Beiträge von bienengral

    Eben! Was schrieb ich doch vorhin über die Ameisensäure?!


    Ein Medikament, das, der Bedienungsanleitung entsprechend angewandt, am nächsten Tage einen Bienenfriedhöfe vor den Beuten und im nächsten Frühling gar etliche leere Beuten produziert (jedenfalls mit dem Nassenheider Verdunster), scheidet für mich aus.


    Sogar mein ehemaliger Bienenpate, denn Betreuung benötige ich längst nicht mehr, macht nun endlich mit alternativer Entmilbung ernst.

    Bei Richtiger Anwendung führt es eben nicht zu deinen Beschreibungen. Es ist eben mehr zu tun als nur den Nassenheider aufsetzen. Da ist der Brutumfang die Bienenmasse das Wetter der Futterkranz und natürlich der Befallsgrad z. B. zu beachten.


    Grüße Thomas

    Hallo Zusammen.

    Ich bin neu hier und bin auch noch blutiger Anfänger, aber trotzdem hochmotiviert, alles richtig zu machen und somit meinen Beitrag an die Natur zu leisten. Das Thema Ameisensäure umgibt mich aber trotzdem schon in meinem ersten Jahr in der Imkerschaft. Nach der letzten Ernte "Lindenblüte" und einer kleinen Futterbetankung, habe ich bei zwei Völkern die Ameisensäure angewendet. Alles natürlich so wie vom Hersteller angegeben und zur Sicherheit nur den kleinen Docht (Nassenheider Pro) benutzt. Nach zwei Tagen gab es massiven Bienenverlust. Sofort Anwendung gestopt. Bei meinem Urlaub in Dänemark konnte ich einen ortsansässigen Imker (Dunkle Biene) belästigen. Dieser wendet schon seit Jahren keine AS mehr an, sondern nur öffters mit Milchsäure über das Jahr hinweg.

    Ich mag auch die Milchsäure da diese gut bienenverträglich ist (mehrmalige Anwendung geht). Aber über das Jahr beim Wirtschaftsvolk geht nicht da ansonsten keine Honigernte.

    Vorsicht bei 0 Milben pro Tag auf der Windel. Wenn du den Brutling im Brutfreien Zustand mit Milchsäure behandeln willst dann bitte mind. zweimal hintereinander ansonsten reicht die Wirkung nicht aus.

    PS es fallen erst wieder Milben welche die Behandlung überlebt haben wenn neue Brut schlüpft.

    Grüße Thomas

    Das wichtigste weißt Du doch schon: Ameisensäure ist ein ungeeignetes Tierarzneimittel! 😉

    Nun das würde ich nicht sagen. Richtig angewandt ist AS durchaus mit wenig Aufwand ein sehr gutes Entmilbungsmittel. Selbst Kai ist mittlerweile von AS überzeugt.

    Allerdings muss man sich damit entsprechend auskennen. Einfach ist die Anwendung nicht.
    Da ist Ox mehrfach Verdampft wesentlich einfacher. Nur nicht in D zugelassen.

    Grüße Thomas

    Das neue TAM steht der Hexenverfolgung sehr nahe. Alternativen zur Pharmaindustrie sind bei hohen Strafen verboten. Neues günstigere und schonendere Verfahren wird es nicht mehr geben. Da diese an der Zulassung (Geld) scheitern.

    Fragt euch mal wer die organischen Säuren zur Behandlung zuerst angewandt hat.

    Das ganze ist nicht nur in Bezug auf Bienen ein Problem.

    Grüße Thomas

    Durch diese "ganz einfache Kiste" wird natürlich suggeriert, dass eine rechtliche Angleichung innerhalb der Tierhalter der EU erfolgt. Das ist natürlich Unfug. In kaum einem anderen Land ist das Strafrecht in Bezug auf Tierarzneimittel so ausgeprägt wie in Deutschland.

    Ja eine beliebte Ausrede der Politik. Das kommt von der EU. In Wirklichkeit sind die meisten EU Richtlinie zu über 50% von Deutschland vorgebracht und auch entsprechend verschärft verkompliziert und zusätzlich wird in Deutschland das ganze nochmals in verschärften Formen eingeführt. So sieht es aus.

    Bei anderen EU Ländern steht das auf dem Papier aber gemacht wird es anders.

    Herr Ellmann appelliert eingangs an die Toleranz gegenüber anderen bzw. allen Unterarten, diese weicht ab ca. Minute 4 sehr schnell der intoleranten Gesetzeskeule ("Verstoß gegen das Gesetz"), nämlich wenn es um die Belegstellen und deren Reinheitszuchtziele geht. Ja, was denn nun?

    Nun was Herr Ellmann damit meint das im Schutzradius von Belegstellen (nur gesetzlich Geschützte) keine anderen Unterarten aufgestellt werden dürfen als die von der Belegstelle verwendete Unterart.


    Außerhalb von Belegestellen darauf weist Herr Ellmann hin gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für Unterarten.


    Zum Erhalt der Unterarten braucht es daher ausreichend geschützte Belegstellen mit ausreichend großem Schutzradius.


    Wenn man sich als Imker darum kümmern muß, daß man nur allein mit der Unterart seiner Bienen ja nicht gegen das Gesetz verstößt, dann ist das ein weiterer Nachteil des Nebeneinanders diverser Bienenunterarten/-rassen. Viele werden es nicht wissen, sich nicht darum kümmern oder darüber hinwegsetzen.

    Dies gilt eben im Schutzradius und ggf. im erweiterten Schutzradius von Belegstellen. Wer in so einem Gebiet Bienenvölker aufstellen will muss sich eben kundig machen. Wer solls den sonst machen. Wer weiss den das Herr /Frau xy morgen hier Bienen aufstellen will.

    Bei guten Belegstellen werden alle Imker im Schutzradius einmal jährlich mit Reinzuchtköniginen der Belegstelle versorgt.

    Sollten nicht gemeldete Bienenvölker im Schutzkreis entdeckt werden, welche nicht der Unterart der Belegstelle entsprechen werden diese Kostenpflichtig und ggf. zusätzlich mit Ordnungsgeld entfernt.


    Grüße Thomas

    wo ist der Unterschied ob ich Kippkontrolle zwischen Brutraum ein und zwei mache oder zwischen Brutraum und Boden?

    Der Unterschied ist dass bei Zweiräumig die Schwarmzellen mitten im Brutnest sind. Da werden sie meist angelegt. Bei Einräumig wären sie unterhalb des Brutnetstes wo sie nicht oft angelegt werden.


    Grüße Thomas

    Zitat aus dem verlinkten Artikel:

    "Die kältetolerante und krankheitsresistente Biene geht haushälterisch mit dem Futter um, sodass sie längere Schlechtwetterperioden überstehen kann."


    Krankheitsreistente dunkle Biene? Aber wohl nicht so resistent bei Kalkbrut.


    Von daher ein eher nicht aussagekräftiger Artikel.


    Grüße Thomas