Hallo,
na warten wir mal ab.
Zum freien Warenverkehr in der EU: auch hier gilt "kein Grundrecht ohne Schranken". Will heißen: zum nationalen Schutz sind strikte Eingriffe auch hier möglich und bereits vorhanden, man denke z. B. an "Polenböller" oder Haschpfeifen aus Holland, Laserpointer, Symbole des Dritten Reiches, aber auch Pflanzen aus anderen EU-Ländern.
Würde mich überhaupt nicht wundern, wenn die Behörden auch gegen den Warenhandel mit Verdampfern aus dem Ausland vorgehen.
Schauen wir doch mal in den § 87 des neuen TAMG, Zitat:
§ 87 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 37 Absatz 2 ein Tierarzneimittel oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt in den Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt,
2. entgegen § 38 Absatz 1 Nummer 1 ein Tierarzneimittel, einen Wirkstoff oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt herstellt oder auf dem Markt bereitstellt,
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LG
Kai