Nachbar in Mielkendorf - "Bäume und Bienen müssen weg!"

  • Ich meine im Zusammenhang mit der Bienenhaltung in Wohngebieten von der Ortsüblichkeit gehört zu haben, sprich wenn Bienen - auch durch andere Bienenhalter/Imker - am Ort vorhanden sind spricht grundsätzlich zunächst nichts gegen die eigene Haltung von Bienen.

    Ein andere Fragestellung: Wenn jemand gegen Birkenpollen allergisch ist, würde man dann das Fällen von Birken auf dem/n Nachbargrundstück/en verlangen können?


    VG und viel Erfolg

    Tom

  • Tom:

    Ich bin weder Mediziner noch Jurist,
    würde den Erwerb einer Allergie jedoch unter "allgemeines Lebensrisiko" verbuchen.

  • Tom:

    Ich bin weder Mediziner noch Jurist,
    würde den Erwerb einer Allergie jedoch unter "allgemeines Lebensrisiko" verbuchen.

    So sehe ich das auch. Wenn Kai keine Bienen mehr hätte wäre Mielkendorf ja nicht bienenfrei.


    VG

    Tom

  • Kai ich wollte damit nur sagen das ein verbindliches Verhalten nur von Vorteil ist. Meiner Meinung nach bist du auf der richtigen Seite aber das musst du ja nicht raushängen lassen. Wie vorher schon geschrieben sollten Vorschläge eingefordert werden. Wenn der Mediator mitbekommt was dann für weltfremde Sachen kommen ist das doch nur gut für dich. Das Wichtigste ist jedoch, aus meiner Sicht, mit deinem Ra die Vorgehensweise zu besprechen und aufzuschreiben. Wenn man erst da sitzt kommt garantiert Ärger auf und man vergisst die Hälfte.

    LG

    Dieter

  • Hallo allerseits,


    vielen Dank für die vielen Hinweise.


    Didi , ja ich weiß, was Du meinst. Ich will mich auch sehr bedeckt halten. Mein Ziel ist ja, das Schiedsverfahren ohne Ergebnis zu durchlaufen. Mit welcher Strategie, das ist mir natürlich noch nicht klar. ;)


    teewee , nein, die haben nicht unbefugt mein Grundstück betreten, schauen aber natürlich meinen Youtube Kanal. Außerdem ist ja mein Bienenstand von denen einsehbar. Die Kinderterrasse liegt Luftlinie nur 6 Meter von meinen Bienen entfernt.


    Strategisch tendiere ich derzeit dazu, über gar keinen Vorschlag oder wie auch immer zu verhandeln. Denn in meinen Augen gibt es da nichts zu verhandeln. Ich wäre ja dumm, einen Kompromiss zu unterschreiben, zu dem ich rechtlich eigentlich nicht verpflichtet bin.


    LG

    Kai

  • Eine Bienengiftallergie ist kein Argument, Bienen abzuschaffen. Das würde zum einen solch Allergikern "mehr Rechte" als "Normalos" einräumen, zum anderen ist das Risiko, gestochen zu werden, rücksichtsvolle Position der Völker vorausgesetzt, auf dem Nachbargrundstück nicht höher als irgendwo sonst, jedenfalls nicht signifikant höher.


    Ein Allergiker, der von seiner Allergie weiß - ansonsten könnte er sie ja nicht vorbringen - sollte ein Notfallset immer "am Mann" oder wenigstens im Hause haben, wenn ihm sein Leben so lieb ist, was man ja ernsthaft annehmen darf.


    Da ich hier ja schon auf der juristischen Ebene bin: Die Rechtssprechung war schon immer sehr deutlich auf der Seite der Imker, also schon zu Zeiten Hammurapis und der alten Ägypter, die Bienenhaltung ist wahrscheinlich noch um einiges älter. Und nicht nur die Bienen, sondern auch andere Nutztiere zu halten ist nützlich, weshalb auch das nicht wegen individueller Aversionen so einfach unterbunden werden kann, zum Glück. Ansonsten hätten wir keine Haustiere, weil sich immer irgendein Philister findet, der irgendetwas zum Herummosern findet (Spießer haben eben immer irgendetwas zu meckern). Fast alle Tiere emittieren oft genug Geräusche und/oder Gerüche (beides ist bei den Bienen zum Glück nur sehr untergeordnet).

