das wäre doch auch ein Killerargument für den geforderten Imkerschein... wer die Ausbildung und Prüfung absolviert, ist in der Sublimation und der notwendigen Anwendersicherheit unterwiesen und darf.
DIB? - Nee! - Deutscher Imkerbund gegen Oxalsäure-Verdampfung
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„Nicht besser“ ist zumindest „gleich gut“, sonst wäre es ja „schlechter“. Ein gleich wirksames Verfahren sollte nicht per se abgelehnt werden.
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Die vorgeschriebene Behandlung der Varroose mittels eines zugelassenen Tierarzneimittels würde ich nicht unbedingt als unvernünftigen Grund im Sinne des TSG bezeichnen. Ganz formal betrachtet, ohne Emotion.
Die Behandlung nicht. Jedoch den bezueglich guter fachlicher Praxis in D laengst ueberholten Stand der Zulassung. Die Faktenlage ist der Verstoss des Arzneimittelgesetzes gegen den Tierschutz. Weil dieses m.W. keine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Veranlassung einer Arzneimittelzulassung enthaelt, welche keine Aussicht auf Gewinnerwirtschaftung bieten. Gentechnische Grossexperimente an Menschen mit ungewissem Ausgang sind hingegen moeglich, weil dort Gewinne in neunstelliger Hoehe winken. Das ist der Kern des Problems.
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Neunstellig reicht bei Weitem nicht.
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Fakten:
Wo sind die Studien, die die Wirksamkeit der Sublimation belegen? Oft zitiert wird die Fischermühle, danach kam (einfach auffindbar) nichts mehr. Api-Bioxal hat ja in mehreren EU Ländern eine Zulassung, somit sollten dort die notwendigen Studien vorliegen.
Die Argumentation das etwas zugelassen werden soll weil nur jemand keinen Gewinn erzielen will erschließt sich mir nicht. Dafür gibt es Zulassungsberfahren, die in meiner naiven Weltsicht erst Mal für jeden Bewerber gleich sind.
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Die Argumentation das etwas zugelassen werden soll weil nur jemand keinen Gewinn erzielen will erschließt sich mir nicht. Dafür gibt es Zulassungsberfahren, die in meiner naiven Weltsicht erst Mal für jeden Bewerber gleich sind.
So recht erschliesst sich mir der Sinn Deiner Worte nicht.
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Ich habe dich so verstanden das das Arzneimittelgesetz geändert werden soll, das eine Medikamenten- Zulassung von staatlicher Seite verpflichtend werden soll, wenn keine Gewinnerzielung gewünscht ist.
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Die Argumentation das etwas zugelassen werden soll weil nur jemand keinen Gewinn erzielen will erschließt sich mir nicht. Dafür gibt es Zulassungsberfahren, die in meiner naiven Weltsicht erst Mal für jeden Bewerber gleich sind.
Formal betrachtet sieht es so aus das es für alle Bewerber gleich ist. Fakt ist aber das ein Bewerber mit kleinem Geldbeutel das Verfahren nicht finanziern kann. Damit ist er ausgeschlossen und somit keine Gleichheit für die Bewerber. Ein Dr. Liebig z.B. hätte genugt Datenmaterial um ein Zulassung zu bekommen aber eben nicht genug finanzielle Mittel.
Ebenso sieht es Formal so aus das vor Gericht alle gleich sind. Fakt ist aber mit entsprechend Geld und Vitamin B im Rücken kann man das Gerichtsverfahren in seinem Sinne beinflussen. Der Staatsanwalt ist z.B. Weisungsgebunden durch den Justitzminister. Wenn der dem Staatsanwalt sagt einstellen wird eingestellt.
Soviel zu alle Gleich. Die Schweine sind immer gleicher (animal Farm).
Grüße Thomas
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Ich habe dich so verstanden das das Arzneimittelgesetz geändert werden soll, das eine Medikamenten- Zulassung von staatlicher Seite verpflichtend werden soll, wenn keine Gewinnerzielung gewünscht ist.
Das AMG gehört auf jedenfall geändert. Es kann doch nicht sein das nur der Einsatz eines Stoffes zur Verbesserung der Gesundheit dann plötzlich ein Medikament wird und man deshalb eine Straftat begeht weil dieser Stoff für den speziellen Zweck keine Zulassung als Medikament hat.
