Strafbefehl: Oxalsäure-Besitz strafbar! Strafverfahren wegen Oxalsäure Verdampfen

  • Nehmen wir an, Kai gewinnt oder der Richter zieht aus irgendeinem Grund ein vergleich zum EU Ausland. Oder vielleicht stellt er das Verfahren wegen "Nichtigkeit" ein.


    Wäre dann nicht die Tür offen für uns Imker, da wir dann auf einen Präzedenzfall Fall hätten? Bzw hätten wir dann einen Vorteil?

    Ein Freifahrtsschein ist es nicht, aber so ein Präzedenzfall ist natürlich immer ein gewisses - mehr oder weniger großes - Signal. Wenn es ein Urteil in Kais Interesse und Sinne geben sollte - also eine Gerichtsentscheidung mit einer ausführlichen inhaltlichen Begründung - dann sind darin ja logischerweise auch und vor allem Argumente, die für die Oxalsäureverdampfung sprechen, enthalten.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Nun Studien und Zulassungen aus anderen Länder werden Kai bei einem Gerichtsverfahren hier wenig bis nichts nützen. Der Richter entscheidet einzig was hier in D gilt. Für eine Zulassung ist der Richter nicht zuständig und wird dies auch nicht tun.

    Das einzige was ein Richter im Vorfeld tun kann ist die Sache nicht zur Verhandlung zuzulassen.


    Grüße Thomas

  • Die Zulassung sorgt dafür, dass der Anbieter schadensersatzpflichtig wird.

    Das ist der entscheidende Punkt. Die Firma gibt eine Garantie, dass bei korrekter Anwendung mit den zugehörigen Oxalsäuretabs der Schaden für das Volk begrenzt ist, aber die Varroa ausreichend behandelt wird.

    Wenn das nicht der Fall ist und viele Imker Schaden bekannt geben, obwohl sie alles ordnungsgemäß verwendet haben und dies auch dokumentiert haben, dann würde die Firma für den Schaden aufkommen müssen und die Zulassung kann entzogen werden.

    Na schön. Und wer haftet für die vielen toten Bienen, gar Völker, die die Ameisensäurebehandlung trotz korrekter Verwendung mit sich brachte? Ach so, für diese Schäden gibt es natürlich auch keinen wissenschaftlichen Beweis.

    Also jammert nicht über das Arzneimittelgesetz. Es hilft sehr um für Sicherheit zu sorgen.

    Yo. Gesetze dienen, zumindest dieses dient grundsätzlich immer nur zu unserer aller Besten. Wer's glaubt...


    Natürlich sorgt es auch für Sicherheit, doch es hat auch negative Seiten.


    Oxalsäure ist letztlich genau so ein Medikament wie Puderzucker! Und Ameisensäure ist genau so ein Medikament wie Essig!


    Deshalb hat die EU keine Notfallzulassung bei den Coronaimpfstoffen gemacht, sondern ein zwar verkürztes, aber regelrechte Zulassung. Hier haftet für impfschäden der Hersteller. In England ist der Staat haftbar für Schäden.

    Na, das hat sich in den Medien aber stellenweise ganz anders angehört. Wer nun letztlich haftet, es war kein reguläres Zulassungsverfahren, auch die Entwicklung der Impfstoffe war keine reguläre. Mir spritzt "das Zeugs" jedenfalls niemand unter die Haut.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Gast-2021-04-09

    Dann klär mich bitte auf, warum beim Träufeln es zu keinen Rückständen in Waben und Honig kommen soll??

    Dies sind deine Aussagen:

    Sorry, aber klärt doch erstmal wissenschaftlich ab, ob Oxalsäure Sublimation

    1. bienenschonend

    2. Bessere Wirksamkeit

    3. Keine oder kaum Rückstände im Honig

    4. Anwendersicher


    Wenn die Träufelung und die Submilation zur gleichen Zeit durchgeführt wird, warum soll dann ein Unterschied schein und bei dem einem Verfahren Rückstände zu finden sein und beim Anderen nicht??


    Freue mich auf eine wissenschaftlche Aussage von dir :/:/

  • Mit entscheidend für Erfolg oder Mißerfolg vor Gericht ist eine logische für die Richter nachvollziehbare Darstellung des Sachverhalts durch den RA des Beklagten.

