Varroxal 0,71 g/g Oxalsäure zum Verdampfen zugelassen

  • Es wird heißen : Varrox Eddy und der Pfannenverdampfer von Andermatt sind zum Sublimieren

    geeignet und dürfen verwendet werden.

    Der Zulassungstext ist doch veröffentlicht.

    Dort wird von geeigneten Geräten gesprochen und die Andermatt-Geräte sind als Beispiele benannt. Von daher kann ich nicht erkennen, wo der Gerätezwang nachträglich herkommen soll.

  • Geeignet ist ein Gerät offensichtlich dann, wenn es die Oxalsäure bzw. dessen Hydrat bis zur Sublimation erwärmt/erhitzt. Damit wären wir aber genaugenommen schon wieder im Bereich der Tautologie, des Pleonasmus' und des Zirkelschlusses.


    Kurzum, man nehme irgendein Gerät, das sublimiert, dann ist es logischerweise und konkludent dafür auch geeignet. Tut es das nicht, ist es eben leider ungeeignet und mithin unzulässig. Warum es dann allerdings unzulässig sein soll, wenn es mit der Oxalsäure nichts tut, jedenfalls nicht zerstäubt, verdampft, sublimiert, verschließt sich mir.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Hallo allerseits, da es zum Thema passt: rechtliche und technische Fragen und Antworten zum Verdampfen:



    LG

    Kai

  • Bin gespannt auf die Definition von ,,geeignetem Gerät "

    Vielleicht werden sich irgendwann Juristen daran austoben. Die hängen sich berufsbedingt in nahezu alles hinein, haben aber leider nur selten Ahnung. Dito Journalisten. Leider haben einige Juristen neben dieser fatalen Kombination auch noch Macht, vor allem die Richter. Und so dürfen die z.B. "entscheiden" , daß es (angeblich) mehr als zwei Geschlechter gibt. Auch die Erfindung sog. "Schutzwaffen" gehört zu deren intellektuellen Stilblüten.


    Aber das ist insgesamt ein anderes Thema.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Hallo Kai

    habe mir eben den Live Chat von Gestern angesehen.

    Im großen und ganzen war er gut und informativ.


    Ich hätte da nur eine Bitte


    Das Klavier geklimpere im Hintergrund fand ich nervig und störend.

    Das gesprochene Wort sollte im Vordergrund stehen.


    Bitte beim nächsten mal weglassen oder ganz leise !


    Nichts für Ungut Dirk

  • ..

    Das Klavier geklimpere im Hintergrund fand ich nervig und störend.

    Das gesprochene Wort sollte im Vordergrund stehen.

    ...

    Hallo,


    danke für den wertvollen Hinweis. Werde ich auf jeden Fall berücksichtigen. Solche Rückmeldungen sind so superwichtig und leider selten.


    LG

    Kai

  • Vielleicht werden sich irgendwann Juristen daran austoben. ...

    Hallo, meine Definition von geeignetem Gerät ist:


    "Jedes Gerät, das Varroxal 0,71 g/g gemäß der Zulassungsverordnung sublimiert, ist geeignet".


    Stövchenverdampfer, Alkoholverdampfer, Varomor etc. gehören definitiv nicht dazu.


    Eine andere Definition würde mir nicht einfallen. :)


    LG

    Kai

  • Kauft euch das Mittel, dann seid ihr Gesetzeskonform,

    Der Rat ist nachvollziehbar, aber ich werde für 75 g 0,71%ige Oxalsäure keine 35 € berappen, denn das ist ein Preis jenseits von gut und böse. Ich kaufte vor Jahren mal 20 oder 25 kg Oxalsäure(dihydrat) für ca. 75 €. Ein beruhigender Vorrat, den ich noch nicht mal anzapfte.


    Bei Ameisensäure ist der Preisunterschied bei weitem geringer. Die über den Verein ermäßigt bezogene Ad-us-vet-Ameisensäure kann mit der technischen im Einzelhandel preislich mithalten. Es geht doch!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Ich verstehe die ganze Diskussion nicht im Ansatz. Sehr viele haben quasi darum gebettelt, dass das Sublimieren in Deutschland endlich zugelassen werden möge. Nun, da dies passiert, wird anstatt sich zu freuen, wieder einmal das Negatiive in der Botschaft gesucht.

    Hey Leute, die Tür ist aufgestoßen. Andermatt hat die ersehnte Zulassung erwirkt. Kosten? Sicher nicht wenige. Dann finde ich es auch legitim, wenn sie erstmal gut daran verdienen.

    Wenn man die 75g/Packung und die 2g/zweizargiges Volk nimmt, sollte man mindestens 35 einzelne Behandlungen (bei nicht allzu genauer Mengenbemessung) durchführen können. Macht etwa 1€ pro Volk und Winterbehandlung. Zuviel? Ich finde nicht.

    Freut euch doch einfach, dass es nun möglich ist zu sublimieren!

  • Ich werde mir definitiv eine Packung zulegen. Man weiß ja nie auf welche komischen Gedanken das Veterinäramt kommt.

    Als Alibi sozusagen. Daran dachte ich natürlich auch schon. Wenn man sich konsequent absichern möchte, muß man sich allerdings jedes Jahr so etwas kaufen, Kaufnachweis inklusiv, und ein Bestandsbuch führen.


    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht im Ansatz. Sehr viele haben quasi darum gebettelt, dass das Sublimieren in Deutschland endlich zugelassen werden möge. Nun, da dies passiert, wird anstatt sich zu freuen, wieder einmal das Negatiive in der Botschaft gesucht.