Als extremes Beispiel wie schon Freizeitimker beschrieb. Aspirin hat eine Zulassung als Schmerzmittel und Blutverdünner. Wenn ich das einer Person gegen Husten gebe mach ich mich Strafbar im Sinne des AMG. Hier wird kein Gerichtsverfahren angestrengt werden, da einfach behaupt werden kann das ich das der Person gegen Schmerzen gab. Aber es zeigt wie Absurd das AMG in seiner Ausprägung ist.
Etwas anderes wäre wenn ich einen Stoff mit Heilversprechen in Verkehr bringe ohne das dieser Stoff eine Zulassung hat.
Das AMG in seiner jetztigen Ausgestalltung steht dem Mittelalter in Punkto Inquisition zur Hexenverbrennung in nichts nach. Hier wurden durch den Einsatz von Kräutern etc. und nicht von zugelassenen "Ärtze" eine Straftat (Hexerei) postuliert mit entsprechender Ahndung.
Grüße Thomas
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Ich habe dich so verstanden das das Arzneimittelgesetz geändert werden soll, das eine Medikamenten- Zulassung von staatlicher Seite verpflichtend werden soll, wenn keine Gewinnerzielung gewünscht ist.
Wenn Du "gewünscht" durch "möglich" ersetzt, dann passt es. Wobei dennoch ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen ist, dieses jedoch aus Steuermitteln finanziert wird und als Standardzulassung der Allgemeinheit zu Gute kommt.
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@Postkugel: jetzt habe ich es verstanden, danke.
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Wo sind die Studien, die die Wirksamkeit der Sublimation belegen?
Ganz im Ernst und ich hätte es selber nicht geglaubt so etwas zu schreiben, aber ich würde in dem Falle mal bei der Aumeier anfragen.
Die hat wohl Versuchsreihen, die die unzureichende Wirkung der 60%igen AS bei ungünstigen Witterungsbedingungen ab September belegen sollen und die die Wirksamkeit der Sublimation mit dem Teelicht belegen sollen. Zumindest propagiert sie so etwas, finanziert durch den LandesverbandKai Eines ist mir unklar. Ist der Vorwurf nun illegal Oxalsäure gelagert zu haben, oder sublimiert zu haben?
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... Kai Eines ist mir unklar. Ist der Vorwurf nun illegal Oxalsäure gelagert zu haben, oder sublimiert zu haben?
Hallo,
der strafrechtliche Tatvorwurf lautet: "Erwerb und Lagerung eines nicht zugelassenen Stoffes zum Zweck der Anwendung an Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (§ 59a Absatz 2 Satz 2 Arzneimittelgesetz)".
LG
Kai
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Hallo Werdener,
Herr Dr. Liebig hat da keinen Zugang mehr und böse Zungen behaupten, er hätte Hausverbot in einem Institut.
Aber genug vom Tratsch.
Ich war ja dabei, als er sein Stövchen vorgestellt hat und er hat die gute Bienenverträglichkeit und die hohe Milbensterblichkeit erkannt sowie die vollständige Rückstandsfreiheit.
Man kann vieles über ihn sagen, aber ist ein hervorragender Analyst und versteht das Händling mit den Bienen wie wenige.
Damals vor langer Zeit wollte er sich bereits um eine Zulassung kümmern. Aber weder er noch Pia können über die Köpfe ihrer Vorgesetzten Instanzen entscheiden. Aufgrund der langen Zeitspanne ist das meine Interpretation dazu.
Nun zur Harmonisierung in der EU. Deutschland tritt hier als Chemie und Arzneimittelnation auf die Bremse. Ich weiss, dass die Umsatzsteuer als weitgehend harmonisiert gilt. Dennoch gibt es Länder die durch Umsetzungsvorschriften eben dies fast unmöglich machen. Bis es zu einer Harmonisierung in dem Bereich kommt, werden mich die Würmer gefressen haben und die EU wird es garantiert in der Form nicht mehr geben.
