Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen

  • "... Sie beschafften sich im vorgenannten Tatzeitraum aus unbekannter Quelle, jedenfalls nicht von einem Tierarzt oder aufgrund einer tierärztlichen Verschreibung, den nicht zugelassenen, apothekenpflichtigen Stoff Oxalsäure-Dihydrat-Pulver..."

    Das ist falsch.


    Oxalsäuredihydrat(pulver) ist eine technische Allerweltschemikalie, die frei vertrieben und gekauft werden kann, darf und wird.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Moin, wenn ich das alles so lese, dann ist auch die Puderzuckermethode hochkriminell. Denn es wird ein frei verkäufliches Mittel zur Milbenbekämpfung eingesetzt und nicht nur das, dieses Mittel wird, im Gegensatz zu OS, von den Bienen auch noch oral aufgenommen.

    Gruss Dieter

    Das ist doch seit Monaten mein Reden!


    Medizinisch ist bzw. wird letztlich alles, auch Nahrung, Luft, Wasser, Licht, Kontakt zu Artgenossen, Wohnung, Heizung usw. usf.. All das Fehlen dieser Dinge führt früher oder später zu Krankheit und Tod. Und nichts davon hat eine Arzneimittelzulassung, wie böse.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Moin, wenn ich das alles so lese, dann ist auch die Puderzuckermethode hochkriminell. Denn es wird ein frei verkäufliches Mittel zur Milbenbekämpfung eingesetzt und nicht nur das, dieses Mittel wird, im Gegensatz zu OS, von den Bienen auch noch oral aufgenommen.

    Gruss Dieter

    Ja, aber da kommt §2 Absatz 3 Nr. 1 Arzneimittelgesetz:


    "Arzneimittel sind nicht ...Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ..."


    ;)


    LG

    Kai

  • Ja, aber da kommt §2 Absatz 3 Nr. 1 Arzneimittelgesetz:


    "Arzneimittel sind nicht ...Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ..."

    Jetzt mal eine spitzfindige Frage, ist Oxalsäure ein Lebensmittelzusatzstoff, also ein E…?

    Ich finde dazu nichts, aber generell oxalsäurereiche Lebensmittel sind:

    Allerdings ist Oxalsäure hier ein natürlicher Bestandteil des Gemüses, also kein Zusatzstoff.

  • Jetzt mal eine spitzfindige Frage, ist Oxalsäure ein Lebensmittelzusatzstoff, ....

    Könnte gut sein, somit fiele OS unter § 2 Absatz drei des Lebensmittelgesetzbuches (Lebensmittelzusatzstoffe), und nicht unter § 2 Absatz zwei. Damit wäre OS kein Lebensmittel. (?)


    Dazu müsste ich mir Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16, L 105 vom 27.4.2010, S. 114, L 322 vom 21.11.2012, S. 8, L 123 vom 19.5.2015, S. 122), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1776 (ABl. L 272 vom 7.10.2016, S. 2) geändert worden ist, ansehen.


    LG

    Kai

  • Tante Google und ich haben nichts entsprechendes gefunden, Im Verzeichnis der E-Nummern wird Oxalsäure lediglich als Abbauprodukt der Ascorbinsäure vermerkt.


    Gruß, Thorsten

  • Also Ox ist kein Lebensmittel und kein Zusatzstoff.

    Aber es gibt Versuche die Ox zu nutzen


    Antioxidative Wirkung

    Beim Rhabarbersaft ist es nicht die Ascorbinsäure, mit der oxidativen Veränderungen der Kampf angesagt wird, sondern die Oxalsäure. Eine Idee, die so neu gar nicht ist. Denn die antioxidative Wirkung von Rhabarbersaft ist bereits seit Mitte der 1990er-Jahre bekannt.


    Grüße Thomas

  • Ich komme noch mal auf die falsche Anschuldigung des honorigen Staatsangestellten von der Exekutive zurück.


    Vielleicht sollte besagter Amtsträger sich mal mit den merkantilen Gepflogenheiten und der Rechtslage eingehender beschäftigen, bevor er irgendetwas frei erfundenes in die Anklageschrift sudelt. Immerhin ist er als Amtsträger und zudem Organ der Rechtspflege zu einer besonderen juristischen Sorgfalt verpflichtet. Er hat das schließlich studiert, also muß er das (eigentlich) wissen. Wir normalen Sterblichen haben davon ja keine Ahnung.


