Komm drauf an, wofür. Wir erinnern uns: ich erhielt einen Strafbefehl wegen des Erwerbs und Besitzes von Oxalsäure kristallin zum Verdampfen. 2.000,00 € plus Vorbestrafung und Eintragung ins Bundeszentralregister. Das ist der Preis.
LG
Kai
Kai
wurde das Verfahren nicht nach §153a StPO gegen Auflage eingestellt?
Ich meine zu erinnern, du hättest seinerzeit dementsprechend berichtet.
Gruß, Thorsten