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Wenn man beim D.I.B austritt, kann man dann z.B. zum Verein Dunkle Biene Bayern eintreten, auch wenn man selber keine dunkle Biene hat? Wie steht dieser Verein zur Oxalsäure(verdampfungs)behandlung ?
Es ist nicht wirklich relevant, wie der einzelne Verein/Verband zur Oxalsäuresubblimation steht, da wir uns alle an die Gesetze im Land halten müssen - und es in Deutschland zur Zeit nicht als Behandlungsmethode zugelassen ist.
Es gibt jedoch Gespräche unter den großen Verbänden, die auf den D.I.B. einwirken. Der D.I.B. vertritt überwiegend Freizeitimker und sieht daher keine Notwendigkeit sich an dieser Front (Oxalsäuresubblimation) eine blutige Nase zu holen. Der Bundesverband Dunkle Biene Deutschland, der Erwerbsimkerbund (DBIB) und die Buckfastimker (GedB) sehen das etwas anders und werden sich mit dem D.I.B. verständigen.
Die Zusammenarbeit der Verbände funktioniert deutlich ruhiger, als die der Mitglieder hier im Forum.
Also bitte fair und sachlich bleiben. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. -
Moin,
im Mellifera Forum wird auch diskutiert
https://discourse.mellifera-netzwerk.de/t/keine-unters…kerbund/1988/28
Dort wurden 2 Links gepostet zum Thema Sicherheit AS und OX danach finde ich AS gefährlicher.
http://www.gifte.de/Chemikalien/ameisensaeure.htm
http://www.gifte.de/Chemikalien/oxalsaeure_dihydrat.htm
Und hier von unseren Nachbarn
http://bienenstand.at/wp-content/upl…ftBiene2020.pdf
QuoteVon den unterschiedlichen Anwendungen der Oxalsäure, wird die Verdampfung von 51,8% aller Imkereien
angewandt, das Träufeln oder Sprühen von 35,9% und das Träufeln von Oxalsäureprodukten
mit weiteren Inhaltsstoffen (Hiveclean/Bienenwohl/Varromed) von 26,9% der Imkereien
Lg Dirk
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Hallo,
dazu gibt es heute einen aktuellen Live Stream: https://www.youtube.com/watch?v=K5AoJOTBGt8
LG
Kai
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der strafrechtliche Tatvorwurf lautet: "Erwerb und Lagerung eines nicht zugelassenen Stoffes zum Zweck der Anwendung an Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (§ 59a Absatz 2 Satz 2 Arzneimittelgesetz)".
Hm...
Bist Du nicht bekennender "Nichthonigräuberimker", Kai?
Damit wirst Du sicher nicht "nach außen" mit Honiginverkehrbringen erscheinen. (Nähkästchen: Das tue ich aus gutem Grunde auch nicht, wurde bislang meinen Honig aber immer los.)
Man kann Bienen - vorrangig oder ausschließlich - z.B. auch wegen der Bestäubungsleistung halten. Oder nur "aus Spaß an der Freude"?!
Eigentlich müßte der Staatsanwalt diese Honiggewinnung oder gar -inverkehrbringung doch nachweisen?! Naja, eigentlich...
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Die Fairness habe ich ja erlebt und nein, sollte der Verband der dunklen Biene mit dem DIB und DDIB zusammen arbeiten, ist das nicht mein Verband.
Die Aussage ist insgesamt bezeichnend. Ja, dann muss der Verband sich eine blutige Nase holen, wenn die überwiegende Mehrheit der Imker mit dem Verfahren der Sublimierung arbeitet.
Ansonsten braucht man ihn nicht!
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...Eigentlich müßte der Staatsanwalt diese Honiggewinnung oder gar -inverkehrbringung doch nachweisen?! Naja, eigentlich...
Nee, muss er nicht.

Auch dieses Thema wurde vor Gericht natürlich erörtert. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sprechen wir von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Dazu gehören auch Honigbienen, so der STA, unabhängig davon, ob der Imker konkret Honig erntet. Sebst wenn er dies nachweislich nicht tut, könne er ja Völker verkaufen, aus denen dann ein anderer Honig erntet.
Es handele sich als um ein ("abstraktes") Gefährdungsdelikt.
LG
Kai
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