Da ich aber rechtlich nicht weiß, wie es sich mit der Rechnung verhält (es gibt Rechtsansichten, nach denen ich zur Zahlung des anderen Anwaltes verpflichtet bin, wenn ich der vorherigen Aufforderung der Gegenseite nicht gefolgt und somit in Verzug geraten bin), ziehe ich es vor, einen Anwalt aufzusuchen.
Berät Dich denn Deine Rechtsschutz nicht? Ich habe, als ich einmal ein ungerechtfertigtes Schreiben bekam, meine Rechtsschutz angerufen. Die meinte "so und so", so tat ich und hörte nie mehr wieder was.
In meinem Fall war es einfach Widerspruch einlegen, die Firma, die geschrieben hatte, war bekannt. Wie es bei Dir ausschaut, weiß ich nicht, aber auch eine nicht so gelungene Rechtsschutz wird doch Interesse daran haben, Verfahren zu vermeiden und - hoffentlich - eine gute Beratung bieten?