  • Mit entscheidend für Erfolg oder Mißerfolg vor Gericht ist eine logische für die Richter nachvollziehbare Darstellung des Sachverhalts durch den RA des Beklagten.

    Das hängt ganz davon ab, ob das Urteil von vornherein feststeht oder nicht.


    Wenn man z.B. gegen den Staat klagt, ist ersteres oft der Fall.

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • oh Leute, seid nicht so Engstirnig, bitte.


    Ja, man kann den Hersteller vom Nassenheider Prof. Oder vom Liebig Disp. Verklagen. Wenn man vorher gut dokumentiert hat und die Befunde ( Varroafall etc. Dokumentiert)

    Das passiert bei Medikamenten, die ein Arzt verschreibt, beim Arzt.

    Er fragt nach, ob der Patient Probleme durch das Mittel bekommen hat. Er trägt ein Allergische Reaktion etc. Und das wird tatsächlich ausgewertet. So dass auch richtig gute Medikamente vom Markt genommen werde, auch nach Jahren.


    Aber wer von uns dokumentiert so genau? Wer kann bei der doch eher schlechten Qualität der deutschen wissenschaftlichen Publikationen, (Es gibt auch Ausnahmen, die ich explizit rausnehme) Belegen, dass Ox Sublimation bienenschonender ist, als etwas anderes?


    Wir sind selber schuld, an der Situation. Weil wir kein Dokumentation für einen Einsatz von AS oder Ox haben.


    Das war der Plan von meinem Kanal.

    Ich wollte einfach einen Fragenkatalog für Völker machen. Und wenn sie verstorben sind, was die Mögliche Ursache war.

    Wie und wann behandelt wurde, ob mit AS oder sonst wie. Wie sie dann durch den Winter gehen und in der nächsten Saison durchstarten. (Liebefelder Schätzmethode, Varroa zählen etc. )


    Diese Datensammlung mit vielen Imkern und Völkern, wäre die Basis für eine Qualitätsüberprüfung von AS mit Nassenheider oder Liebig, oder Ox Sub... welch Völker kommen wirklich besser durch den Winter.

    Welch Behandlung zu welchem Zeitpunkt (Temperatur, ) bringt Erfolg. Gibtvrs Unterschiede bei Wirtschaftsvölkern oder Ablegern?


    Aber wir Imkern ins blaue hinein und ich alleine, kann so ein Projekt nicht stemmen.


    Aber nur mit diesen Daten kann eine Aussage getroffen werden.

    Derzeit verlassen wir uns auf Aussagen von Bieneninstituten, mit n= ?


    Ich werde da leider emotional, weil man uns alle so leicht etwas vormachen kann, uns gegeneinander aufhetzen kann.

    Wären hier nur 10 Imker bereit ihre Daten anonym auswerten zu lassen. Dann könnte man einen Anfang finden.

    Und nein, es wären nur Infos aus euren Stockkarten notwendig. Und das gilt auch für Kollegen, die nicht Varroa zählen.

    Da muss man nur nach Bienenmasse fragen und Brutnestgrösse.


    Es tut mir sehr leid für uns alle, aber wir sind selber an der Situation schuld.

  • Aber wer von uns dokumentiert so genau? Wer kann bei der doch eher schlechten Qualität der deutschen wissenschaftlichen Publikationen, (Es gibt auch Ausnahmen, die ich explizit rausnehme) Belegen, dass Ox Sublimation bienenschonender ist, als etwas anderes?

    Dokumentiern wird das der Hobbyimker kaum so genau wie es für wissenschaftliche Aussage notwendig wäre. Geschwistergruppen gleiche Volksstärke Kontrollgruppe etc.

    Dafür wären ja die Bieneninstitute da an welche ja Bachelor, Master und Doktorarbeiten vergeben werden da. Hier wurden ja auch die Untersuchungen zu AS, MS und OX gemacht in der vorliegenden Zulassung.

    Aber zwei mal Treufeln von Ox im Winter und das Volk ist im Frühjahr nicht mehr da. Dagegen mehrmals Ox sublimiern im Winter und das Volk ist im Frühjar mit guter Volksstärke vorhanden.


