Sublimieren von Oxalsäure ab November 2023 in Deutschland legal?

  • Komm drauf an, wofür. Wir erinnern uns: ich erhielt einen Strafbefehl wegen des Erwerbs und Besitzes von Oxalsäure kristallin zum Verdampfen. 2.000,00 € plus Vorbestrafung und Eintragung ins Bundeszentralregister. Das ist der Preis.


    LG

    Kai

    Kai
    wurde das Verfahren nicht nach §153a StPO gegen Auflage eingestellt?

    Ich meine zu erinnern, du hättest seinerzeit dementsprechend berichtet.


    Gruß, Thorsten

  • Kai
    wurde das Verfahren nicht nach §153a StPO gegen Auflage eingestellt?

    Ich meine zu erinnern, du hättest seinerzeit dementsprechend berichtet.


    Gruß, Thorsten

    Hallo, ja ganz genau. Die Auflage war, 500,00 € an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Diese konnte ich mir sogar selber aussuchen. Ich wählte den https://www.dosenmoor.eu/der-verein/ :)


    Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.


    LG

    Kai

  • Hast Du Absatzprobleme? Ich nicht. Insofern ist es mir egal, wer da im Ausland welches Rattengift in seine Beuten schuettet. Muss man ja nicht essen. Und wer's tut, solls tun. Rauchen muss schliesslich auch niemand und trotzdem werden Zigaretten verkauft.


    Ich und meine Kundschaft habe jedoch einen gewissen Anspruch an den Honig, den wir verzehren. Und technische Oxalsaeure hat wg. der unzureichenden Qualitaetssicherung einfach nichts in den Beuten verloren. Punkt.

    Nein ich habe keine Absatzprobleme und nebenbei ich vermarkte im DIB-Glas gehe also in Punkt Qualität über die Honigverordnung hinaus. Außerdem setzte ich nur Organische Säuren zur Behandlung ein keine Chemie wie Amitraz oder Bayvarol etc.. Prizipiell bin ich bei dir. Das nicht ungeprüftes zur Behandlung eingesetzt wird. Aber hier immer neue Forderungen aufzustellen und den Imker zu kriminalisiern (siehe Kai) weil nicht genau nach Zulassung angewandt führt doch nicht zu mehr Sicherheit im Gegenteil. Dann wird eben mehr vom Ausland hier verkauft. Weil wenn genug Imker verurteilt wurden einig mit dem Imkern aufhören.

    Es gibt hier im Forum Imker die Ihren Honig laut deren Aussage nicht für mehr als 4 Euro pro 500 Gramm verkaufen können, weil der Preisdruck vom Discounter so stark ist. Wenn schon alles vom Ausland herreingelassen wird, dann müsste das auf dem Glas auch deutlich (nicht im Kleingedrucken) stehen das der Honig unter umständen nicht nach der Honigverordnung in D hergestellt wurde.

    Das ganze geht ja hier soweit das der Imker wie bei Kai verurteilt wird weil er legal eine Oxalsäure gekauft hat und er gar keinen Honig von seinen Bienen ernetet bzw. in Verkehr bringt. Weil Zitat " es ja die Möglichkeit gäbe seine Bienenstöcke einem anderen Imker verkauft und dieser Honig erntet".

    Was ist denn bei dieser Argumentation dann mit Kunstschwärmen aus dem Ausland etc. nebst dem Honig aus dem Ausland.

    Grüße Thomas

  • Es gibt hier im Forum Imker die Ihren Honig laut deren Aussage nicht für mehr als 4 Euro pro 500 Gramm verkaufen können, weil der Preisdruck vom Discounter so stark ist.

    Kann ich gar nicht nachvollziehen. Generell verkaufe ich erheblich höher als 4 €. Ich komme gerade von einem Herbstmarkt. Am besten gingen die beiden Sorten für 9 €. Gell, nicht einzelne Gläser!

  • So Ihr Lieben,


    die Zulassung wurde heute veröffentlicht, anbei der Zulassungstext zum Herunterladen. :)


    Mehr heute Abend in einem Video.


    LG

    Kai

  • "Für die Behandlung eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des Tierarzneimittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox Eddy Verdampfer) geben."


    Prima, dass die Zulassung nicht auf den Eddy beschränkt wurde. Gut auch, dass ein einziges Medikament fuer alle 3 Anwendungsarten zugelassen ist und man zum Anmischen weder "Wasser ad us. ved." noch "Zucker ad us. ved." benoetigt. Das ist mal ein deutlicher Fortschritt in der Zulassung. Schade, das nur Trink- und kein destilliertes Wasser genannt wird, weil letzteres beim Ansetzen einer zuckerfreien Spruehloesung die Haltbarkeit selbiger m.E. verbessert. Aber naja, man kann nicht alles haben und ob das jemals jemanden interessiert...wo kein Klaeger...

  • Interessanterweise ist bei der Anwendung als Träufelbehandlung 8g auf 200ml 1:1 Zuckerwasser genannt. Das entspricht quasi 4% (Masse/Volumen), nicht wie bei OXUVAR die 3,5%. Bei wärmeren Wetter (Südeuropäische Winter oder bei uns im Sommer) sogar 6% (12g auf 200ml).

    Haben wohl alles passend zu den 2g Beutelchen berechnet. Da wären 7g auf 200ml eher schlecht dosierbar und 8g auf 230ml zu unschöne Zahlen?

  • Dann kann ich schon mal das käfigen von Königinnen üben um im Sommer die Völker brutfrei zu bekommen

    Kann jeder machen, wie er möchte, kommt für mich aber nicht infrage. Zum einen bin ich dieses Weiselgesuche leid, zum anderen ist das nicht artgerecht. Schwächen tut es die Völker zudem.


    Deshalb bleibt für mich nur die Blockbehandlung, die sich durchaus über mehrere Wochen hinziehen kann, da ich erst damit aufhöre, wenn nichts mehr fällt.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Naja, beim Traeufeln/Spruehen ist die effektive Dosierung ja sowieso nur Pi*Daumen, da kommt es vermutlich auf +/- ein halbes Prozent Wirkstoffgehalt in der Fertigloesung nicht an.

    Und beim Verdampfen scheint es ähnlich zu sein. Ein Gramm mehr oder weniger scheint da völlig ohne Belang zu sein.


    LG

    Kai