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Wir können es ja mal durchspielen. Gegenseite sagt, meine Bienen bedrohen täglich das Leben ihrer allergischen Tochter (2) auf deren Terrasse. Ich fordere einen Vorschlag zu Lösung ein. Die Gegenseite daraufhin: die Bienen müssen weg, da man (Zitat) .. "in einem Wohngebiet keine so riesen Bienenvölkern in 2m hohen, unnormal großen Kisten hält" (Zitat von vor ca. 2 Jahren). Vorschlag also: Verbringen der Bienenvölker.


    So, und nun? ;)

    Nur ein wenig Schlagfertigkeit vorausgesetzt, wird die Gegenseite nicht "Verbringen", sondern "Abschaffen" fordern. Oder die Gegenseite bietet tatsächlich etwas an, womöglich etliche Kilometer entfernt. Was wäre in beiden Fällen gewonnen?


    Was die angebliche oder tatsächliche Bedrohung anbetrifft: Vor Gericht müßte eine solche Behauptung bewiesen oder wenigstens - nach der allgemeinen Lebenserfahrung - konkret glaubhaft gemacht werden. Allein sich bedroht zu fühlen ist subjektiv, eben keine objektive Bedrohung. Und nur letzteres zählt. Und genau so kann man auch bei einer Schlichtungsveranstaltung den Peter zurückspielen, sofern man sich überhaupt auf eine solch dämliche Diskussion einläßt.


    Und nein, Kai, Du mußt definitiv nicht kooperieren, das darf vor Gericht keine Bedeutung haben. Die Rechte stehen einem objektiv zu und hängen nicht vom individuellen (Wohl-)Gefallen, vom Verhalten ab.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Nur ein wenig Schlagfertigkeit vorausgesetzt, wird die Gegenseite nicht "Verbringen", sondern "Abschaffen" fordern. ..

    Und nein, Kai, Du mußt definitiv nicht kooperieren, das darf vor Gericht keine Bedeutung haben. Die Rechte stehen einem objektiv zu und hängen nicht vom individuellen (Wohl-)Gefallen, vom Verhalten ab.

    Hallo, danke schön, dies passt zu mir als Typ und zu meiner Meinung auch besser. Ich werde freundlich sein, aber bestimmt. Rechtlich werde ich (noch) GAR NICHT argumentieren. Wenn dann menschlich-situationsangepasst. Und ich werde auch klar sagen, dass ich das Verhalten der Herrschaften scheiße finde. Etc Etc.


    Wie gesagt, juristisch will ich erstmal nicht werden. Dies spare ich mir für das anschließende Zivilverfahren vor Gericht auf.


    Vielleicht noch wichtig anzumerken:


    • Der Mentor hat nichts zu entscheiden, nichts zu beurteilen.
    • Etwaige, anwesende Rechtsanwälte haben im Schiedsverfahren kein Rederecht.
    • Eine anwaltliche Vertretung ist im Schiedsverfahren nicht vorgesehen (persönliches Erscheinen ist Pflicht!)


    LG

    Kai

  • Um noch ein letztes Mal darauf rum zu reiten, eine Mediation ist ja vorgeschrieben um auf gütlichem Weg eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, wenn ich richtig informiert bin. Beim Scheitern steht der Weg zum Gericht offen, wer informiert das Gericht über das scheitern und den Grund dafür?

    L

    G

    Dieter

  • Im ländlichen Raum ist Bienenhaltung üblich. Tierhaltung im Gewerbemischgebiet erlaubt. Die Frage, was ist eine „normale“ Bienhaltung eines Imkers?