    Blockbehandlung alle 3 Tage mind. 8 mal im Sommer mit Ox sublimation und das Volk ist nächstes Frühjahr noch vorhanden. Ob jetzt hier mehr oder weniger Bienen geschädigt werden als bei der AS ?

    Aber nach Beobachtung ist zumindest die Volksstärke nach der Blockbehandlung im OX sublimation höher als mit AS.


    Das sind schon mal Hinweise.


    Ob bei deinem Vorhaben wirklich belastbare Zahlen rauskommen? Einen Hinweis sicherlich eine Tendenz, je größer die Teilnehmerzahl umsobesser. Aber richtig wissenschaftlich eher nicht. Dazu zählt, dokumentiert, behandelt jeder anders, jeder Ort, jedes Wetter ist anders, jede Betriebsweise ist anders, jedes Volk wenn nicht Geschwistergruppen sind anders, die Varroabelastung, Reinfektion ist anders.


    Grüße Thomas

  • Ich glaube das Thema entgleitet in die falsche Richtung.


    Hier um die Ecke steht eine Firma, die missgebildeten Kindern heute noch Millionen zahlt. Ein stringentes Prüfverfahren für Medikamnete und Spritzmittel ist ein muss in einem Rechtstaat.

    Was ich aber meinte, dass es immer auch eine Ausnahmelösung vorhanden sein muss.

    Ob ich das Kind jetzt verkürztes Verfahren oder Sonderzulassung nenne, ist Latte.


    Meine Meinung ist schlichtweg, das wir in Deutschland da teilweise überorganisiert sind und die Politik zu sehr an den Lobbyisten hängt.


    Da auch ich viel mit Gesetzen zu tun habe, befürchte ich, dass Kai bestraft wird.

    Wer die jüngsten Urteile wegen diesen CBL Tee/Öl verfolgt hat, kann da nur die Hände über den Kopf zusammen schlagen.


    Die Richter waren wenigsten so fair alles zur Bewährung zu urteilen mit geringen Strafzahlungen.


    Die es verbockt haben, sind eben die Interessensvertretungen, die sich gegen das Sublimieren ausgesprochen haben.


    Ihr seid es die mit euren Beiträgen das Ganze finanzieren.


    Also austreten aus dem Club.

  • Allmählich wird mir klar, warum es Foren gibt (bzw. die so eingestellt sind), in denen man seine Beiträge nach einer gewissen Zeit nicht mehr editieren, geschweige denn löschen kann.


    Ich empfinde es als unhöflich, so massiv zu seinen Worten nicht zu stehen. Was soll jemand, der das hier nicht rechtzeitig ("in Echtzeit") verfolgte, von einer solch "lückenhaften" Diskussion halten?

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

  • Aus meiner Sicht ist das System nicht abgestimmt.


    Wir Imker schauen auf die Institute und hoffen auf Antworten die dem Imker vor Ort am Stock helfen.

    Da gibts nur wenige die Publikationen machen die weiterhelfen oder auch weiterbilden. Da würde ich die Videoreihe von Fr. Aumeier als guten Ansatz sehen (ohne jetzt auf Inhalte eingehen zu wollen, einige wissen immer was anderes oder besseres).


    Die meisten Forscher arbeiten in finanzierten mehrjährigen Projekten und finden die tollsten Sachen heraus und publizieren diese in englisch, was der Imker dann per Internet (das liest sich auf deutsch ja schon schlimm, in englisch wirds nicht besser) übersetzen lassen muss verbunden mit der Herausforderung wo findet er das überhaupt. Und dann ist erschlauer weis mit dem Wissen aber nichts anzufangen weil ihm der Austausch fehlt.

    Der Informationstransfer von Institut über Verbände zu Vereinen zum Imker ist mau, da heisst es oft es gibt eine neue Verordnung so wirds gemacht.


    Und da liegt die Diskrepanz : Natur- und Geisteswissenschaften.


    In den Natuwissenschaften sitzen z.B. die handwerklich und technischen geprägten Berufe. Wenn so jemand eine Idee hat um etwas zu verbessern, dies auch gelingt und sogar nachweisbar ist - dann ist für seinen Maßstab dies erfolgreich und wenn man das ist, erwartet man eigentlich Zustimmung.

