Karlsruher Imker macht aus Wiese Insektenbiotop und wird bestraft

  • "Ein Karlsruher Imker hat eine gepachtete Wiese in ein Insektenbiotop verwandelt. Doch angeblich verstößt er damit gegen den Landschaftsschutz."


    Weiterlesen: https://fb.watch/cAjIJlpc4E/


    Diskussion ist eröffnet.


    LG

    Kai

  • Moin ,

    ich sehe das etwas differenzierter ...

    Punkt 1 es ist Pachtland also kein eignes Grundstück wo ich mich an die Vorgaben des Verpächter´s zu halten habe.

    Punkt 2 wenn ich "größere" bauliche Veränderungen auf dem fremden Grundstück vornehmen möchte muss ich vorher mit dem Eigentümer reden und die Genehmigung dafür einholen .

    Da es sich ja wohl früher um eine 0815 Wiese gehandelt hat ist das was da jetzt draus geworden ist meiner Meinung nach schon eine größere Veränderung ...


    Aber ist stimme euch voll zu , es wäre schade wenn so ein liebevoll gepflegtes Biotop wieder verschwinden würde !

    Gruß Jens

  • wenn ich richtig gelesen habe ist im Pachtvertrag ausdrücklich die Schaffung eines Biotops gewünscht, von daher ist deg Pächter auf der sicheren Seite, zumal rundherum Landwirtschaft und Wohnbebauung ist. Ich denke das hier eher ein Landwirt ein Auge auf das Grundstück geworfen hat!

    LG Dieter

  • Hallo,

    zu diesem Behördenwitz habe ich nochmals den Link von Kai angeschaut.

    Im Pachtvertrag wird von der Stadt ausdrücklich ein angelegtes "Biotop" mit Trockenmauern ect. gewünscht. Also muss man davon ausgehen, das beim erstellen des Pachtvertrages über solche Dinge gesprochen worden ist. Also, was will die Stadt? Ist das nicht eine Genehmigung?

    Ich denke, das die Landschaftsschutzbehörde der Stadt sich übergangen fühlt, da von dieser nichts erwähnt wird.

    Dieses behördeninterne Defizit kann dem Pächter aber nicht angerechnet werden.

    Ich würde einen Rechtstreit nicht als ungewinnbar ansehen....

    Wobei sich die Ämter mal selbst sich fragen sollten, wie sie sonst mit Landschaftsschutzgebieten umgeht, wie sie mit "Ausgleichflächen" für allerlei Versiegelungsflächen verfahren usw.

    Allerdings, der Herr Pächter ist auch nicht ganz unbeschrieben als Imker hier- er ziemlich umtriebig, was nicht schlecht sein braucht- das gefällt der "Obrigkeit" nicht so.....


    Grüße

  • Punkt 1 es ist Pachtland also kein eignes Grundstück wo ich mich an die Vorgaben des Verpächter´s zu halten habe.

    Naja nun stand aber im Pachtvertrag, dass jene topografische Veränderungen zum Schutze der Artenvielfalt etc., wie ein Teich oder kleine Mauern für Eidechsen, erwünscht sind. In Anbetracht, dass der gute Herr das auch nicht in zwei Stunden über Nacht errichtet hat waren Umbauten vermutlich deutlich sichtbar.


    Von daher ist das für mich wieder einmal ein deutlicher Fall von "ich forme mir die Knete wie sie mir passt".


    LG

  • Da es sich ja wohl früher um eine 0815 Wiese gehandelt hat ist das was da jetzt draus geworden ist meiner Meinung nach schon eine größere Veränderung ...

    Hätte er gar nichts getan, wäre es früher oder später wieder eine "08/15-Wiese", später vielleicht sogar mit Jungbäumen geworden, denn die Natur erobert sich früher oder später alles zurück.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Wenn bei der Behörde die linke Hand nicht weiß was die rechte tut.


    Schade!


    Hoffen wir auf einen gütlichen Ausgang zum Nutzen der Natur.

  • Er hat die Mauern und den Teich angelegt wie in einem privaten Garten. Ich könnte mir vorstellen, daß es keine Probleme gegeben hätte, wenn er schlicht ein oder zwei Löcher mit 'nem Bagger gebuddelt hätte und ebenso an 2-3 Stellen eine Ladung Feldsteine abgekippt hätte. Dazu noch ein paar heimische Obstgehölze und anderes heimisches "Gestrüpp".

    Es hätte alles "wilder" bleiben müssen.


    Es könnte natürlich auch sein, daß jetzt irgendwer im Amt kalte Füße kriegt, daß die Fläche wegen seltener Tier- und Pflanzenwelt unter Biotop-Schutz gestellt werden muß. NABU und Konsorten rückt an, macht eine Bestandsaufnahme und einer von denen stellt Antrag auf Feststellung der Fläche als Biotop.

    Zack, für immer und ewig ist die Fläche am Rande der Bebauung für immer als mögliches weiteres Bauland verloren.


    Ich halte es auch für richtig, daß nicht überall Leute sich in der freien Landschaft ihren Privat-Garten anlegen können, wie sie sich das vorstellen.

    Da die obige Fläche eh schon neben einer Wohnbebauung liegt, kann man sich fragen, ob das überhaupt als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sein muß. Da aber Brüssel von Deutschland eine Quote an Schutzgebieten verlangt, die alle Landkreise umsetzen müssen und die meines Wissens immer noch nicht erfüllt ist, wird sich eine Stadt oder ein Landkreis davor hüten, den Landschaftsschutz aufzuheben, weil eh die meisten Kommunen Probleme haben, ihre Quote zu erfüllen.

    Tja, vieles könnte halt einfacher sein.


    Viele Land- und Forstwirte sind bemüht, nirgends verwilderte Flächen auf ihrem Land entstehen zu lassen, weil es ganz schnell gehen kann mit Unterschutzstellung. Der Natur ist damit nicht geholfen.

    Wenn man die Eigentümer immer Herr über ihre Scholle lassen würde, dann wären vielleicht auch mehr Flächeneigentümer bereit, ungenutzten Raum enstehen zu lassen oder vielleicht auch aktiv eine Hecke anzulegen, wenn sie wissen, daß sie diese Hecke auch wieder entfernen dürfen, falls sie die Fläche mal später wieder anderweitig nutzen möchten.

    So schwebt immer das Biotop-Schwert über solchen Ecken.

  • Hallo, der Karlsruher Imker hat es sogar in "Bild" online gebracht- gerade gesehen.

    Mal schauen, was die Verwaltung davon hält.

    Ist das gut, für die Imkerei?


    Grüße