Ich meine im Zusammenhang mit der Bienenhaltung in Wohngebieten von der Ortsüblichkeit gehört zu haben, sprich wenn Bienen - auch durch andere Bienenhalter/Imker - am Ort vorhanden sind spricht grundsätzlich zunächst nichts gegen die eigene Haltung von Bienen.
Ein andere Fragestellung: Wenn jemand gegen Birkenpollen allergisch ist, würde man dann das Fällen von Birken auf dem/n Nachbargrundstück/en verlangen können?
VG und viel Erfolg
Tom