    Warum? Weil man es gegen naturwissenschaftliche Werte messen kann wie z.B. Ertragsveränderung, Mengen, Leistung... .


    In den Geisteswissenschaften ist das anders, diese bewertet die Auswirkung auf die Gesellschaft. Grundlage dafür ist nicht der Erfolg der Maßnahme, sondern den Standpunkt des Gesetzes dem Sachverhalt gegenüber.


    Schwere Kost für beide Seiten, im Prinzip darf der eine nicht und der andere kann nicht.


    Deshalb gibt es Konformitätsbewertungs- und Zulassungsverfahren.

  • Hallo allerseits,


    es gibt Neuigkeiten von der Verfolgungsbehörde gegen Nordbiene: https://www.youtube.com/watch?v=D-kh_YlRk14


    Wie ist Deine Meinung?


    LG

    Kai

  • Naja da würde ich aber definitiv den Inhalt anzweifeln. Der Sachverhalt mit der Apothekenpflicht der Oxalsäure ist ja mal wieder zum schreien. Richtig wäre ja gewesen sie haben technische statt ad. us. vet. genutzt. Zu dem Zeitpunkt war die aber evtl. tatsächlich noch apothekenpflichtig. Interessant aber das sie auf die Applikationsform eingegangen sind.


    Was aber definitiv ignoriert wurde ist die fehlende Lebensmittelproduktion, die evtl. die ad. us. vet. fallen lassen kann.

  • Oxalsäuredihydrat ist doch nicht mehr Apothehenpflichtig seit 2018.

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl….pdf%27%5D__1623381536197

    Ja, das ist auch richtig nur war Kai´s Oxalsäuredehydrat vermutlich kein ( zugelassenes) Arzneimittel ...

    Inzwischen kannst Du in sämtlichen Deutschen Shop´s nachschauen und findest den deutlichen Hinweis nur zur Reinigung / technisch :roll: Sehr traurig das ganze ...

  • Klassischer Fall von Winkeladvokatie. Ist aber normal.


    Ich ueberlege gerade, ob ich meinen Wasseranschluss abmelden muss. Habe erst dieses Jahr wieder ein Volk mit verduenntem Zuckerwasser gegen die Maikrankheit behandelt. Und in meinen Wasserrohren lagere ich ja Wasser. Und Aldi duerfte mir als Tierhalter auch keinen Zucker verkaufen?


    Eine wichtige Frage ist jedoch, ob ein "Wald- und Wiesenanwalt" dem Paroli bieten kann, weil das AMG schon eine andere Baustelle als das Schuld- und Nachbarschaftsrecht ist. Ich wuerde mir ueberlegen, da ggf. einen Fachanwalt zu bemuehen. Kostentechnisch ist das kein wirklicher Unterschied.


    In der Freistellung von der Apothekenpflicht steht lediglich die OX-Loesung, nicht jedoch das OX-Pulver. Deshalb wurde die Mischbruehe mit AS auch erst jetzt von der Apothekenpflicht ausgenommenm obwohl beide Komponenten (OX-Lsg, verduennte AS) jeweils bereits ausgenommen waren.


    Von Aussen betrachtet, muss man sich dennoch Fragen stellen. Da wird einerseits ein Menschengrossexperiment mit unzureichend erprobten Gen-Impfstoffen gemacht; auf der anderen Seite wird die Staatsanwaltschaft gegen jemanden losgeschickt, der nicht anderes tut, als international seit Jahrzenten erprobte, gute fachliche Praxis anzuwenden.


    Da hat man echt das Gefuehl, bei der Obrigkeit wurde die 1919er Revolution komplett vergessen. Aber das verwundert auch nicht. Weil (fast) jede Partei mit jeder koaliert, haben wir 'de facto wieder eine Wahlmonarchie. Deshakb ist es vollkomen egal, wo man sein Wahlkreuz setzt. Die eigentlichen Entscheidungen treffen die Kurfuersten in Hinterzimmern. Und dieser schlechten fachlichen Praxis stimmt man mit (fast) jedem Wahlkreuz zu.

