Varroxal 0,71 g/g Oxalsäure zum Verdampfen zugelassen

  • Moin, hat es irgendeinen Imker je gekümmert was im Gesetzbuch steht?

    Gruß Dieter

    Ps. Es ist eindeutig das jedes GEEIGNETE Gerät zum verdampfen zugelassen ist!

  • Dieses etwas gelangt allerdings auch ins Bienenvolk, wenn der Imker einen Smoker benutzt.

  • ...hat es irgendeinen Imker je gekümmert was im Gesetzbuch steht?...

    Hallo Dieter,


    die Imker meist nicht, volle Zustimmung. Manch Staatsanwalt daraufhin aber schon, zum Beispiel meinen:




    Dieses etwas gelangt allerdings auch ins Bienenvolk, wenn der Imker einen Smoker benutzt.

    Stimmt. Daher kommt es laut Gesetz ja auch immer auf den Zweck an. ;) Selber vor Gericht erlebt, ich spreche da aus Erfahrung.


    LG

    Kai

  • Hallo Kai, deinen Kampf mit den Behörden habe ich aufmerksam verfolgt und ich weiß das man mit manchen Sachen sehr vorsichtig sein sollte, vor allem wenn es nicht erlaubt ist. Aber wenn wir uns an alle Gesetze und Verordnungen halten würden, vor allem wenn sie jedem Rechtsempfinden widersprechen, wäre das Leben ja langweilig.😇 Ich glaube das wir ohne deinen öffentlichkeitswirksamen Prozess immer noch keine Zulassung hätten.

    Gruß Dieter

  • Moin, hat es irgendeinen Imker je gekümmert was im Gesetzbuch steht?

    Interessiert ist wohl etwas übertrieben, aber ich war und bin aufmerksam genug, die Rechtslage wahrzunehmen und mit meinem Verhalten zu vergleichen. Geht sicher den meisten so. Die Rechtslage lief den praktischen Erfordernissen deutlich hinterher, was das "schlechte Gewissen" bei den meisten wohl in den Hintergrund rücken ließ.


    Auch die jetzige "Legalisierung" ist m.E. nicht mal eine halbe Sache, weder Fisch noch Fleisch. Da die Blockbehandlung/-bedampfung angeblich weiterhin unzulässig ist, soll die Oxalsäurebedampfung nur das Sprühen oder Träufeln ersetzen, ist also auch nur eine Restentmilbung. Die Restentmilbung (mit Oxalsäurelösung) tat ich nur im ersten Jahre, nach meiner Erfahrung wenig wirksam, vom massiven Bienenstören ganz zu schweigen (mein Imkern ist der Gegensatz von "Aumeiern"). Gewogen und für zu leicht befunden. Die zentrale Ameisensäurebehandlung, die harte Chemotherapie, werden wir mit der derzeitigen Rechtslage jedenfalls weiterhin nicht los. Hinzu kommt die Wintertraubentendenz, wenn im Spätherbst Brutfreiheit (hoffentlich) herrscht. Dann ist das Träufeln sogar wirksamer (Sprühen sicher auch und erst recht, für mich aber indiskutabel).


    Fazit: Wenn man die Vorzüge der Oxalsäurebedampfung wirklich ausreizen möchte, wird klar, daß auch Andermatts Teilerfolg eher ein Pyrhussieg ist.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Auch die jetzige "Legalisierung" ist m.E. nicht mal eine halbe Sache, weder Fisch noch Fleisch. Da die Blockbehandlung/-bedampfung angeblich weiterhin unzulässig ist, soll die Oxalsäurebedampfung nur das Sprühen oder Träufeln ersetzen, ist also auch nur eine Restentmilbung. ,,,

    Sehe ich auch so. Letztendlich spricht man anderswo nur davon, dass das Sublimieren nun auch in Deutschland gestattet ist, aber nicht davon, dass eine effektive Varroabehandlung mit dem Sublimieren weiterhin verboten ist. Nach dem Motto: lehnt euch entspannt zurück und genießt die Show. Nachdem ich mir die Worte vom Freizeitimker auf der Zunge zergehen lassen habe, nenne ich nun auch einen Sublimierer mein Eigen. Zwei 500g Gläser voller Bienen pro Volk möchte ich schon behalten. Ich werde aber nicht aller vier Tage einen Film drehen, wo ich immer dasselbe Volk sublimiere :saint:. Käme noch Jemand auf die Idee, dass das eine Blockbehandlung wäre :/, und das geht ja nun gar nicht.


    Grüße von der Insel, Fred

  • Der LVBI schreibt in seinem Rundbrief 6/2023 auch wieder, das die Verdampfung nur mit den 2 genannten Verdampfern zulässig ist.

    Und das will ein Landesverband sein, der viele tausend Imker vertritt (eher täuscht)?!


    In der veröffentlichten, von jedermann einsehbaren Zulassung steht doch vor den genannten Verdampfertypen (rein zufällig beide von Andermatt) klipp und klar: "z.B.". Die weitere Voraussetzung der "Geeignetheit" wird zudem nicht näher spezifiziert, und wohin diese "Anforderung" führt, legte ich hier schon wiederholt dar. Ich halte das für einen tautologischen logischen Purzelbaum.


    Wer solch einen Landesverband hat, der braucht keine ... mehr.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Mich würde ja interessieren, welcher kleine Sachbearbeiter im Ministerium diese Auskunft erteilt hat...

    Der LVBI schreibt ja:

    Zitat

    "Laut Bundesmininsterium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Zulassung der Verdampfungsmethode zurzeit ausschließlich auf die beiden Geräte "Varrox" und "Varrox Eddy" beschränkt."

    Also kommt die Aussage nicht vom Verband, sondern vom Ministerium. Vielleicht wars der Praktikant?

  • Hallo,


    auch im imkerforum.de gibt es viele dümmliche Aussagen, die dort zum "zugelassenen Verdampfer" kolportiert werden: https://www.imkerforum.de/forum/thread/79192-zugelassenen-geräten-für-die-oxalsäureverdampfung/


    Einzig "Manuel91" hat es kapiert: "...Es ist wirklich simpel: der Zulassungstext ist entscheidend und nicht das, was irgendwelche Fachberater oder andere Menschen meinen zu glauben. ..."


    LG

    Kai

  • Ich sehe das zusätzlich noch aus einem anderen Blickwinkel: Wenn wirklich nur die beiden Andermatt-Verdampfer zugelassen wären, dann hätte Andermatt, immerhin Nutznießer dieser Rechtslage, das auch eindeutig so geschrieben.


    Ich bin bei diesem Thema mit dem Vorsitzenden meines Bienenvereins vor versammelter Mannschaft aneinandergeraten, weil er doch tatsächlich die Uneinigkeit der Rechtsmeinungen unter den Juristen, die ja tatsächlich existiert, hervorhob. Wollte das dann aber nicht eskalieren lassen, zumal mir derlei Zulassungen privat genaugenommen völlig egal sind.


    Wenn tatsächlich nur die Andermattschen Verdampfer zugelassen wären, hätte Andermatt mit seinem Begleittext die Konsumenten zum eigenen wirtschaftlichen Nachteile getäuscht, sozusagen negativer Betrug.


    Nein, die Andermattsche Formulierung ist eindeutig, und darauf kann sich jeder berufen.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Auch hier nochmals der Offizielle Zulassungstext der Bundesoberbehörde als Download:


    Download im ersten Beitrag


    LG

    Kai

  • Video aktualisiert: Welche Verdampfer sind verboten? Video: https://www.youtube.com/watch?v=ATojRsANXl8



    LG

    Kai