Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen

  • Hallo allerseits,


    auf geht's zur Strafverhandlung. Das Ergebnis gibt es ca ab 12 Uhr live auf Youtube: https://www.youtube.com/user/Nordbiene



    LG

    Kai

  • Und hier der Bericht über das heutige Gerichtsverfahren: https://www.youtube.com/watch?v=ZFhLbZs55cc



    LG

    Kai

  • Hallo Kai,


    Dass da Gutachter vom DIB herangezogen werden, ist eigentlich der blanke Hohn und damit ist die Sache besiegelt.


    Als ich 1989 mein Studium beendet habe, hätte ich nicht geglaubt mal diesen Satz zu sagen.

    Eine Vorstrafe kann in Deutschland der grössere Ehrentitel sein, als ein Doktor Titel.


    Bitte denke darüber nach, dann auch in 2022 ein Spendenkonto einzurichten. Schliesslich hälst du gerade deinen Kopf für den grossteil der Imker in Deutschland hin.


    Ganz ehrlich: Ich hätte das nicht gemacht.

  • Hallo,


    ja, wir hatten andere Gutachter / Sachverständige vorgeschlagen, aber das letzte Wort hat natürlich das Gericht. Mal sehen welche Antwort vom DIB kommt.


    Deine Einschätzung über den Ausgang kann ich nachvollziehen.


    Zu 2: Meinst Du, ein Spendenkonto wird ausreichend genutzt werden?


    LG

    Kai

  • ...

    Ganz ehrlich: Ich hätte das nicht gemacht.

    Welche Entscheidung hättest Du heute getroffen?

  • Ich hätte die Strafe in Form einer Spende akzeptiert.


    Das Risiko, dass an dir jetzt eine Exempel gemacht wird, ist sehr hoch. Vorstrafe und hohe Kosten drohen.

    Daher habe ich Respekt vor deiner Entscheidung. Es erfordert Mut und Rückrat, dass durch zu ziehen.


    Das Recht und Gerechtigkeit nichts miteinander zu tun haben, hat man mir im Studium gelehrt.

    Was das wirklich heisst, brachte mir das Leben erst bei!


    Leider machen die Erfahrungen einen aber auch im laufe der Jahre müde und mürbe. Da überlegt man sich dreimal, wo man seine Kraft investiert.

    Dennoch gebe ich eben dieses Wissen gerne weiter und wenn es nur ein paar sind, die nicht den gleichen Fehler machen wie ich wzB Finger weg vom Ehrenamt.

    Mir ist vollkommen klar, dass dieselbe Spezies mich damit auf den Kicker haben, die vermutlich auch dich angeschwärzt haben.

  • Moin,

    erstmal Hut ab :thumbup:

    Ich sehe das ganze nicht ganz so pessimistisch wie Bienen Ede ...

    Der DIB muss jetzt reagieren und einen geeigneten fachlich kompetenten Gutacher benennen, wenn nicht wäre das blamabel und würde glaube ich nicht ganz problemlos am DIB vorbeigehen,

    da das Thema inzwischen doch einige Imker interessiert . Ich finde mit der Ausgangslage wenn man das Verfahren Medial richtig publik macht hat man ein gutes Druckmittel ;-)


    Aber die Idee mit dem Spendenkonto sollte man wirklich mal in Betracht ziehen weil das ganze ja mal abgesehen von ein paar Lobbyisten ja eigentlich alle Imker betrifft die nur das beste für ihre Ladys wollen.

    Gruß Jens

  • Ich hätte die Strafe in Form einer Spende akzeptiert....

    Danke für diese Ehrlichkeit. :) Gibt es noch weitere, die das so machen würden? Ich vermute ja.


    Ich war bzw bin auch kurz davor so zu entscheiden, denn das finanzielle Risiko ist extrem hoch, und die Zermürbung ist nicht zu unterschätzen. Derzeit frage ich mich:


    Zu welchem Zeitpunkt nutze ich den Schleudersitz und steige aus?


