege mal, wenn ich schreiben würde, mixt euch die AS selbst, dann hätte ich genau wie Kai ein Verfahren am Hals, da die Anwendungn wie die OXS verdamfung keine Zulassung in Deutschland hat.

    Natürlich gibt es so viele Anleitungen zum mischen im Internet, weil es keiner macht. :D

  • Vielen lieben Dank foerdehonig für Deine Ausführungen. Das könnte man ja fast 1:1 in die Klagerwiderung mit einbauen.


    Nochmals ganz herzlichen Dank.


    LG von Mielkendorf nach Kiel.


    Kai

  • Zwar verlinke ich nicht gern zu einem mir unangenehmen Forum, jedoch fand ich darin einen Beitrag, der zur hiesigen Problematik als Analogie wunderbar paßt: https://www.imkerforum.de/foru…?postID=728725#post728725


    Den entscheidenden Passus rette ich hier mal: "Damals wusste auch noch jeder das es für AS keine Zulassung braucht da AS ja kein TAM ist - ok, die Rechtsprechung hat sich diesbezüglich in der Zwischenzeit offenbar geändert oder vielleich wurde auch nur eine Grauzone beseitigt - das wissen andere besser"


    Wiederholt sich Geschichte eben doch immer wieder?

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Und zwei Einträge höher, treffliches Zitat von rase:


    "Die Deutschen müssen schon sehr sehr dumm sein im Vergleich zu unseren Nachbarn. Sublimieren können wir ja auch nicht."


    LG

    Kai

  • Ein grosser Mann hat mal gesagt:

    "Geschichte ist die Lüge, auf die man sich geeinigt hat."


    Allerdings steckt da ein Kern von Wahrheit darin. Die AS Behandlung war damals genau so unzulässig wie Heute. Allerdings haben sich Institutionen dafür eingesetzt und man hatte ein massives Problem.

    Die Milbe drohte war.eine echte Bedrohung geworden.


    Und wie mein Uroma zu sagen pflegte:

    "In der Not frisst der Teufel fliegen."'

    ;)

  • Ich komme auf die Apothekenpflicht zurück.


    Während menschliche Arzneimittel / Medikamente nach meinem Wissen in Deutschland grundsätzlich nur in bzw. über Apotheken vertrieben werden dürfen (oder direkt über Ärzte), ist das bei Tierarzneimitteln nicht der Fall.


    Eine schöne, übersichtliche Aufstellung der derzeit "zugelassenen" Varroaizide / Akarizide findet sich hier.


    Insofern ist mir unklar, was das ganze Herumgereite auf Apotheken und Tierärzte, wie es foerdehonig dankenswerterweise zitierte, überhaupt soll, wenn die Vertriebswege so mancher Tiermedikamente doch liberaler als der Menschenmedikamente sind.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Soweit alles nachvollziehbar und richtig, foerdehonig.


    Deshalb darf man eben auch seine Bienen mit Puderzucker bestäuben ("behandeln"), um die bösen Milben zu entfernen.


    Edit: Paß bloß auf, daß Kai nicht noch Dich für das Gerichtverfahren mandatiert.;)

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Puderzucker ist ein Lebensmittel.
    Lebensmittel fallen schon mal nicht unter das AMG.

    Genau, s. § 3 Abs. 2 Nr. 1 AMG :)


    LG

    Kai

  • Aber eines ist mir nun doch noch nicht klar:

    Acetylsalicylsäure ist apothekenpflichtig, ich kann davon eben nicht 1 kg bei Amazon für 20 EUR kaufen,

    sondern nur in Tablettenform in der Apotheke.

    -> Wenn also meine Bienen mal Kopfschmerzen haben, darf ich sie damit nicht bepudern,

    es sei denn der Tierarzt verschreibt Ihnen ein bischen Acetylsalicylsäure.

    Mach ich es doch ohne Tierarzt oder Rezept von ihm, dann greift § 59a AMG Absatz 2 Satz 2.

    Wieso darf man sich - als Mensch - selbst mit in der Apotheke frei verkäuflichen Medikamenten behandeln, seine Tiere aber nicht?


    Insgesamt erscheint mir Deine Argumentation recht schlüssig, um nicht zu sagen, wasserdicht. Ein nur mäßig vorbereiteter Staatsanwalt - seine Anklage legt das jedenfalls nahe - sollte damit aus dem Konzept zu bringen sein. Ein unvoreingenommener Richter sollte das bemerken und seine innere Waagschale, die für den Staatsanwalt bestimmt ist, nach oben wandern lassen.


    Allerdings darf man sich nicht zu früh freuen. Wie schon beschrieben, habe ich es selbst erlebt, wie ein Richter nach einem meiner Argumente sprachlos war. In der Urteilsbegründung war aber dennoch ganz rotzfrech eine fadenscheinige "Begründung" enthalten, warum meine Auffassung angeblich doch falsch ist.


    Edit: So halb kann ich mir meine Frage selbst beantworten: Weil es dafür nicht zugelassen ist. Wenn man nun ASS - es wirkt als Analgetikum, Antipyretikum und als Blutverdünner - z.B. gegen Reisekrankheit einnimmt? Wird sehr wahrscheinlich nicht wirken, aber darf man das? Für sich selbst wahrscheinlich ja, z.B. seinen Kindern geben dann wohl eher nicht.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Tja,

    Erlebe ich gerade im Beruf. Vorher wurde das vom Kunden kategorisch abgelehnt, obwohl es für beide

    Parteien von Vorteil war.