    Bienenhaltung ist auch dann zulässig, wenn sie ortsüblich ist. Ortsüblich ist sie, wenn schon jemand Bienen hält. Das bedeutet, wenn irgendwer anfängt und sich das etabliert hat, wird eine Siedlung, ein Stadtteil die Bienenhaltung nie wieder los, wenn sich immer jemand findet, der diese Tradition fortsetzt, das kontinuierlich wird. "Normale" Bienenhaltung gibt es nicht, es gibt nur welche im Hobbymaßstab und gewerbliche. Und der Hobbymaßstab hört erst jenseits der 20 auf.


    Wie schon gesagt, die Rechtssprechung ist sehr bienen- bzw. imkerfreundlich.

    Und zur Verhandlung macht es Sinn, erstmal offen und interessiert sich alles anzuhören, Vorschläge sich machen lassen. Eine grundsätzliche ablehnend Haltung von vornherein könnte negativ ausgelegt werden.

    Von wem?


    Nicht einfach irgendetwas behaupten, bitte konkret werden!


    Daß sich das nicht auf die Rechtslage auswirkt - zumindest eigentlich nicht auswirken dürfte - begründete ich schon zuvor.


    Zumindest hat sich Kai bislang im rechtlichen Sinne nichts zuschulden kommen lassen, weshalb wenigstens in dieser Hinsicht nichts von der Gegenseite in die Waagschale geworfen werden kann. Und sich in seinen Rechten nicht von Nachbarn beschneiden zu lassen, ist kein Verhalten, das negativ angelastet werden kann und darf.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Freizeitimker ()

  • Danke Didi,


    Die Urkunde vom Schiedsverfahren wird beim Gericht eingereicht.

    Hier gibt es dann auch solche Floskeln.

    Er hat sich stets bemüht der Arbeit gerecht zu werden.

  • Bienen Ede das ist etwas unkonkret ;).


    Didi Konkret ist: der Antragsteller erhält vom Schiedsmann vor Ort eine Erfolglosigkeitsbescheinigung. Diese ist einer etwaigen Klage vor Gericht beizufügen, und zwar durch den Kläger.


    Auf diesem Weg wird das Gericht durch den Antragsteller informiert.


    LG

    Kai

  • Auf jeden Fall bin ich mental für alles gewappnet: von ruhig zuhören bis "richtig Gas geben und aufdrehen" kann alles dabei. Jedenfalls lasse ich mich auf keinen Fall verarschen, da werden dann einige Statements meinerseits zu kommen.


    Auch Richtung Schiedsmann, von dem ich bis heute noch nicht den schriftlichen Antrag zugesandt bekommen habe. Ich werde ihn ein zweites Mal erinnern und bei Nichteingang am Montag ein Beschwerdeschreiben an den Landrat als Aufsichtsbehörde und die Amtsleitung Molfsee loslassen.


    LG

    Kai

  • Nur mal so am Rande: Hat eigentlich schon wer daran gedacht, daß die Gegenseite hier mitlesen könnte?


    Meine persönliche Meinung: Wieviele Bienen haben mich in meinem Leben gestochen? Ich denke Null. Und ich meine mich zu erinnern, daß vor 45 Jahren der Altbauer nebenan auch noch ein paar (Korb)Völker hatte.

    Wespen dagegen haben mich besonders als Kind das ein oder andere Mal attackiert und gestochen.

    Überall können in freier Wildbahn Bienen oder andere Stechinsekten lauern. Geht man spazieren, dann weiß man nicht, ob nicht hinter der nächsten Hecke Bienenvölker stehen können. Letztes Jahr bin ich im Wald fast in ein Erdwespennest getreten. Ich glaube, das wäre nicht schön gewesen.

    Als ich noch in der Stadt in einem Mehrfamilienhaus gelebt habe, da hatte ich im Sommer das ein oder andere Mal Hornissen in der Wohnung.

  • Nur mal so am Rande: Hat eigentlich schon wer daran gedacht, daß die Gegenseite hier mitlesen könnte?

    Sicher.


    Doch das ist nunmal der Sinn eines Internetforums: Öffentlichkeit. Was ein Vorteil ist, kann auch gleichzeitig ein Nachteil sein.