    LG

    Kai

  • Danke. Ich sehe das leider etwas "realistischer". Der DIB wird sicher einen dieser "Beiräte" benennen: https://deutscherimkerbund.de/…essen_Deutscher_Imkerbund


    Wenn man sich die Namen anguckt, zweifel ich an einem zielgerichteten Gutachten. Kann aber auch sein, dass der DIB anlehnt. Er ist ja zu nichts verpflichtet mir gegenüber. Zumal ich nicht Mitglied bin.


    Alternativ könnte der DIB den "Bienenzuchtberater" des Landesverbandes SH https://www.imkerschule-sh.de benenn. :D Auch das wäre ein Trauerspiel.


    Dennoch: egal, wer benannt wird, wir wissen nie, was in dem Gutachten drinsteht, und welche Auswirkung das auf das Urteil hat. Das Kostenrisiko ist also extrem hoch.


    Wie macht man ein Spendenkonto? Vor allem: wann? Und wo? Hausbank? Paypal? Oder sonstwie?


    Würde das was bringen? Im Moment erschreckt mich etwas das Desinteresse in der Imkerschaft zum Verfahren. Siehe zB imkerforum.de. Dort scheint das rechtliche Thema Tabu zu sein.


    LG

    Kai

  • Dass da Gutachter vom DIB herangezogen werden, ist eigentlich der blanke Hohn und damit ist die Sache besiegelt.

    Im negativen Sinne?


    Was soll denn ein Gutachter anderes herausfinden, als daß die Oxalsäurebedampfung wirksam und bienenverträglich ist und bei entsprechendem Anwenderschutz - den man auch bei der Ameisensäure beachten sollte - nicht über Gebühr gefährlich ist.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • So schnell wie möglich?!

    Dh das Gericht bitten, das Verfahren doch einzustellen gegen Auflage, die Geldsumme an die "Grünen" zu überweisen?


    LG

    Kai

  • Wie wäre es mit Spendenaufruf auf


    - GoFundMe Germany ?

    Danke schön. Da muss ich mich mal schlau machen. Eigentlich finde ich es zu kompliziert, da feste Strukturen vorgegeben (Kampagnenziel, -zeitraum, Zielsumme etc).


    Geht das nicht einfacher über Paypal? :/ Ich glaub der Sester hat das über Paypal gemacht und in 14 Tagen 8.000,00 € erhalten.


    LG

    Kai

  • Über PayPal MoneyPools

    Ab dem 30. September 2021 bieten wir die Möglichkeit, neue MoneyPools zu erstellen, nicht mehr an und werden den Service nach und nach einstellen. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie weiterhin Geld sammeln und empfangen können.

    Wie kann ich nach der Erstellung auf den MoneyPool zugreifen?


    Über PayPal MoneyPools


    Sonst halt ein separates Paypal-Konto mit separater BV erstellen.

    Den eigenen privaten-Paypal-Account dafür öffentlich machne, wäre mir zu heikel.


    Oder Paypal.Me-Link erstellen, aber da fallen dann Gebühren an.

    PayPal.Me

  • Das Imkerforum würde ich nicht als Maßstab nehmen.

    Da regiert ein Hartmut und auf welcher Seite der steht, ist nicht schwer zu erraten.

    Auch die bereits genannten Kandidaten, die Kai immer wieder vorstellt, werden nichts tun.

    Das Thema wird dort nicht eröffnet oder sehr schnell gesperrt.

    Kai ist halt das Aushängeschild für die dunkle Biene bzw auch für andere Bienenrassen bzw auch anderer Imkermodelle, die dieser Spezies nicht gefallen.

    Das musste ich selber erst lernen.

    Im Prinzip machen die nichts anderes wie Dr. Liebig mit seinem Zander, nur halt für deren Belange.

  • Was soll denn ein Gutachter anderes herausfinden, als daß die Oxalsäurebedampfung wirksam und bienenverträglich ist und bei entsprechendem Anwenderschutz - den man auch bei der Ameisensäure beachten sollte - nicht über Gebühr gefährlich ist.

    Ja in diesem Punkt wird ein DIB Gutachter keine andere Aussage machen. Aber so wie ich es nach Kai´s Statment zum Gerichtsverfahren verstanden habe, ist es zumindest für den Staatsanwalt unstrittig (Juristischer Fachmann für AMG) das eine Straftat vorliegt, sobald man ein Mittel welches nicht Zugelassen ist zur Behandlung am Tier zur Lebensmittelgewinnung einsetzt.