    Nachdem beide Chefs miteinander golfen waren ging es plötzlich.

    So sind es nicht nur immer die Argumente die vorgetragenen werden ausschlaggebend, sondern welche Gewichtung der Richter vornimmt.

    Und da glaube ich, haben die wenigsten Richter den schneid, sich mit einer Lobby anzulegen. Vor allem wenn dann droht, dass die nächste Instanz das dann kippt.

    Da wird doch die eigene Karriere direkt gehemmt.

  • Edit: So halb kann ich mir meine Frage selbst beantworten: Weil es dafür nicht zugelassen ist. Wenn man nun ASS - es wirkt als Analgetikum, Antipyretikum und als Blutverdünner - z.B. gegen Reisekrankheit einnimmt? Wird sehr wahrscheinlich nicht wirken, aber darf man das? Für sich selbst wahrscheinlich ja, z.B. seinen Kindern geben dann wohl eher nicht.

    Die ASS zur einem anderen Zweck als die Zulassung darf ja noch nicht mal ein Arzt dir verschreiben. Das hatte ich ja schon mal beschrieben. Selbst wenn der Arzt aufgrund von seinen Patienten erkennt das ASS auch bei anderen dingen wirkt. Das ist ja die übertriebene Gesetzgebung in Deutschland. Was nicht explizit erlaubt ist das ist verboten. German Angst eben. Das bring uns den wirschaftlichen Abstieg in ein Drittweltland ein. Deindustriealisierung keine Neuerung keine Erfindungen mehr. Was hat D in den letzten 20 Jahren neues Entwickelt und Weltweit vermarktet? Antwort nichts.


    Grüße Thomas

  • Moin,


    ich habe heute eine E-Mail bekommen.


  • Die ASS zur einem anderen Zweck als die Zulassung darf ja noch nicht mal ein Arzt dir verschreiben. Das hatte ich ja schon mal beschrieben. Selbst wenn der Arzt aufgrund von seinen Patienten erkennt das ASS auch bei anderen dingen wirkt. Das ist ja die übertriebene Gesetzgebung in Deutschland. Was nicht explizit erlaubt ist das ist verboten. German Angst eben. Das bring uns den wirschaftlichen Abstieg in ein Drittweltland ein. Deindustriealisierung keine Neuerung keine Erfindungen mehr. Was hat D in den letzten 20 Jahren neues Entwickelt und Weltweit vermarktet? Antwort nichts.


    Grüße Thomas

    das ist doch Käse was Du schreibst… meinst Du wirklich jeder Arzt soll das Recht haben beliebige Medikamente für beliebige Zwecke zu verschreiben. Was ist denn seine Qualifikation dafür?
    Er hat mal eine entsprechende Beobachtung gemacht und versucht es einfach mal bei einem anderen Patienten…. So soll es laufen?
    Wenn es schief geht, wer haftet dann? Die Versicherung des Arztes? Bestimmt nicht…

  • Das Beispiel mit der ASS hat bienengral vielleicht nichr ohne Grund.gewählt, denn sie wird tatsächlich nicht nur gegen Kopfschmerzen angewendet, sondern hat sogar diverse Anwendungsmöglichkeiten.

    So ist.bekannt, dass die blutverdünnende Wirkung und Wirkung gegen Thrombosen auch bei einem beginnenden Herzinfarkt oder bei beginnenden Schlaganfällen hilft.

    Und da genau beginnt das Problem. Bei inneren Blutungen unterschreibt man das Todesurteil des Patienten.

    Daher sollte da nur ein Arzt ran, der den Unterschied hoffentlich kennt.
    So gibt es kaum Medikamente, die für Parkinson zugelassen sind. Dennoch werden etliche Medikamente von einem Arzt für Parkinsonpatienten verschrieben, die für die Krankheit keine Zulassung haben.

    Da wir Bienenhalter aber kein Geld für den Kauf eines Dr.Titels haben ......

  • Das Beispiel ist nicht so gut, da ASS nicht verschreibungspflichtig ist, wobei der Mehrfachnutzen unbestritten ist und die Verordnung ja auch häufig stattfindet.
    off-label-use von Medikamenten ist bei schwierig zu behandelnden Krankheiten wie MS, Parkinson, Alzheimer nichts Ungewöhnliches und möglich. Das läuft dann unter Feldforschung.
    Schlussendlich kann man auch Arzt ohne Doktortitel sein. Die Approbation ist nicht vom Titel abhängig.

  • Moin,


    ich habe heute eine E-Mail bekommen.

    Danke für die Verlinkung. Das Ziel in allen Ehren :) , aber solche "Petitionen" sind ein Witz. Erstens hat noch NIE eine Petition eine Gesetzesänderung bewirkt, zweitens wieviele Stimmen müssen notwendig sein, damit sich der Petitionsausschuss damit beschäftigt? 50.000? Richtig: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/hinweise-532076 Vorliegend sind es bislang 1.217. ;)


    Drittens: der Petitionstext an sich ist nicht korrekt, da erstens das Sublimieren nicht illegal ist, sondern nur nicht zugelassen, und es zweitens auch gar nicht zugelassen werden kann. Drittens beschreibt die Petition nicht, was der Gesetzgeber tun kann, um das Sublimieren zu "legalisieren".


    Eine witzlose Petition also. Wie so viele andere auch.


    LG

    Kai