Geschäftliche emails werden immer beantwortet. Der potentielle Kunde ist König. Ansonsten sollte man sein Geschäft aufgeben.
Grüße Thomas
Geschäftliche emails werden immer beantwortet. Der potentielle Kunde ist König. Ansonsten sollte man sein Geschäft aufgeben.
Grüße Thomas
Zitat aus dem verlinkten Artikel:
"Die kältetolerante und krankheitsresistente Biene geht haushälterisch mit dem Futter um, sodass sie längere Schlechtwetterperioden überstehen kann."
Krankheitsreistente dunkle Biene? Aber wohl nicht so resistent bei Kalkbrut.
Von daher ein eher nicht aussagekräftiger Artikel.
Grüße Thomas
Das ist oftmals ein Problem der Erwartungshaltung...
Na ja eine kleine Antwort email ist eingeganen kann man senden.
Wenn dies bereits für den Vorstand zu viel arbeit ist sollte man erst gar keine email Adresse angeben und es ganz lassen.
Grüße Thomas
Wenn alle Verbindungen von westlichen Organisationen zu Russischen abgebrochen werden kann auch keine Kommunikation mehr stattfinden.
Sanktionen haben bisher nie die getroffen welche man treffen will.
Grüße Thomas
Leider, wo der Mensch in die Natur eingreift passiert selten was gutes !
Das würde ich nicht so pauschal gelten lassen. Bereits in der Neusteinzeit hat der Mensch durch Auslese die Getreidesorten so verändert das eine Landwirtschaft möglich wurde. Ohne diese Maßnahmen gäbe es nur Jäger und Sammler.
Grüße Thomas
Für die Zulassung höherer Wirkungsgrad allein sollte nicht alleine ausschlaggebend sein. Es sollt auch die Verträglichkeit und mehrmalige Anwendungsmöglichkeit (bei unzureichendem Wirkungsgrad der einmal Behandlung egal mit welchem Verfahren) mit betrachtet werden.
Grüße Thomas
Angeblich ist ja die Verdampfung weder bienenschonender noch hat sie (das für die Zulassung wichtigere Argument) eine höhere Wirksamkeit. Wurde irgendwo (DIB?) so postuliert.
Aber natürlich ist die Verdampfung eindeutig bienenschonender. Da brauchts keine weiteren Studien. Allein die Tatsache das im Winter zweimal Treufeln meist zum Ableben des Volkes führt und mehrmaliges Verdampfen nicht.
Eine höhere Wirksamkeit ist bei einmaliger Anwendung sicher nicht vorhanden, aber es kann ja mehrmals behandelt werden und dann ist der Wirkungsgrad deutlich höher.
Bei der Träufel / Sprühbehandlung erreicht man nicht immer den hohen Wirkungsgrad, da muss halt alles passen.
Grüße Thomas
Auch die Verbände haben Ihre Position mehr oder weniger begründet dargelegt, was die Verdampfung angeht.
Gruß, Thorsten
Na ja eher weniger bis gar nicht begründet.
Wenn man die eindeutige bessere Verträglichkeit des Verdampfens nicht berücksichtigt sind die genannten Begründungen nur vorgeschoben.
Wiedersprechen gar dem Tierschutz.
Grüße Thomas
Den Unterschied habe ich dir oben beschrieben.
TBE sind Brutsammler meist ohne Nachschaffung. Bei machen werden die Brutwaben direkt eingschmolzen ohne diese auslaufen zu lassen. TuB sind Brutlinge von einem Volk mit Nachschaffung der Kö.
Grüße Thomas
Dann ist es keine TBE sondern TuB.
Grüsse Thomas
Was unterscheidet Brutling und Brutsammler?
Brutling sind Brutwaben mit ansitzenden Bienen von einem Volk. Welches sich eine neue Kö zieht.
Brutsammler (Brutscheunen) sind Brutwaben von mehreren Völkern mit wenig ansitzenden Bienen. Bei den Brutsammlern wird meist sofort mit AS oder harter Chemie behandelt welches die offene Brut und die gerade Schlüpfende stark schädigt. Eine Kö können diese meist nicht selbst Ziehen da die Brut geschädigt wird.
Grüße Thomas
TBE ist ja ganz nett. TuB mit Wiedervereinigung Ende! Oktober ist viel, viel, viel besser. Mir ist letztes Jahr im August ein Brutling verhungert (Asche auf mein Haupt). Der Flugling - der ist ja quasi ein TBE-Volk - ging erheblich schwaecher als die TuB-Voeker in den Winter.
Da kann ich nur 100% zustimmen.
Grüße Thomas
Da muss man schauen, was am besten am eigenen Standort passt.
Vorallem muss man schauen wie die Maßnahme gewirkt hat. Blind drauf vertrauen TBE gemacht und gesprüht gut ist geht teilweise eben schief.