    Der Gutachter müsste nun juristisch und tiermedizinisch dahrlegen das verdampfte Ox nicht am Tier wirkt. Dann wäre die Sache mit der Straftat vom Tisch.


    Noch eine Anmerkung. Wenn dies wie der Staatsanwalt meint tatsächlich so ist, dann ist nahezu auch der Einsatz vom Raucher eine Straftat. Der Raucher ist nicht zugelassen und soll bei den Bienen eine Beruhigung hervorrufen also eine medizinische/physiologische Wirkung.

    Fraglich ist dann auch der Einsatz von diversen Kräutern im Zuckerwasser für das Winterfutter.


    Grüße Thomas

  • Welchen Weg würdest Du in dem Verfahren als Angeklagter an meiner Stelle gehen: 13

    1. Gericht bitten, Verfahren gegen Ausgleichszahlung von 2000 € einzustellen (6) 46%
    2. Das Verfahren unter Anhörung der DIB-Gutachter fortführen. Risiko: dennoch Verurteilung und zusätzlich ca. 3-4.000 € Kostenrisiko (7) 54%

    Umfrage


    Guten Morgen, es wäre ja mal ganz interessant, wie Ihr an meiner Stelle entscheiden würdet (bitte gern Abstimmungsbutton nehmen):


    1. Das Gericht bitten, das Verfahren einzustellen gegen Zahlung einer Geldsumme von ca. 2.000 € an eine gemeinnützige Organisation. Folge: das gesamte Verfahren fällt unter den Tisch, eine Verurteilung und somit Eintragung in das Vorstrafenregister entfällt. Ich wäre in diesem Fall nicht Vorbestraft. Oder:
    2. Das Verfahren so weiterführen mit den Gutachtern des DIB, und das Risiko, dennoch verurteilt zu werden. In diesem Fall müsste ich die Gutachterkosten von jeweils ca. 3.000 € zusätzlich tragen, wenn ich dennoch verurteilt werde. Gesamtkostenrisiko also bei ca. 6.000 €, Tendenz steigend. Zusätzlich im Fall der Verurteilung: Eintrag in das Bundeszentralregister, ich wäre also ein Straftäter.


    So Ihr Lieben, stimmt gern anonym ab:

  • Jeder hat in seinem Leben mehrfach die Gelegenheit seinen ganz persönlichen Don-Quijote-Kampf zu führen Kai. Wenn es Dir total wichtig ist eine Entscheidung herbei zu führen dann mach das. Streut man eine handvoll Vernunft über den ganzen Sachverhalt dann lautet die Empfehlung FINGER WEG (und Kosten so gering wie möglich halten).

    Denn um was geht es eigentlich? Geht es darum eine Entscheidung herbeizuführen "Oxalsäure Sublimation an Bienen ist in Zukunft erlaubt" oder geht es darum "arzneimittelrechtlich eingestuftes Material bei sich zu Hause zu deponieren"?

    So wie ich das sehe ist die Sublimierung von Oxalsäure überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens und dami ist fraglich ob man einen Don-Quijote-Kampf kämpfen soll damit es anschließend erlaubt ist Arzneimittel (egal welche) in unbegrenzter Menge (Apotheke) bei sich zu Hause lagern zu dürfen.

    Gehe ich richtig in der Annahme daß es Dir ganz speziell um die Sublimation und nur darum geht? Wenn ja dann weiß ich nicht was Du in diesem Verfahren sollst, denn in dem Verfahren geht es nicht um die Sublimation. Du kennst den Vergleich "Äpfel-Birnen"?

    Natürlich habe ich gerne an Deiner Umfrage teilgenommen.

  • Moin, das ist eine Entscheidung die dir keiner abnehmen kann aber das das Tamg hier greift ist schon komisch. Die Bienen werden nach der Honigernte bedampft und dann im nächsten Jahr die vievielte Generation erneut? Das Lebensmittel Honig kommt mit dem Os Nebel garnicht in Berührung. Anders als bei zugelassenen Mitteln die sogar während der Tracht angewendet werden dürfen, gleiches Mittel, gleiche Wirkung.

    Lg

    Dieter