    Die Wahrscheinlichkeit, daß Kai hier "Munition" geliefert bekommt, ist jedenfalls größer, als daß das auch für die Gegenseite zutrifft, jedenfalls nicht in gleichem Maße. Außerdem bauen wir Kai ja auch noch mental ein wenig dafür auf.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Nur mal so am Rande: Hat eigentlich schon wer daran gedacht, daß die Gegenseite hier mitlesen könnte?...

    Guten Morgen,


    ja, dieser Aspekt ist wichtig und vor jedem Gang an die Öffentlichkeit beachtenswert. Die Wahrscheinlichkeit ist sogar sehr groß, dass die Herrschaften hier mitlesen. Sollten sie jedenfalls tun, dann wissen sie nämlich, dass sie mit ihrem Ansinnen wenig Erfolgsaussichten haben (was sie aber auch nicht von einer Klage abhalten wird ;) ).


    Letztendlich ist kriegsentscheidend, wie der Amtsrichter am Ende urteilen wird. Der wird sich an Rechtsprechungen zur Bienenhaltung (Ortsüblichkeit) und am Gesetz (Nachbarrechtsgesetz SH) orientieren plus an den Maximalforderungen der beiden Seiten.


    Hinweise wie "geh doch zu den Grünen", "der Sperber steht unter Naturschutz" oder "Du warst eher da und die Bäume haben Bestandsschutz" werden den Amtsrichter dagegen nicht beeindrucken.


    Von daher wird keine Seite ein Interesse haben, das Schiedsverfahren mit einem gütlichen Kompromiss zu beenden. ;)


    LG

    Kai


    Nachtrag: ich bin gespannt, wie sich die Herrschaften geben werden. Läuft es ruhig und gesittet ab? Oder brennt wieder das polnische Temperament mit denen durch und es kommt, wie vor 2 Jahren schon, erneut zu einem Gekeife und Gezeter? ;)

  • Hallo Kai!


    Wie sprach der Philosoph?

    "Alles wird gut und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende."

    Ich würde empfehlen:

    Sachlich, ruhig, erst mal anhören, freundlich aber auch konsequent und systemrelevant, vielleicht auch bestimmend (menschlich und rechtlich haltbar).

    Bienen sind für das Leben der Menschen notwendig.

    Das Leben besteht in einem gegenseitigen "miteinander leben der Menschen".

    Nicht in einem: "Einer bestimmt was der andere zu machen hat".

    Das wird schon!


    Rolf

  • Hinweise wie "geh doch zu den Grünen", "der Sperber steht unter Naturschutz" oder "Du warst eher da und die Bäume haben Bestandsschutz" werden den Amtsrichter dagegen nicht beeindrucken.

    Nun, der Bestandsschutz bzw. das Gewohnheitsrecht spielen nach meiner Wahrnehmung durchaus eine erhebliche Rolle im hiesigen geltenden Recht.


    Kommt ja auch noch der Umweltschutz dazu (gipfelnd als die angeblich überall grassierende, möglichst noch abzuwendende Klimakatastrophe): Auch Deine Bäume binden Kohlendioxid. Im Großen schaffen wir nur etwas, wenn wir (alle) auch im kleinen Rahmen unseren Beitrag dazu leisten. Na, wenn das kein Argument ist!

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Ich habe in meinem Buch über die Bienenbox folgendes gefunden:


    Rechtlich gesehen kann man in Deutschland überall dort Bienen halten, wo andere Menschen (z. B. Nachbarn) auch Hunde oder Tauben halten dürfen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Imkern auch in Städten ortsüblich ist und daher aus rechtlicher Sicht jede*r bis zu sechs Bienenvölker halten darf. Kurz gesagt: Imkern ist überall dort möglich, wo der Bebauungsplan es nicht ausdrücklich verbietet.



    Würde mich mal interessieren wie die auf sechs Völker kommen. Steht leider keine Quelle dabei.



  • Hallo allerseits,


    danke für die weiteren Tipps. es gibt ja im Internet sehr viele Einzelurteile. Jedes einzelne ist hochinteressant, insbesondere die jeweilige Begründung.


    Und: jedes Urteil ist anders. Weil die jeweilige Situation eine andere ist.


    LG

    Kai