    Vielleicht hat er damit sogar § 164 StGB tangiert.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Was ich nicht verstehe… Oxalsäure Dihydrat kann man in der Apotheke kaufen ist aber doch nicht apothekenpflichtig. Was bedeutet es eigentlich fürs Verfahren wenn schon die Anklageschrift falsch ist?

  • Was ich nicht verstehe… Oxalsäure Dihydrat kann man in der Apotheke kaufen ist aber doch nicht apothekenpflichtig.

    Das trifft auch für viele andere Produkte in der Apotheke zu. Vieles davon bekommt man auch in Drogerien oder sogar "normalen" Märkten, ebenso bei ebay, Amazon & Co.


    Apotheken führen eben nicht nur, aber eben auch und dann nur dort apothekenpflichtige Dinge.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Was bedeutet es eigentlich fürs Verfahren wenn schon die Anklageschrift falsch ist?

    Vermutlich leider nicht allzuviel.


    Wenn unsereiner auch nur einen Fehler macht, hat er in der Regel verloren. Hier wird es jedoch wohl deutlich laxer zugehen. Dann wird eben der Vorwurf während der Verhandlung "angepaßt".

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • ...Was bedeutet es eigentlich fürs Verfahren wenn schon die Anklageschrift falsch ist?

    Hallo,


    Sinn des Hauptverfahrens ist die Überprüfung der Anklageschrift (in diesem Fall des Strafbefehls) in jedweder, also in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht.


    LG

    Kai



  • "... Sie beschafften sich im vorgenannten Tatzeitraum aus unbekannter Quelle, jedenfalls nicht von einem Tierarzt oder aufgrund einer tierärztlichen Verschreibung, den nicht zugelassenen, apothekenpflichtigen Stoff Oxalsäure-Dihydrat-Pulver..."


    Was sagt denn dein Anwalt zu der falschen Anschuldigung im Strafbefehl „apothekenpflichtige“?


    Grüße Thomas

  • Ja, bei Holtermann z.B. heisst der Artikel Oxalsäurepulver, das Artikelbild zeigt Oxalsäure-Dihydrat.


    https://www.holtermann-shop.de…ages/info_images/3579.jpg


    https://de.wikipedia.org/wiki/Hydrate


    Das Dihydrat ist eigentlich die übliche Handelsform.

  • "Oxalsäure, kristallin, 500g, technisch"

    Ob da jetzt "Oxalsäure-Dihydrat-Pulver" gemeint ist?

    Ja, i.d.R. ist das Dihydrat gemeint.


    Es ist wohl zusätzlich technisch aufwendig, das Kristallwasser zu entfernen. Also beläßt man es meistens, zumal es dann nicht stört, wenn man die Säure ohnehin in Wasser aufzulösen gedenkt - oder eben zu sublimieren beabsichtigt. Also meistens.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Dient das Dihydrat, also das H2, beim Sublimieren nicht auch als Triebmittel? Wenn beim Sublimieren Rückstände bleiben müsste das reine Oxalsäure ohne H2 sein. Dieses weiße Pulver kann man dann nicht noch einmal sublimieren.



  • "... Sie beschafften sich im vorgenannten Tatzeitraum aus unbekannter Quelle, jedenfalls nicht von einem Tierarzt oder aufgrund einer tierärztlichen Verschreibung, den nicht zugelassenen, apothekenpflichtigen Stoff Oxalsäure-Dihydrat-Pulver..."


    Was sagt denn dein Anwalt zu der falschen Anschuldigung im Strafbefehl „apothekenpflichtige“?


    Grüße Thomas

    Moin

    wie kommst Du drauf das es eine "falsche Anschuldigung" ist ? Der Knackpunkt ist nicht der Stoff Oxalsäure Dihydrat Pulver selbst sondern die Deklaration im Zusammenhang der Verwendung :roll: sprich bei Verwendung als Tierarzenei fehlt da die Endung "ad us. vet." und da kommt in unserer Bananenrepublik die Apotheke ins Spiel ....