    Hey Leute, die Tür ist aufgestoßen. Andermatt hat die ersehnte Zulassung erwirkt. Kosten? Sicher nicht wenige. Dann finde ich es auch legitim, wenn sie erstmal gut daran verdienen.

    Wenn man die 75g/Packung und die 2g/zweizargiges Volk nimmt, sollte man mindestens 35 einzelne Behandlungen (bei nicht allzu genauer Mengenbemessung) durchführen können. Macht etwa 1€ pro Volk und Winterbehandlung. Zuviel? Ich finde nicht.

    Freut euch doch einfach, dass es nun möglich ist zu sublimieren!

    Möglich war es auch vorher schon, deshalb gehörte ich ganz gewiß nicht zu den "Bettlern", daß das endlich erlaubt wird. Da ich die Ameisensäure komplett mit Oxalsäure ersetzte, sehe ich die Notwendigkeit der Blockbehandlung. Und da reichen 1 € pro Volk ganz bestimmt nicht aus. Ansonsten äußerte ich mich schon im Beitrag zuvor über das Preisverhältnis ad us. vet. zu technisch bei beiden Säuren. Was daran "nicht im Ansatz" zu verstehen ist, verschließt sich mir.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Hallo,

    heute im Infobrief Bienen und Imkerei aus Mayen,

    http://www.bienenkunde.rilp.de

    Zitat: Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Zulassung der Verdampfungsmethode von Varroxal zurzeit ausschließlich auf die beiden Geräte Varrox und Varrox Eddy beschränkt.

    Und jetzt?


    Zitat aus dem Infobrief: "...Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Zulassung der Verdampfungsmethode von Varroxal zurzeit ausschließlich auf die beiden Geräte Varrox und Varrox Eddy beschränkt. Es darf also nicht mit allem verdampft werden, was der Imkereifachhandel anbietet! ..."

  • Hallo,

    heute im Infobrief Bienen und Imkerei aus Mayen,

    http://www.bienenkunde.rip.de

    Zitat: Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Zulassung der Verdampfungsmethode von Varroxal zurzeit ausschließlich auf die beiden Geräte Varrox und Varrox Eddy beschränkt.

    Und jetzt?

    Hallo,


    jo, danke schön, diese Interpretation des Zulassungstextes* ist aber sachlich falsch und damit nicht haltbar. Zulassungen können immer nur Arzneimittel betreffen, keine Gerätschaften.


    *Im Zulassungstext lautet es unter 3.9 auch entsprechend:


    "Für die Behandlung eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des Tierarzneimittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox Eddy Verdampfer) geben."


    LG

    Kai

  • Zulassungen können immer nur Arzneimittel betreffen, keine Gerätschaften.

    Naja, wir waren doch hier im Forum aber schon soweit, daß Ameisensäure nur mit dem Nassenheider Verdunster oder dem Liebig-Dispenser, nicht jedoch mit z.B. Schwammtüchern oder Bierdeckeln verdunstet werden darf.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Na, das wird spannend!

    Ich schätze mal, das wird noch ein Fall für das Gericht. Zumindest der Hersteller der Stövchenverdampfer hat laut Pia Aumeier schon angekündigt, dass er das vor Gericht klären lassen will.

  • Zitat aus dem Infobrief: "...Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Zulassung der Verdampfungsmethode von Varroxal zurzeit ausschließlich auf die beiden Geräte Varrox und Varrox Eddy beschränkt. Es darf also nicht mit allem verdampft werden, was der Imkereifachhandel anbietet! ..."


    "Für die Behandlung eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des Tierarzneimittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox Eddy Verdampfer) geben."

    Man hat schon immer versucht, durch die Hintertür unlautere "Gesetze / bindende Empfehlungen" durch zu drücken. Funktioniert sogar öfter als die Meisten bemerken.


    Grüße von der Insel, Fred

  • Naja, wir waren doch hier im Forum aber schon soweit, daß Ameisensäure nur mit dem Nassenheider Verdunster oder dem Liebig-Dispenser, nicht jedoch mit z.B. Schwammtüchern oder Bierdeckeln verdunstet werden darf.

    Genau, zugelassen wird immer nur das Arzneimittel und die Art der Applikation (z. B. Langzeitverdunstung, Sublimation, etc) Aus der Art der Anwendung ergeben sich dann die geeigneten Geräte.


    LG

    Kai

  • Na, das wird spannend!

    Ich schätze mal, das wird noch ein Fall für das Gericht. Zumindest der Hersteller der Stövchenverdampfer hat laut Pia Aumeier schon angekündigt, dass er das vor Gericht klären lassen will.

    Da bin ich auch sehr gespannt, denn bei Teelichten wird ja außer OX noch etwas anderes im Bienenvolk freigesetzt. Dieses "etwas" ist vom Zulassungstext nicht erfasst.


    Wie er das verwaltungsrechtlich feststellen lassen will, ist mir derzeit nicht klar. Möglicherweise durch eine Art Feststellungsklage?


    LG

    Kai

  • Tatsächlich? Du meinst weil die OX überhitzt und dann auch Ameisensäure etc. entsteht?

    Ich sag's ja, das wird noch spannend.


    Obwohl es in meinen Augen an diesem Satz gar keinen Interpretationsspielraum gibt.

    Zitat

    Für die Behandlung eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des Tierarznei-

    mittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox Eddy Verdampfer) geben

    Würde hier nicht "z.B." stehen, wäre es vielleicht so.

    Aber da es eine beispielhafte Aufzählung ist, ist es klar. Beispielhafte Aufzählungen sind ja nie vollständig. Niemals nicht!


    Na, wir werden sehen...