Grüße Thomas
Hallo Seimke das hat nur wenig mit dem Standort zutun. Reinvasion ist nicht die Ursache. Die Behandlung hat nicht ausreichend gewirkt. Milchsäure reicht bei einmaliger Anwendungen nicht aus.
Was ist nach einer TBE noch an Milben vor Handen ca. 20 %.
Wenn also zuvor 5000 oder gar 10.000 vorhanden waren hast du anschließend zwischen 1000 und 2000 mit der Menge überlebt kein Volk.
Grüße Thomas
du zitierst hier wieder jemanden, der nichts vom Wabenmaß, der Beute oder der Betriebsweise hält geschweigedenn die Betriebsweise jemals mehrere Jahre angewendet hat...
Nun nach der Aussage von Dr Liebig hat er die Dadantbeute mehrer Jahre im Vergleich zu Zander getestet.
Grüße Thomas
Die Verbände sind im Gesetzgebungsverfahren zumindest gehört worden. Die wussten das schon lange vorher und haben nichts gemacht. Also warum sollten sie jetzt?
Grüsse Thomas
Es wird sich also in Sachen Zulassung etwas tun. Daher lehne ich mich jetzt erstmal zurück und warte ab, was weiter passiert.
Ach ja, die „Standardzulassung“ der Deutschen fällt damit auch weg. Muss jetzt etwa alles neu zugelassen werden?
Nun die in D über die Standardzulassungen zugelassenen organischen Säuren sind damit in D
erstmal weg.
Es gibt wohl eine EU Zulassung für bestimmte Länder für Oxalsäure auch zum sublimieren aber diese hat D eben nicht übernommen.
Für eine Zulassung in D oder EU-weit müsste jedoch der Vertreiber diese Produkte mittels Antrag für D bzw. EU-weit zulassen. Das kostet erstmal Geld und bürokratischen Aufwand. Das wird der Vertreiber/Hersteller nur machen wenn er sich dadurch einen deutlichen Gewinn verspricht.
Da mit den organischen Säuren die Gewinnmargen niedrig sind lassen die Hersteller lieber harte Chemie zu und verdienen damit ordentlich der Rest ist ja verboten.
Grüße Thomas
Es wird nur in D strenge Auslegungen geben, in anderen EU Staaten wird das locker gesehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen das in anderen Ländern das Bestandsbuch für freiverkäufliche Varroamittel überprüft bzw. überhaupt geführt werden wird.
Auch wird es nur in D bei kleinerem Verstoß zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommen.
Grüße Thomas
Alles anzeigenHallo,
na warten wir mal ab.
Zum freien Warenverkehr in der EU: auch hier gilt "kein Grundrecht ohne Schranken". Will heißen: zum nationalen Schutz sind strikte Eingriffe auch hier möglich und bereits vorhanden, man denke z. B. an "Polenböller" oder Haschpfeifen aus Holland, Laserpointer, Symbole des Dritten Reiches, aber auch Pflanzen aus anderen EU-Ländern.
Würde mich überhaupt nicht wundern, wenn die Behörden auch gegen den Warenhandel mit Verdampfern aus dem Ausland vorgehen.
Schauen wir doch mal in den § 87 des neuen TAMG, Zitat:
§ 87 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 37 Absatz 2 ein Tierarzneimittel oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt in den Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt,
2. entgegen § 38 Absatz 1 Nummer 1 ein Tierarzneimittel, einen Wirkstoff oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt herstellt oder auf dem Markt bereitstellt,
...
LG
Kai
Bei den Polenböllern handelt es sich um Produkte ohne CE-Kennzeichen. Diese kann man leicht verbieten diese unterliegen nicht dem freien Warenverkehr.
Bei den Haschpfeifen aus Holland, Laserpointer, aber auch Pflanzen aus anderen EU-Ländern kenn ich mich nicht aus ob diese CE-Kennzeichen tragen.
Symbole des Dritten Reiches sind explizit bei uns als Volksverhetzung gebrandmarkt ein freier Warenverkehr wird wohl in der EU nicht dafür vorliegen.
Die Straftaten beziehen sich auf nicht zugelassene Arzneimittel und Geräte. Ich gehe natürlich von Zugelassenen Geräten aus. Diese gibt es ja im EU Ausland.
Grüße Thomas
Nachtrag: ich rate dringend, in Erwägung zu ziehen, sich mit Geräten zur Verdampfung und / oder Vernebeln einzudecken, weil der Handel mit diesen konsequenterweise in Kürze strafrechtlich verfolgt werden wird.
LG
Kai
Nun der Handel mit den Geräten wird sicher nicht strafrechtlich verfolgt werden. Es gilt in der EU der freie Warenverkehr. Ein Händler im EU Ausland könnte ansonsten über die EU Deutschland verklagen mit ziemlich hohen Vertragsstrafen.
Grüsse Thomas