  • Ich ueberlege gerade, ob ich meinen Wasseranschluss abmelden muss. Habe erst dieses Jahr wieder ein Volk mit verduenntem Zuckerwasser gegen die Maikrankheit behandelt. Und in meinen Wasserrohren lagere ich ja Wasser. Und Aldi duerfte mir als Tierhalter auch keinen Zucker verkaufen?

    Alles richtig.


    Ähnlich argumentierte ich auch schon wiederholt. Letztlich sind sogar Luft (bei drohendem Ersticken), Wasser (bei drohender Verdurstung), Nahrung (bei drohendem Verhungern), Kühle (bei Hitzeschlag) und Wärme (bei drohendem Erfrierungstod) medizinisch indiziert.


    Öl in die Kopfhaare geschmiert, um Kopfläuse zu bekämpfen, macht es auch zu einem (nichtzugelassenen) Arzneimittel.


    Diese - eigentlich - Schwachsinnsdiskussion kann man endlos ausweiten.

    Eine wichtige Frage ist jedoch, ob ein "Wald- und Wiesenanwalt" dem Paroli bieten kann, weil das AMG schon eine andere Baustelle als das Schuld- und Nachbarschaftsrecht ist.

    Es gibt in Deutschland mindestens einen Imkerrechtsanwalt, der im Internet auch so firmiert (stellte sich erfolglos zur Wahl des DIB-Vorsitzenden). Wenn Leute gegen Stiche, Schwärme oder Reinigungsflug klagen, ist der sicher der richtige Mann. Aber bei (Tier-)Arzneimittelrecht?

    In der Freistellung von der Apothekenpflicht steht lediglich die OX-Loesung, nicht jedoch das OX-Pulver.

    Ob freigestellt oder nicht, als (technische) Chemikalie ist Oxalsäurepulver problemlos überall im Fachhandel zu erhalten.

    Von Aussen betrachtet, muss man sich dennoch Fragen stellen. Da wird einerseits ein Menschengrossexperiment mit unzureichend erprobten Gen-Impfstoffen gemacht; auf der anderen Seite wird die Staatsanwaltschaft gegen jemanden losgeschickt, der nicht anderes tut, als international seit Jahrzenten erprobte, gute fachliche Praxis anzuwenden.

    :thumbup:

    Solche Argumente werden vor Gericht für Kai aber garantiert wirkungslos verpuffen, womöglich sogar zusätzliche Reizatmosphäre schaffen, weil es den Staat zusätzlich angreift. Außerdem hat sich Kai ja schon impfen lassen und daher keinen Grund, auch noch dagegen zu schimpfen.

    Da hat man echt das Gefuehl, bei der Obrigkeit wurde die 1919er Revolution komplett vergessen. Aber das verwundert auch nicht. Weil (fast) jede Partei mit jeder koaliert, haben wir 'de facto wieder eine Wahlmonarchie. Deshakb ist es vollkomen egal, wo man sein Wahlkreuz setzt. Die eigentlichen Entscheidungen treffen die Kurfuersten in Hinterzimmern. Und dieser schlechten fachlichen Praxis stimmt man mit (fast) jedem Wahlkreuz zu.

    :thumbup:

    Niemand hat die Absicht, das öffentliche Leben einzuschränken. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.

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  • Hallo Kai,


    was mich interessieren würde ist, ob der Imkershop, von dem Du die Oxalsäure gekauft hast, auch belangt wird? Letztendlich lagern die das doch auch und machen sich sogesehen doch auch strafbar bzw. haben das gemacht. Fällt dann unter das Thema „Gleichbehandlung“!

    Drück Dir die Daumen!


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Kai,


    was mich interessieren würde ist, ob der Imkershop, von dem Du die Oxalsäure gekauft hast, auch belangt wird? Letztendlich lagern die das doch auch und machen sich sogesehen doch auch strafbar bzw. haben das gemacht. Fällt dann unter das Thema „Gleichbehandlung“!

    Drück Dir die Daumen!


    Gruß


    Thomas

    Hallo,


    wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das mit dem Anschwärzen aber Schule macht, kann ich mir vorstellen, dass bald kein Händler mehr OS kristallin anbieten wird.


    LG

    Kai


    Nachtrag: ich weiß wirklich nicht mehr, in welchem Laden ich die OS gekauft hatte. Ist ja für das Verfahren auch egal.